RN/164
22.38
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Es wäre ja nicht diese Bundesregierung, wenn sie nicht einem prinzipiell positiven Ansatz wieder ein bisschen einen negativen Beigeschmack geben würde. Anstatt eine fortschrittliche, durchdachte, bürgernahe Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, wird hier wieder ein weiteres teilweises Husch-Pfusch-Gesetz vorgelegt.
Ich erkenne den positiven Willen, Herr Minister, bei den Intervallen für die §-57a-Überprüfungen das derzeitige 3-2-1-System auf 4-2-2-2-1 umzustellen, aber es zeigt sich halt in der Umsetzung, dass da halt doch das eine oder andere problematisch ist. Dieser Meinung, dass das keine praxiskonforme Umsetzung ist, sind ja nicht nur wir Freiheitlichen als Vertreter der österreichischen Bevölkerung, die die Besitzer und Nutzer von Kraftfahrzeugen, so wie es ausschaut, als Einzige vertreten, sondern das bestätigt auch Bernhard Wiesinger, Leiter der Interessenvertretung des ÖAMTC.
Ich zitiere, was Herr Bernhard Wiesinger als Leiter der Interessenvertretung von sich gegeben hat: „Allerdings [...] sind die Pläne zur Umsetzung nicht zu Ende gedacht: Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass zwei Millionen“ Fahrzeughalter „extra eine Begutachtungsstelle aufsuchen müssen, um sich eine Plakette abzuholen und einen neuen Fälligkeitstermin in der zentralen Prüfdatenbank eintragen zu lassen. Das ist nicht nur mühsam für die“ Konsumenten, „sondern wird auch Verwaltungskosten“ – wie es die Kollegin von den Grünen schon gesagt hat – „in Höhe von [...] 23 Millionen Euro verursachen“. Herr Minister, dieser „Mehraufwand müsste nicht sein, wenn man mit neuen Intervallen gleichzeitig auch das [...] ,digitale Pickerl‘ einführen würde“.
Wir haben heute ja schon mehrmals über Digitalisierung gesprochen; in der Schule wird etwa ein eigenes Fach eingeführt. Wenn man das digitale Pickerl einführen würde, würde man sich diese ganzen Geschichten ersparen. Man würde sich Bürokratie ersparen, die Konsumenten, die Autofahrer entlasten und 23 Millionen Euro einsparen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das sagt auch Bernhard Wiesinger, dass das eben eine „echte Entlastung“ wäre, „auch wenn die Umsetzungsphase dann etwas länger“ gedauert hätte – aber wir hätten etwas Vernünftiges gemacht.
Ich frage mich, Herr Minister: Warum werden solche qualifizierten Stellungnahmen, etwa wenn der ÖAMTC als Autofahrerklub, als Vertretung, Stellungnahmen abgibt, in dieser Bundesregierung nicht berücksichtigt?
Sie schaffen mit dieser Gesetzesänderung, bei der der Gedanke – und das honoriere ich auch, Herr Minister – die Entbürokratisierung ist, einen zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand. Da die Gutachten mittlerweile laut diesem Gesetz in der Begutachtungsplakettendatenbank gemäß § 57 KFG gespeichert werden, wäre es ja kein Problem, das digitale Pickerl umzusetzen. Es werden ja alle Daten, so wie es im Gesetz steht, gespeichert. Es ist halt wieder – wie vorhin besprochen – eine Fehlermeldung an den Digitalisierungsminister und an den sogenannten Zusatzbürokratiestaatssekretär. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)
Die Übermittlung der gespeicherten Daten der österreichischen Bevölkerung war aber bis jetzt nur eine partiell gegebene, in diesen Fällen im Prüf- und Kontrollrahmen beschränkt für Abgabenbehörden des Bundes, das Amt für Betrugsbekämpfung sowie die Österreichische Gesundheitskasse und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau möglich. Mit dem neuen System, das Sie heute beschließen und einführen, lässt jedoch wieder der Überwachungsstaat DDR 3.0 grüßen. Da haben wir betreffend die Begutachtungsplakettendatenbank Folgendes:
„Zur effizienten Wahrnehmung der den genannten Behörden übertragenen Aufgaben, soll zukünftig auch die Möglichkeit des Zugriffs, der Speicherung und Verarbeitung der in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeicherten Fahrzeugdaten zu Fahrzeugidentifikationsnummer [...], Fahrzeug-ID, Fahrzeugklasse, Prüfergebnis, Status, Betriebsstunden, Firmenname, Datum der Begutachtung, Begutachtungsstellennummer, Gutachtennummer und Gutachtenart geschaffen werden. So ist es aus Sicht der genannten Stellen unerlässlich verschiedenste Datenarten zur Verfügung zu haben“, aber darüber „hinaus sind im Rahmen der steuerlichen Prüfung Kilometerstand und Betriebsstunden wesentlich, um die“ – und jetzt kommt es – „private von der betrieblichen Nutzung effektiv abgrenzen zu können“.
