RN/15
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (590 d.B. und 603 d.B. sowie 11866/BR d.B. und 11870/BR d.B.)
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. – Ich bitte um den Bericht.
RN/16
Berichterstatter Christoph Stillebacher: Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Daniel Schmid: Danke schön, Herr Bundesrat.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann. Ich erteile ihr dieses.
RN/17
10.21
Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Wertes Mitglied der immer noch schlechtesten (Rufe bei der ÖVP: Oh! Oh!), teuersten und unbeliebtesten Bundesregierung aller Zeiten! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Sie haben ja wohl recht: Es ist richtig respektlos. Es ist respektlos den arbeitenden Menschen in Österreich gegenüber (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Na geh, bitte! Das Wort umdrehen, ja, genau!), die mit ihrer täglichen Arbeit unser Land finanzieren. Da haben Sie völlig recht. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Respektlos sind Sie ...! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: ... das schafft ihr, und Lügen verbreiten! Wirklich, das ist das Allerletzte: sich da hinstellen und - -! Nein, bitte! – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... Respekt gegenüber Menschen ..., auch die Bundesregierung, Frau Theuermann! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Genau! Eigentlich die Respektlosigkeit selber schon einmal gespürt, oder?)
In dieser Materie möchte man auf den ersten Blick ja fast meinen, dass die Verliererampel doch einmal einen Schritt in die richtige Richtung unternimmt, aber eben leider nur auf den ersten Blick, denn auf den zweiten Blick erkennt man den damit zusammengelegten zweiten Schritt in die absolut falsche Richtung.
Der Schritt in die richtige Richtung bezieht sich auf eine langjährige Forderung der FPÖ, die nunmehr umgesetzt werden soll. Konkret sollen Bezieher von Grundversorgung grundsätzlich keine Familienbeihilfe mehr beziehen. Da der Staat den Lebensunterhalt ja ohnehin schon finanziert, braucht es keine zusätzlichen Familienleistungen. – So weit, so gut.
Der Schritt in die absolut falsche Richtung wird an einer anderen Stelle gemacht: Für subsidiär Schutzberechtigte und Ukrainevertriebene werden nun die Zugangsvoraussetzungen zu Familienleistungen sogar gelockert. Es muss nun keine Erwerbstätigkeit mehr nachgewiesen werden, und nicht einmal mehr beim AMS müssen Ukrainevertriebene vorgemerkt sein, um Anspruch zu haben.
Wenn es dann jetzt von Ihrer Seite wieder heißt: Ja, aber die EU!, dann überlegen Sie bitte einmal, was die Vertreter der Einheitspartei in Brüssel machen, um an den weltfremden Vorgaben etwas zu ändern und solche Fehlentwicklungen zu korrigieren – nämlich gar nichts!
Ein funktionierender Sozialstaat braucht nicht nur blinde Solidaritätsbekundungen, sondern klare Regeln, Eigenverantwortung und Fairness gegenüber jenen Menschen, die – wie ich es schon vorhin gesagt habe – unser Land mit ihrer täglichen Arbeit finanzieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein Schritt in die richtige Richtung kann die falschen Schritte dieses Gesetzespaketes nicht ausgleichen. In Summe ist das Gesetzespaket daher von unserer Seite abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.25
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bernadette Geieregger. Ich erteile dieses.
RN/18
10.25
Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): 6 Uhr heute Morgen, mein Wecker läutet. Ich stehe auf, mache mich fertig und lese in gewohnter Weise Nachrichten. „,Geburtstagsgeschenk für Putin‘ – Rakete trifft Wohnhaus, 28 Tote“, 70 Raketen, Hunderte Menschen sind verletzt. – Wenn man so etwas liest, dann ist es nur verständlich, dass man seine Kinder, seine Familie in Sicherheit bringt.
Es geht heute auch um genau diesen Schutz für Vertriebene aus der Ukraine, und es geht gleichzeitig um klare Regeln und darum, dass es zu keinen Doppelbezügen kommt. Das ist Menschlichkeit und Fairness gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. (Beifall bei der ÖVP.)
