RN/16
17.21
Bundesrat Thomas Karacsony (FPÖ, Burgenland): Danke, Frau Präsident! Frau Staatssekretär! Werte Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Zuseher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir stehen heute wieder einmal hier und reden über die Spritpreise. Eines sage ich gleich vorweg: Jede Entlastung, die bei den Menschen tatsächlich ankommt, ist zu begrüßen – wenn sie nur ankommen würde! (Beifall bei der FPÖ.)
Das Ergebnis sieht man ja bei der Mehrwertsteuersenkung bei den Grundnahrungsmitteln.
Genauso wichtig ist es aber, dass wir genau hinschauen, was beschlossen wird, wie lange es gilt und welche Belastungen gleichzeitig bestehen bleiben. Die Regierung spricht von rund 12,2 Cent, wie wir heute schon gehört haben. Der vorliegende gesetzliche Mechanismus ermöglicht für Oktober und November eine Senkung der Mineralölsteuer um höchstens 6,7 Cent. Der Rest der erwarteten Entlastung soll aus der Margenbegrenzung und dem Umsatzsteuereffekt kommen.
Die entscheidende Frage ist aber: Warum nur zwei Monate? Was passiert am 1. Dezember? Braucht der Pendler da plötzlich kein Auto mehr? Steht der Traktor im Dezember still in der Halle? – Natürlich nicht.
Gleichzeitig bleibt die nationale CO2-Bepreisung bestehen. 2026 beträgt sie 55 Euro pro Tonne CO2. Nach Berechnungen des ÖAMTC entspricht das inklusive Umsatzsteuer rund 16,5 Cent je Liter Diesel und rund 15 Cent je Liter Benzin. Das heißt, beim Diesel liegt die Belastung aus der nationalen CO2-Bepreisung höher als die jetzt beworbene Gesamtentlastung.
Dabei ist die Entlastung vorerst auf Oktober und November beschränkt. Niemand in diesem Haus kann den Weltmarktpreis für Rohöl in Wien festlegen, aber über österreichische Steuern, Abgaben und die nationale CO2-Bepreisung wird politisch entschieden. Genau deshalb gehört offen darüber diskutiert, ob eine kurzfristige Spritpreisbremse ausreicht oder ob dauerhaft bei den staatlich beeinflussbaren Kosten angesetzt werden muss.
Ich sage das heute ganz bewusst auch aus Sicht der Landwirtschaft. Für einen Bauern ist Diesel kein Luxus und kein Freizeitvergnügen. Diesel ist ein Betriebsmittel. Ohne Diesel fährt kein Traktor, keine Erntemaschine und kein Transport; und ein paar Cent mehr pro Liter sind bei Tausenden Litern im Jahr eben nicht nur ein paar Netsch, sondern echtes Geld. (Beifall bei der FPÖ.)
Gerade heuer trifft das viele Betriebe besonders hart. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums waren die zwölf Monate vor August 2026 österreichweit die trockensten seit Messbeginn. Der unmittelbare landwirtschaftliche Dürreschaden wurde mit rund 1 Milliarde Euro beziffert – in Wahrheit liegt er wahrscheinlich viel höher. Das bedeutet in der Praxis weniger Ernte, weniger Erlös, aber die Kosten laufen weiter. Diesel, Maschinen, Kredite, Futter, Düngemittel werden trotzdem bezahlt.
Auch bei Dünger bleibt die Lage angespannt. Eurostat meldet im ersten Quartal um 6,6 Prozent höhere Preise für Düngemittel und Bodenverbesserer. Die Ursachen liegen vor allem bei Energie-, Gas- und internationalen Markt- und Lieferproblemen.
Genau da muss man auch über Wettbewerbsfähigkeit reden. Schauen wir nur nach Kroatien: Dort gibt es für die Landwirtschaft den sogenannten blauen Diesel. Nach den aktuellen kroatischen Verbrauchersteuersätzen beträgt die Verbrauchersteuer auf diesen blauen Diesel für die begünstigte Verwendung 0 Euro je 1 000 Liter. Kroatien begrenzt darüber hinaus in der aktuellen Preissituation auch den Verkaufspreis dieses Kraftstoffs.
Wenn ein Bauer in einem EU-Mitgliedstaat seinen landwirtschaftlichen Diesel mit einer massiven Steuerbegünstigung beziehen kann und ein österreichischer Bauer bei denselben europäischen Märkten und oft denselben Produktpreisen höhere Treibstoffpreise trägt, dann entsteht ein Wettbewerbsnachteil. (Beifall bei der FPÖ.)
Das österreichische Landwirtschaftsministerium spricht selbst davon, dass die heimischen Betriebe beim Treibstoff im europäischen Vergleich stark belastet sind und hat deshalb für 2027 und 2028 wieder eine Agrardieselvergütung angekündigt. Die sachliche Frage lautet aber: Warum schaffen wir nicht ein dauerhaftes einfaches und planbares System, das unseren Bauern im europäischen Wettbewerb vergleichbare Bedingungen ermöglicht? (Beifall bei der FPÖ.)
Europarechtlich gibt es für landwirtschaftlich verwendeten Diesel besondere Spielräume. Andere Mitgliedstaaten nutzen solche Möglichkeiten unterschiedlich. Österreich sollte genau prüfen und offenlegen, welches Modell unseren Betrieben tatsächlich die größte planbare Entlastung bringt. Darum sollte die Debatte über Landwirtschaft nicht rein aus Überschriften bestehen. Wer von Versorgungssicherheit spricht, muss sich mit den tatsächlichen Produktionskosten beschäftigen. Wer heimische Lebensmittel will, muss fragen, ob unsere Familienbetriebe gegenüber Betrieben in anderen EU-Staaten konkurrenzfähig arbeiten können.
Da richte ich eine konkrete Frage an jene, die sich seit Jahrzehnten besonders stark als politische Vertreter der Bauern verstehen: Reichen kurzfristige Entlastungen, spätere Vergütungen wirklich aus, wenn gleichzeitig Diesel, Dünger, Finanzierung und die Bürokratie die Betriebe belasten? (Beifall bei der FPÖ.)
Ein bisschen weniger Überschriften und ein bisschen mehr Wirkung am Hof: Das wäre manchmal schon viel wert, denn am Ende zählt für den Bauern nicht, wie ein Paket heißt. Es zählt, was am Konto übrig bleibt, wenn alles – Diesel, Dünger, Sozialversicherung, Kredite und Maschinen – bezahlt ist. Deshalb braucht es eine transparente Diskussion über dauerhafte Entlastung, über die staatlich beeinflussbaren Bestandteile des Spritpreises und über einen wettbewerbsfähigen Agrardiesel.
Kroatien zeigt, dass innerhalb der Europäischen Union andere Modelle praktiziert werden. Österreich sollte diese Unterschiede nicht ignorieren, sondern ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe offen bewerten, denn wer unsere Kulturlandschaft und unsere regionale Lebensmittelversorgung erhalten will, muss dafür sorgen, dass jene, die Tag für Tag arbeiten und das Land bewirtschaften, wirtschaftlich weiterarbeiten können. (Beifall bei der FPÖ.)
17.28
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernhard Ruf. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.