RN/5

Präsidium

Einlauf und Zuweisungen

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,

der Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz,

der Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, 

verweise ich auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden. 

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:

Mitteilungsliste

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer von 29. September bis 2. Oktober 2026 in Nordafrika bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner mit seiner Vertretung.


Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. 

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet. 

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichtes zu den vorliegenden Verhandlungsgegenständen Abstand zu nehmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichtes einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. 

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.


Ich habe den zuvor genannten Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt. 

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.