Warum ich der Meinung bin, dass es ein gutes Gesetz ist: Die FPÖ sagt, es ist zu großzügig, und die Grünen sagen, es ist zu hart – also ist es ein Gesetz der Mitte, und dann ist es auch ein gutes Gesetz! (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Aber vielleicht zurück zum Start: Seit 2022 gibt es Sonderbestimmungen, wonach aus der Ukraine vertriebene Menschen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld haben – bisher zeitlich begrenzt und auch im Juni dieses Jahres ausgelaufen. Mit dem heutigen Beschluss gilt es, diese Lücke zu schließen und eine Dauerlösung – statt eines Provisoriums – zu finden. Die Familienbeihilfe für Ukrainevertriebene wird fortgeführt, eben rückwirkend ab 1. Juli dieses Jahres, und es gibt keine Befristung mehr. Der Anspruch ist in diesem Fall in Zukunft an die Dauer des Aufenthaltsrechts geknüpft.
Menschen, die sich in der Grundversorgung befinden, werden in Zukunft keine Familienbeihilfe mehr bekommen. Wir sind der Meinung, dass die Grundversorgung schon den Lebensunterhalt, die Wohnung und die Verpflegung der Kinder abdeckt und diese doppelten Bezüge auch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber nicht fair sind. Es gibt eine Ausnahme, die aus meiner Sicht wieder die Menschlichkeit betont, nämlich eine Ausnahme für Kinder mit Behinderungen. Der Krieg dauert jetzt schon viereinhalb Jahre, und viele Menschen können nicht zurück. Ich hoffe, dass diese Dauerlösung keine Lösung für immer ist, sondern irgendwann einmal auch auslaufen kann.
Vielleicht noch ein paar Worte zur Aktuellen Stunde, weil es natürlich auch da ein großes Thema war: Ich geniere mich für die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) Die FPÖ verbreitet jetzt schon seit Jahren prorussische Propaganda (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Das ist bei mir nicht vorgekommen!), und dazu gibt es jetzt auch eine Recherche vom AIES (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das habt ihr beauftragt!) – nein, nicht von mir beauftragt, aber bitte –, und wenn man den Reden immer wieder folgt, hört man eigentlich kaum Kritik gegenüber Russland, oder? (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Das stimmt einfach nicht, Frau Kollegin!) Es reden ja heute vielleicht noch Leute von der FPÖ nach mir. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Das stimmt einfach nicht! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist halt Ihre selektive Wahrnehmung! Da können wir nichts dafür! – Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Tuts einmal genauer zuhören! – Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Sie verbreiten Unwahrheiten!)
Kollegin Jäckel hat vorhin erwähnt: Mit Freunden zu reden ist wichtig. – Stimmt. Dann würde ich vorschlagen: Dann redet doch einmal mit euren Freunden! (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Ja, wenn wir in der Regierung sind!) Den Krieg in der Ukraine könnte man relativ flott beenden (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Wenn wir in der Regierung sind!), wenn die einfach ihre Soldaten abziehen würden. Also wenn ihr schon den Freundschaftsvertrag habt – der ist ja offensichtlich auch noch aufrecht –, dann würde ich einmal vorschlagen, dass ihr einfach einmal mit euren Freunden redet und sagt: Geht halt einfach bitte wieder nach Hause! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist eine sehr erwachsene Diskussion! Man merkt das Level, das steigt immer mehr! Machen Sie weiter, dieses Video müssen wir teilen! Das ist ja unfassbar!)
Vielleicht ein paar Worte von mir als Mediatorin, ich bin ausgebildet in diesem Bereich. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, ja, das merkt man! Eine total gute Mediatorin! Das merkt man! Das ist lachhaft!) Die FPÖ will immer, dass wir in Österreich vermitteln. Vermitteln ist immer gut (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, ja!), aber wahrhaftig mediatorisch zu handeln geht nur dann, wenn man selber keine Interessen hat, und wir haben schon Interessen, nämlich haben wir das Interesse an Frieden und wir haben das Interesse an Freiheit. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Aha!) Wer kein Interesse hat, diesen Krieg zu beenden, sind offensichtlich die Russen. (Zwischenruf des Bundesrates Pröller [FPÖ/OÖ].) Die wollen keine Gespräche führen, wonach man dann diesen Krieg auch beenden könnte. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Frau Kollegin, Sie hätten sich zur Aktuellen Stunde melden sollen!) Russland will einfach nicht, und da können wir uns noch so sehr bemühen, zu vermitteln. Wenn eine der beiden Streitparteien keine Einigung will, dann gibt es keine Einigung, dann wird weiter gestritten oder eben weiter Krieg geführt. (Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: Die Aktuelle Stunde ist schon beendet!)
