RN/170
23.08
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Auch von meiner Seite ist es die dritte Novelle am heutigen Tag. Es wird damit einfach bewiesen, dass intensivst gearbeitet wird, und auch bei dieser dritten Novelle geht es am Ende, wie wir gehört haben, um mehr Rechts- und Planungssicherheit, in dem Fall für hochrangige Infrastrukturvorhaben.
Wir wissen, die Praxis schaut so aus: Komplexe UVP-Verfahren dauern häufig länger als fünf Jahre, und deshalb wäre es ohne diese Anpassung einfach zu Rechtswirkungen gekommen, die wir in der Form vermeiden wollen. Es soll durchgehende Planungsgebietsverordnungen geben, die auch über einen längeren Genehmigungsverfahrensverlauf nicht erlöschen. In der Folge müsste unter Umständen eine neue Verordnung erlassen werden, obwohl sich am Projekt ja selbst nichts ändert.
Mit der vorliegenden Regelung stellen wir sicher, dass eben Planungsgebietsverordnungen ihre Wirkung während des laufenden UVP-Verfahrens behalten. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand und sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen bei der Planung und der Umsetzung dieser Infrastrukturprojekte.
Darüber hinaus schaffen wir mit der Änderung im Bundesstraßengesetz die Voraussetzung für einen raschen und bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang des hochrangigen Netzes, und das liegt uns doch allen am Herzen, dass keine Umwegverkehre von den hochrangigen Straßen auf das niedrige Straßennetz vollzogen werden. Die Mobilitätswende findet daher statt, einmal mehr: Die Elektromobilität ist gekommen, um zu bleiben, und diese Entwicklung werden wir in den nächsten Jahren auch entsprechend unterstützen.
Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ist eben eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Elektromobilität weiter an Attraktivität gewinnt. Gerade entlang von Autobahnen und Schnellstraßen braucht es ein ausreichendes Angebot an leistungsfähigen Ladepunkten, um den steigenden Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer auch decken zu können. Derzeit können bestehende Konkurrenzklauseln und Schutzzonen den Ausbau der Ladeinfrastruktur erschweren oder verzögern. Mit der vorliegenden Regelung schaffen wir daher eine gezielte bundesstraßenrechtliche Grundlage, damit Ladeeinrichtungen künftig auch innerhalb solcher Schutzzonen errichtet werden können, wenn dies für einen bedarfsgerechten Ausbau erforderlich ist.
Darüber hinaus schaffen wir die Möglichkeit – so wie wir das jetzt auch gehört haben –, an Standorten mit Ladeinfrastruktur auch begleitende Serviceeinrichtungen, insbesondere Sanitäranlagen und Gastronomieangebote, zu erweitern und zu errichten. Damit verbessern wir die Aufenthaltsqualität während des Ladevorgangs und schaffen ein modernes und nutzungsorientiertes Infrastrukturangebot.
Insgesamt setzt die Novelle einen weiteren wichtigen Schritt für eine zukunftsfitte, leistungsfähige und natürlich klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur in Österreich. – Ich danke herzlichst und wünsche Ihnen allen ebenfalls einen schönen Sommer. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Gradwohl [FPÖ/Stmk.] und der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
23.12
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.