10.01

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch: Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, sofern Sie uns zu Hause zusehen! Bei dieser Aktuellen Stunde mit dem Titel „Aktuelle außen- und sicherheitspolitische Herausforderungen“ fehlen einem wahrlich nicht die Themen für eine intensive und breite Debatte, so groß sind nämlich die aktuellen Herausforderungen. 

Ich kann es nur wiederholen: Wir haben es mit verheerenden kriegerischen Auseinandersetzungen – vor allem im Nahen Osten und in der Ukraine – zu tun, die unfassbares menschliches Leid mit sich bringen, die massenhaft Fluchtbewegungen und globale Wirtschafts- und Energiekrisen auslösen. Wenn man so will, könnte man von einer toxischen Mischung sprechen, die uns allen Sorgen machen muss und die viele Fragen aufwirft, wie wir nämlich diese verheerenden Krisen bewältigen und bestenfalls sogar überwinden können. Dass dann auch noch hybride Bedrohungen dazukommen, auch das wurde erwähnt – ich spreche von Cyberangriffen, von Spionage, von gezielter Desinformation, um Gesellschaften zu spalten, und vom Einsatz von Drohnen oder KI-Waffen –, macht das Ganze ganz sicher nicht einfacher. Die gerade in Diskussion stehende neue Sicherheitsstrategie für Österreich muss für all diese Bedrohungen Platz bieten und Antworten suchen. 

Als Sicherheitssprecher der SPÖ-Fraktion möchte ich jetzt aber einen sensiblen Bereich, der vor wenigen Tagen auf EU-Ebene beschlossen wurde, nämlich die neue Rückkehrverordnung, konkreter ansprechen. Diese Rückkehrverordnung erlaubt es den EU-Staaten, Menschen ohne Bleiberecht in sogenannte Return Hubs, also Abschiebezentren in Länder außerhalb der EU, zu bringen. Geplant sind also Zentren außerhalb der EU und begleitende rechtliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel strengere Regeln. Wer sich der Ausreise widersetzt oder nicht mitwirkt, dem drohen Strafen. Es soll eine längere Abschiebehaft geben, bis zu 24 Monate, in ganz schweren Fällen sogar bis zu 30 Monaten. Auf der anderen Seite sind von dieser geplanten Maßnahme aber Kinder natürlich ausgenommen, vor allem unbegleitete Kinder, die dürfen in solche Zentren nicht verbracht werden. 

Außer Frage steht für mich und für unsere Fraktion, dass es ein gemeinsames Regelwerk auf unserer europäischen Ebene geben muss, um erstens eine Überlastung unserer Systeme hintanzuhalten und zweitens ein einheitliches Vorgehen gegen illegale Migration sicherzustellen. Bei dieser Zielformulierung auf EU-Ebene sind aber aus meiner Sicht noch viele Fragen offen, da warten wir auf konkrete Antworten. Sind zum Beispiel wirklich alle Anreize für eine freiwillige Ausreise voll ausgeschöpft? Da können wir von einem klugen schwedischen Modell lernen. Oder eine Frage, die brennt: Wo sollen diese Rückkehrzentren überhaupt entstehen, in welchen Ländern? Da braucht man Verträge, Abkommen. Für uns kommen da nur Nicht-EU-Länder infrage, in denen es internationale Menschenrechtsnormen gibt und die Grundsätze des Völkerrechts eingehalten werden. Denkbar wären durchwegs auch Staaten, die dem Europarat angehören. 

Eine dritte Frage, die sich mir aufdrängt: Sind die Durchführbarkeit und die rechtliche Sicherheit abgeklärt? Denn wenn das nicht der Fall wäre, ist Vorsicht bei Vorausinvestitionen geboten. Da gibt es ein Negativbeispiel aus Großbritannien. Dort wurden 850 Millionen sprichwörtlich in Ruanda in den Sand gesetzt und es folgten meines Wissens nur vier Menschen, die nach Ruanda ausreisten. Also da ist Vorsicht geboten. 

Sie sehen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist einiges in Bewegung und auch vieles gut gemeint, aber der zentrale Punkt dabei ist: Bevor wir in die konkrete Umsetzung gehen, sind die Rechtssicherheit und auch die Einhaltung von Menschenrechten sicherzustellen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

10.07

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. Ich erteile ihr dieses.

 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.