Also es wird Zeit, dass ihr mit euren Freunden redet, dann müssen wir uns nämlich auch mit Themen wie dem heutigen gar nicht mehr auseinandersetzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
10.30
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile dieses.
RN/19
10.31
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Werte Frau Bundesministerin, willkommen hier bei uns im Bundesrat! Liebe Gäste hier bei uns im Hohen Haus, ebenfalls willkommen! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 1 688: So viele Tage dauert mittlerweile der Krieg in der Ukraine, oder um es treffender zu sagen: Vor so vielen Tagen hat Russland die Ukraine endgültig überfallen.
Es ist ein bisschen zu einer makaberen Gewohnheit geworden, dass ich hier an dieser Stelle bei diesem Thema, diesem Tagesordnungspunkt auf die Dauer dieses Krieges hinweise, immer in der Hoffnung, dadurch die Tragweite und die Tragik sichtbar oder spürbar zu machen. Dabei fühle ich mich ein bisschen wie in „Und täglich grüßt das Murmeltier“, nur ohne jegliche Komik, und es wird von Rede zu Rede, die ich zu dem Thema halte, eigentlich unfassbarer. Mein Vergleich dieses Mal: Der Ukrainekrieg dauert bereits länger als der Erste Weltkrieg und in nicht einmal einem Jahr haben wir die Dauer des Zweiten Weltkrieges eingeholt.
Wenn ich jetzt die Argumente der FPÖ höre, einerseits zu dem Thema gegen die Unterstützung der Flüchtenden aus der Ukraine, mir aber auch die in der Aktuellen Stunde gemachten Ausführungen in Erinnerung rufe, kann ich nur sagen: Ihr seid dabei eigentlich der Treppenwitz der Geschichte. Ihr verbreitet die Narrative Russlands – danke schön, Kollegin Geieregger, auch für die Ausführungen zum Schluss deiner Rede –, ihr verbreitet das.
Verhandlungen: Ihr verlangt immer Verhandlungen, man müsse an den Verhandlungstisch zurückkehren. Die Frau Außenministerin hat es vorhin schon gesagt und ich erwähne es auch noch einmal: Wenn Beteiligte streiten, wenn sie Krieg führen und für eine Partei die einzige Lösung, zu der sie bereit ist, die absolute Kapitulation oder die weitgehende Kapitulation des Gegners ist, was will man dann noch verhandeln? Also ihr unterstreicht einfach immer dieses Narrativ, das von Russland kommt, und umgekehrt verweigert ihr aber denen, die darunter leiden und zu uns kommen und Schutz suchen, die Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Um es gleich vorwegzunehmen: Wir werden dem Gesetz heute hier auch nicht zustimmen (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Jetzt könnts wieder klatschen, ÖVP!), aber nicht, weil wir gegen die Unterstützung sind (Ruf bei der FPÖ: Na was jetzt?), sondern weil wir gegen die Kürzung und Einschränkung sind, und die Einschränkung ist unserer Meinung nach wirklich wesentlich.
