RN/171

23.12

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke sehr, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Gesetz, wir haben es schon gehört, geht es im Wesentlichen um zwei Dinge, einmal um Verfahrensbeschleunigungen für Planungsgebiete für neue Bundesstraßen und dann um den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Autobahnen und Schnellstraßen. Das ist natürlich prinzipiell etwas, das wir begrüßen. Warum wir dennoch nicht zustimmen, dazu komme ich dann ein bisschen später noch. (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Viel später! – Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von den Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Morgen! – Heiterkeit der Rednerin.)

Vorerst aber zu den Planungsgebieten bei neuen Bundesstraßen: Wenn eine neue Bundesstraße geplant wird, kann ein breites Gebiet entlang einer möglichen Trasse zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt werden. Für die betroffenen Menschen ist das kein unverbindlicher Strich auf der Landkarte. In diesem Gebiet dürfen nämlich Grundstücksbesitzer:innen keine Neu-, Zu- oder Umbauten durchführen und auch keine Anlagen errichten oder verändern. Das ist tatsächlich ein schwerwiegender Eingriff in die Nutzung von Grundstücken und damit in Eigentumsrechte. Deshalb war diese Belastung, also dieses Verbot, bisher auf höchstens fünf Jahre beschränkt. Nun ist geplant, diese Fünfjahresfrist während eines laufenden UVP-Verfahrens einfach anzuhalten, und zwar bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Aus fünf Jahren können damit zehn oder noch mehr Jahre werden, und das wird halt mit den langen und komplexen UVP-Verfahren begründet. 

Warum dauern manche Straßenverfahren aber überhaupt so lange? – Es ist einfach, weil teilweise unausgereifte oder schwer genehmigungsfähige Projekte eingereicht werden, weil zum Beispiel Unterlagen laufend nachgebessert werden müssen. Jetzt heißt es nicht: Wir schauen, dass künftig bessere Projekte eingereicht werden und wir schneller prüfen!, nein, die Antwort lautet: Wir verlängern einfach die Belastung für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer!

Es wurde dieser Gesetzesnovelle dann im letzten Moment auch noch ein zweiter großer Bereich angehängt, nämlich der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das ist natürlich sehr sinnvoll. Bis Ende 2030 soll es für Pkw alle 25 Kilometer beziehungsweise maximal 50 Kilometer einen Ladestandort geben. Wie gesagt natürlich sehr sinnvoll: Eine leistungsfähige und flächendeckende Ladeinfrastruktur ist notwendig, wenn wir den Verkehr schrittweise unabhängig von fossilen Energieträgern machen wollen. 

Sinnvoll ist natürlich auch, dass alte Konkurrenzklauseln und sogenannte Schutzzonen von Tankstellen und Raststättenbetreibern den Ausbau nicht dauerhaft blockieren dürfen. Wer selbst keine Ladeinfrastruktur errichtet, obwohl das möglich und zumutbar wäre, soll nicht gleichzeitig verhindern, dass andere sie errichten. 

Inhaltlich würden wir wie gesagt dieser Lösung also grundsätzlich zustimmen. Was wir aber nicht mittragen können, ist auch da die parlamentarische Vorgangsweise. Fast drei Jahre wurde über diese Lösung diskutiert. Drei Jahre lang verhinderten Partikularinteressen und wenig zielgerichtete Beiträge eine rechtzeitige Vorlage. Plötzlich wird das Ganze wieder als umfangreicher Abänderungsantrag innerhalb kürzester Zeit durch den Ausschuss und durch den Nationalrat gepeitscht. Die Opposition hatte lediglich drei Tage Zeit, um diese umfangreiche Thematik zu beraten. Wer gute Gesetze will, muss dem Parlament Zeit geben, sie zu prüfen. 

Wir unterstützen wirklich den raschen Ausbau der Ladeinfrastruktur, aber wir stimmen keiner Regelung zu, die ineffiziente Straßenverfahren nicht beschleunigt, sondern die Konsequenzen auf unbestimmte Zeit den betroffenen Menschen aufbürdet, und wir stimmen auch keiner Vorgangsweise zu, bei der eine grundsätzlich sinnvolle Regelung kurzfristig an eine problematische Gesetzesänderung gehängt wird, offenbar in der Hoffnung, damit auch den schlechten Teil durchzubringen. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

23.16

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Harald Himmer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.