Sprich die Unternehmer werden wieder kontrolliert, ob sie zum Beispiel am Sonntag mit dem Firmen-Pkw fahren oder nicht – damit ist wieder der Kontrollstaat ausgerufen.
Das, was positiv ist, Herr Minister – eine langjährige Forderung von uns Freiheitlichen –: Die Abschaffung der Vorteile für die ukrainischen Fahrzeuge wird umgesetzt. Es ist so, dass die Herrschaften jetzt – weil sie ja Gott sei Dank noch kein EU-Mitglieder sind – auch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen, also regulär fallen 10 Prozent Zoll und 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an.
Ausnahme ist, wenn es als Übersiedlungsgut deklariert wird, wenn das Auto bereits in der Ukraine im Besitz war und der Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegt wurde. Dann können sie einen Antrag auf Befreiung stellen. Das Zollamt prüft das, dann gibt es die technische Überprüfung – sprich wie ein Anmeldegutachten nach § 57a –, die man in einer normalen Werkstatt oder beim ÖAMTC machen muss. Natürlich – man kennt ja viele der ukrainischen Fahrzeuge, die ja teilweise keine gelben Blinker haben, sondern rote Blinker und solche Dinge, und auch die Abgassysteme sind teilweise anders – müssen sie dann alles umbauen, denn sonst entsprechen die Fahrzeuge nicht den Vorschriften.
Ich glaube auch, dass es vernünftig wäre, wenn die nicht bei einer normalen Werkstatt sind, sondern bei einer Landesprüfanstalt, damit das wirklich ordnungsgemäß überprüft ist, weil sie dann sowieso einen Typenschein lösen müssen, damit das dann auch in die Genehmigungsdatenbank eingetragen wird. Dann müssen Sie – das ist auch wichtig; das haben wir auch beim Thema Finanzen gehabt, das bringt dann endlich Einnahmen für den Staat Österreich – auch die NoVA abführen. Bei den Autos, die die meisten fahren, wird das eine größere Nachzahlung sein, auch was den CO2-Ausstoß von den ganzen Boliden betrifft. Da können sich dann die Grünen über die Einnahmen beim CO2 freuen. Dann müssen sie eine ordnungsgemäße Kfz-Versicherung abschließen, eine EVB hinterlegen, und dann können sie einmal überhaupt zur Zulassungsstelle gehen und anmelden.
Im Endeffekt ist es für mich wichtig, dass somit die Sicherheit steigt, denn die Fahrzeuge sind teilweise drei, vier, fünf Jahre ohne Pickerl unterwegs, ohne Überprüfung. Auf der anderen Seite hat es genug Unfälle gegeben, und dann hat die österreichische Bevölkerung Probleme gehabt, dass die Schäden an ihren Fahrzeugen bezahlt worden sind. Somit steigt die Sicherheit für alle anderen Verkehrsteilnehmer und es ist gewährleistet, dass im Zuge des Unfalls im Verschuldensfall die Versicherung auch den Schaden bezahlen muss.