Dieser Krieg betrifft schon längst nicht mehr nur die Ukraine, wenn das denn überhaupt jemals der Fall war. Wir haben heute ja schon in der Aktuellen Stunde ausführlich darüber gesprochen: Europäische Regierungen und die Nato warnen seit Langem, seit vielen Jahren mittlerweile, davor, dass Russlands Bedrohung nicht an der ukrainischen Grenze endet. Die Ukraine kämpft einen europäischen Krieg, sie kämpft in Wahrheit für uns, weil niemand von uns ernsthaft wissen kann, wo Putin haltmacht, sollte die Ukraine in diesem Konflikt, in diesem Krieg unterliegen. Die Ukraine verteidigt nicht nur sich selbst, sie verteidigt Europa und sie verteidigt uns und sie schützt uns. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
Jetzt komme ich auch schon zum Punkt: Das Mindeste, das wir tun können, ist, den Geflüchteten zu helfen, sie aufzunehmen, ihnen auch ein Stück weit eine Heimat zu geben, auf wer weiß wie lange.
Da möchte ich ganz kurz auf etwas hinweisen, worauf ich dann später noch ein bisschen näher eingehe: Ich hatte vor Kurzem ein Gespräch mit einer ukrainischen Familie, und ich habe gefragt: Was sind denn so Ihre Wünsche? Was gibt es, was wir für Sie tun können? – Und wirklich die erste, ganz grundehrliche Antwort war: Wir möchten einfach nur zurück! Ja, es ist super hier und wir haben alles, aber wir möchten einfach nur zurück, das ist unser größter Wunsch!
Und genau da wird es für uns schwierig beziehungsweise unverständlich bei diesem Gesetz. Gerade wir im Bundesrat sprechen oft über Menschenrechte und vor allem über Kinderrechte, weil wir ja eine besondere Einrichtung haben, nämlich den Kinderrechteausschuss. – Viele von euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind da immer dabei. Ihr seid regelmäßig dabei und ihr macht dadurch immer deutlich, wie ernst es euch ist, Kinder zu schützen, auf ihr Wohl zu schauen, ihre Rechte ernst zu nehmen, aber wenn ihr dann solch ein Gesetz beschließt, dann ist das für mich ein unverständlicher Widerspruch. Ihr beschließt damit nämlich genau das Gegenteil von dem, was ihr im Kinderrechteausschuss eigentlich beweist, was euch wichtig ist.
Ja, es ist gut, dass die Familienbeihilfe für Ukrainevertriebene verlängert wird beziehungsweise jetzt unbefristet gilt, aber dass Personen in der Grundversorgung ausgenommen sind, ist echt unverständlich, denn dieser Teil des Gesetzes trifft ganz besonders Kinder. Darauf haben wir hingewiesen, darauf haben sämtliche namhafte Kinderschutzorganisationen und andere Organisationen hingewiesen: die Caritas, die Diakonie, die Volkshilfe, die Kinderfreunde, das Rote Kreuz, die Arbeiterkammer, UNHCR, um nur einige zu nennen. Alle sind sich einig: Wenn man die Familienbeihilfe streicht, trifft man Kinder. Wenn die Regierung mit dem Entzug der Familienbeihilfe das Verhalten der Eltern beeinflussen möchte – weil es ja quasi darum geht, die Menschen in die Arbeit zu bringen –, dann dürfen Kinder nicht instrumentalisiert werden. (Beifall bei den Grünen.) Wer das Verhalten der Eltern ändern will, darf die Kinder nicht bestrafen!
Dann kommt noch dazu, dass diese Logik in vielen Fällen auch gar nicht funktioniert. Im Sommer hat mich eine befreundete Sozialarbeiterin kontaktiert und mich, als nämlich diese Regelung im Sommer ausgelaufen ist, explizit darauf aufmerksam gemacht, welche ganz konkreten Probleme die Menschen haben, die zu ihr kommen, welche Auswirkungen dieses Auslaufen der Familienbeihilferegelung hat. Da hängen nämlich zahlreiche andere Leistungen dran, die dann ebenfalls entfallen: Plötzlich gab es Probleme mit den Schülerinnen- und Schülerfreifahrten, mit den Lehrlingsfreifahrten.
Für Schülerinnen und Schüler ist jetzt, soweit ich weiß, eine Lösung gefunden, die können die Schülerfreifahrt über die BBU bekommen, aber für Lehrlinge gibt es soviel ich weiß – das ist mein aktueller Stand – diese Lösung noch nicht, und das ist doch absurd. Also der Ausschluss der Grundversorgungsempfänger soll ein Arbeitsanreiz sein, erschwert es aber zum Beispiel arbeitenden Lehrlingen, dieser Arbeit überhaupt nachgehen zu können.
Jetzt komme ich zu dem, was ich vorher angesprochen habe: Vor einigen Tagen hatte ich eben bei einem Hausbesuch Gelegenheit, eine ukrainische Familie kennenzulernen, zu sprechen: zwei Erwachsene, zwei Kinder; seit 2022 in Österreich; die Eltern gut ausgebildet, die Frau eine Ärztin – nur nebenbei erwähnt: Sie darf hier nicht arbeiten, weil sie das erforderliche Sprachniveau C1 nicht ganz erfüllt!; das muss man sich einmal vorstellen, dass wir hier auf gut ausgebildete Ärzt:innen verzichten –; die Kinder sprechen mehrere Sprachen fließend, darunter mittlerweile Deutsch. Die Familie lebt in einer Mietwohnung, sie ist gut integriert, die Kinder haben von ihren Schulen erzählt, von den Freizeitaktivitäten, von den Vereinen, in denen sie Sport ausüben. Die Familie bekommt Familienbeihilfe, weil sie eben ohne Grundversorgung über die Runden kommt, aber sie zeigt, was alles auf dem Spiel steht, wenn diese Leistung entfällt.
Wäre die Frau nämlich alleinerziehend, wäre sie höchstwahrscheinlich in der Grundversorgung, sie würde wahrscheinlich auch in einer Mietwohnung wohnen, die Kinder wären gut integriert – und dann würde plötzlich die Familienbeihilfe wegfallen, mehrere Hundert Euro pro Monat und noch zusätzliche Leistungen, von denen ich vorhin gesprochen habe, die eben an die Familienbeihilfe gekoppelt sind, Schülerfreifahrt, keine Schulstarthilfe und so weiter. Vielleicht reicht das Geld dann nicht mehr für die Wohnung.
Und da muss ich Kollegin Geieregger schon widersprechen: Die Grundversorgung ist so wenig – ich weiß es nicht, vielleicht kennt meine Kollegin Hauschildt-Buschberger die genauen Zahlen –, die Grundversorgung deckt das absolut mindeste Minimum ab und reicht niemals für eine eigene Wohnung und schon gar nicht für die Grundbedürfnisse der Kinder. Vielleicht müssen die Kinder dann tatsächlich die Schule wechseln, Freundschaften gehen verloren, das vertraute Umfeld geht verloren. Und eines muss schon klar sein: Integration gelingt nicht, indem man Stabilität entzieht. (Beifall bei den Grünen.)
Genau deswegen ist die Vorstellung falsch, man müsse Menschen etwas wegnehmen, dann würden sie schon arbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich kann man darüber reden, wie man Menschen besser in Beschäftigung bringt, aber in einem Punkt sollten wir uns eigentlich einig sein: Wer Kinder schützen will, der darf Kindeswohl nicht zum arbeitsmarktpolitischen Druckmittel machen.
Genau da komme ich auch wieder zum Kinderrechteausschuss zurück: Unsere Sorge um das Wohl von Kindern muss doch bitte auch für ukrainische Kinder gelten. Ukrainische Kinder sind keine Kinder zweiter Klasse, sie brauchen Essen, Kleidung, Schulmaterial – genauso wie österreichische Kinder –, und sie brauchen Stabilität, sie brauchen Freundschaften, ein soziales Umfeld, eine Schule, in der sie gut angekommen sind. Sie sind keinen Deut weniger wert als die Kinder, über die wir beim Kinderrechteausschuss sprechen.
Nach 1 688 Tagen Krieg haben diese Kinder wirklich genug verloren, wir müssen ihnen nicht auch noch Stabilität nehmen. Und deswegen können wir diesem Gesetz in der Form nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Neurauter [ÖVP/T].)
10.41
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich erteile ihr dieses.
RN/20
10.41
Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn eine gesetzliche Regelung ausläuft und Familien plötzlich nicht mehr wissen, ob und wann sie eine Leistung bekommen, dann brauchen diese Familien vor allem eines: Sie brauchen Klarheit und sie brauchen Rechtssicherheit. Und genau diese Klarheit schaffen wir heute.