Für mich negativ: Die individuelle Mobilität ist ja in Österreich für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens, und das gilt nicht alleine für Pendler und Berufstätige, sondern in besonderem Maße auch für Besitzer von Motorrädern, Mopeds und historischen Fahrzeugen, die ihr Fahrzeug vielfach nur saisonal nutzen und mit erheblichem persönlichem Aufwand pflegen und erhalten. Gesetzliche Regelungen im Kraftfahrbereich müssen daher praxistauglich, verhältnismäßig und bürgernah ausgestaltet sein. Nach der derzeit geltenden Rechtslage kann die wiederkehrende Begutachtung gemäß § 57 bei Pkw und Motorrädern bereits einen Monat vor dem in der Begutachtungsplakette – Pickerl – gelochten Kalendermonat sowie bis zu vier Monate danach durchgeführt werden.
Mit der geplanten Novelle zum Kraftfahrgesetz soll das Zeitfenster vor dem Stichtag deutlich ausgeweitet werden, gleichzeitig soll jedoch die bisher viermonatige Toleranzfrist nach dem Stichtag entfallen. Diese Problematik haben wir vor ein paar Jahren gehabt, als das bei den Lkws umgestellt worden ist. Da ist auch der Überziehungszeitraum von vier Monaten abgeschafft und vorgezogen worden. Das hat dazu geführt, dass jede Menge Unternehmer mit ihren Lkws keinen Termin fürs Pickerl bekommen konnten und die Fahrzeuge zum Stillstand gekommen sind. So etwas brauchen wir kein zweites Mal, darum bräuchten wir da entweder eine längere Übergangsfrist oder die Maßnahme, dass der Überziehungszeitraum dementsprechend – den Antrag stelle ich – auch wieder verlängert wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Wie ich vorhin gesagt habe: Es ist so, dass solche Fahrzeuge – Oldtimer und Mopeds – über die Wintermonate häufig abgemeldet oder Kennzeichen und Zulassung vorübergehend hinterlegt werden. Folgt der Begutachtungszeitpunkt in genau dieser Zeit der Abmeldung, so entstehen vermeidbare organisatorische und zeitliche Belastungen, und der Halter wäre gezwungen, entweder sein Fahrzeug eigens für diese Begutachtung wieder anzumelden oder den Begutachtungstermin mühsam mit einer saisonalen Nutzung in Einklang zu bringen.
Wir haben das heute ja schon kurz gehört und ich habe das auch recherchiert und beim ÖAMTC angerufen: Wir haben im Verkehrsausschuss ja die Frage gestellt, und der Kollege, ich glaube, von der SPÖ, hat gesagt, dass man ganz einfach den Termin verändern kann, dass ich sagen kann: Okay, ich will, obwohl das Fahrzeug normalerweise im Jänner seinen Überprüfungstermin hat, diesen ganz einfach auf Mai, Juli oder irgendwo hinlegen. – Also die Rechtsabteilung des ÖAMTC hat mir gesagt, dass das nicht geht. Wir haben das im Verkehrsausschuss gehört. Es wäre gut, wenn man da eine Klarstellung macht, denn wenn wir schon als die, die das Gesetz beschließen, nicht wissen, wie das vor sich geht, der ÖAMTC das auch nicht weiß, dann wird es sicher ein Tohuwabohu geben. Also ihr solltet wirklich eine gezielte Regelung haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Erschwerend kommt hinzu, dass bei den historischen Fahrzeugen auch Ersatzteile häufig nur schwer oder mit langen Lieferzeiten zu beschaffen sind, weshalb eine kurzfristige Wiederherstellung der Begutachtungstauglichkeit oft nicht möglich ist. Eine derartige Verschärfung geht an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei und benachteiligt ausgerechnet jene Fahrzeughalter, die ihre Fahrzeuge besonders sorgsam behandeln und nur eingeschränkt nutzen.
Wenn man sich das Unionsrecht, konkret die Richtlinie 2014/45/EU, Herr Minister, durchliest, erkennt man: Die lässt ja einen größeren Spielraum bei der regelmäßigen technischen Überprüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zu. Wenn man es sich anschaut, sieht man: Sie eröffnet den Mitgliedstaaten ausdrücklich Spielräume mit Ausnahmemöglichkeiten, insbesondere für Fahrzeuge von historischem Interesse.
Der Entfall der Toleranzfrist führt überdies auch in Erbschaftsfällen zu unbilligen Härten. Verstirbt der Halter eines Fahrzeugs, so kann dieses während der laufenden Verlassenschaftsabwicklung nicht ohne Weiteres bewegt, angemeldet oder einer Begutachtung zugeführt werden. Parkt ein solches Fahrzeug etwa in Wien mit einer abgelaufenen Begutachtungsplakette, drohen künftig unmittelbar die Abschleppung und damit verbundene Abschlepp-, Verwahrungs- und Standgebühren. Notare benötigen jedoch regelmäßig Zeit, um einen Sachverständigen mit der Schätzung des Nachlassvermögens zu beauftragen, um die erbrechtlichen Verfahrensschritte abzuwickeln. Während dieser Zeit häufen sich die Kosten an.
Ist die Verlassenschaft überschuldet, wird das Fahrzeug verwertet beziehungsweise versteigert, und ein etwaiger Fehlbetrag verbleibt letztlich zulasten der Allgemeinheit und damit der Steuerzahler. Auf der anderen Seite: Ist die Verlassenschaft positiv, werden die angefallenen Kosten den Erben aufgebürdet. In beiden Fällen entstehen Belastungen, die bei Beibehaltung der bewährten Nachfrist gänzlich vermeidbar wären. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch dieser Aspekt zeigt, dass der ersatzlose Wegfall der Toleranzfrist nicht hinreichend durchdacht ist und in der Praxis zu sachlich nicht gerechtfertigten Nachteilen für Bürger und die öffentliche Hand führt. Es ist folglich geboten, die bisherige viermonatige Toleranzfrist im Sinne der Rechtssicherheit, der Praktikabilität und der Bürgerfreundlichkeit beizubehalten und für historische Fahrzeuge sowie für Zweiräder geeignete Ausnahmeregelungen sicherzustellen. Nur so kann verhindert werden, dass bewährte und sachgerechte Regelungen ohne sachliche Notwendigkeit zum Nachteil der Bürger verschlechtert werden.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der viermonatigen Toleranzfrist bei der §57a-Begutachtung insbesondere für Oldtimer und Zweiräder“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass die bewährte viermonatige Toleranzfrist bei der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG 1967 für historische Fahrzeuge und Zweiräder erhalten bleibt. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass in Fällen der Verlassenschaftsabwicklung eine angemessene Schon- bzw. Übergangsfrist vorgesehen wird, um vermeidbare Zusatzkosten zulasten der Erben sowie der Allgemeinheit zu verhindern.“
Noch ganz kurz, Herr Minister: Wir Freiheitliche werden, weil das Positive überwiegt, diesem Antrag zustimmen. Ich hätte aber noch eine Bitte: Es steht drinnen – das war so eine Gummiparagrafgeschichte –, dass jetzt normale Kontrollorgane auf einmal Firmenplomben öffnen können. Nach Auskunft Ihres Experten im Ausschuss ist es so – so hat es geheißen –, dass sie diese auch wieder verschließen können. Eine Firmenplombe öffnen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der genau die gleiche Firmenplombe mithat.
Das sollte man auch irgendwo klären, denn es ist wichtig, dass man nicht die Polizei oder den Zoll gegen die armen Mitarbeiter am Lkw, gegen die Unternehmer oder auch gegenseitig aufhetzt – dass man auch da eine klare Regelung findet. (Beifall bei der FPÖ.)
22.54
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Erhalt der viermonatigen Toleranzfrist bei der §57a-Begutachtung insbesondere für Oldtimer und Zweiräder“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.