Mit 1.7.2026 ist die bisher geltende Regelung zum Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene ausgelaufen. Das Finanzamt hat mit Juli die Auszahlung eingestellt. Mit dieser Novelle wird der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine neu geregelt, rückwirkend mit 1. Juli.
Wir reden da nicht über irgendeinen Verwaltungsakt, wir reden über Familien, die auf dieses Geld angewiesen sind, und deshalb ist es gut, dass wir heute wieder eine klare gesetzliche Grundlage schaffen, und es ist auch gut, dass wir diesmal keine neuerliche kurze Befristung vorsehen, weil Familien einfach Planbarkeit brauchen.
Gleichzeitig möchte ich aber auch offen sagen, dass diese Regelung nicht in allen Punkten genau das ist, was wir als Sozialdemokratie uns gewünscht haben; ich glaube, das ist kein Geheimnis. Wir haben in den Verhandlungen versucht, weitgehende Ausnahmen zu erreichen, etwa für Menschen in Deutschkursen oder in Ausbildung, für Menschen, die trotz einzelner Leistungen aus der Grundversorgung einer Beschäftigung nachgehen, und da hätten wir uns einfach ein bisschen mehr Ausnahmen gewünscht. Ich sage das auch bewusst offen, weil ich glaube, dass Politik nicht so tun sollte, als wäre jeder Kompromiss exakt das, was man sich ursprünglich eigentlich vorgenommen hat. Wir schaffen heute aber eine notwendige und auch eine rechtssichere Regelung. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte auch an meine Vorrednerin, konkret an die Grünen, einen Satz richten, ich verstehe nämlich tatsächlich die Kritik bezüglich möglicher Härtefälle und ich teile auch diese Auffassung, dass wir uns anschauen müssen, wie diese Regelung dann in der Praxis wirkt, aber wir schaffen heute jedenfalls Rechtssicherheit und eine klare Grundlage für die Auszahlung. Wir sollten uns auch anschauen, was zusätzlich beschlossen wird, nämlich der Abbau bürokratischer Hürden beim Kinderbetreuungsgeld; ich glaube, das ist ganz wichtig. Es reicht nämlich nicht, dass Familien theoretisch einen Anspruch auf eine Leistung haben, die dann vielleicht nicht ausbezahlt wird oder auf die sie wochenlang warten müssen.
Wir werden beobachten müssen, wie diese neue Regelung wirkt: Wo entstehen Härtefälle? Wo entstehen vielleicht auch Lücken? Wenn sich zeigt, dass da Anpassungen notwendig sind, dann müssen wir diese Diskussion einfach weiterführen, denn man kann einem Gesetz zustimmen und trotzdem sagen: An manchen Stellen hätten wir uns vielleicht ein bisschen mehr gewünscht!
Man kann auch einen Kompromiss mittragen und trotzdem weiter für Verbesserungen eintreten, und genau das ist, glaube ich, für mich und auch für die Sozialdemokratie verantwortungsvolle Politik, denn am Ende geht es nicht um abstrakte Zahlen oder um unsere eigenen Egos, die wir natürlich in Verhandlungen gern befriedigt hätten. Es geht um Eltern, die ihre Kinder versorgen wollen und die auf die Leistungen angewiesen sind, und es geht um Kinder, die nichts dafür können, in welcher sozialen oder aufenthaltsrechtlichen Situation ihre Familien leben. Genau diese Kinder sollten im Mittelpunkt unserer Politik stehen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.44
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Claudia Bauer. Ich erteile ihr dieses.
RN/21
10.44
Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Bauer: Vielen Dank, geschätzter Herr Vorsitzender! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Mit der heutigen Regierungsvorlage schaffen wir zwei Dinge: erstens mehr Gerechtigkeit, indem wir die Doppelbezüge von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe abschaffen, und zweitens Rechtssicherheit für ukrainische Vertriebene in unserem Land, und zwar sowohl hinsichtlich der Familienbeihilfe als auch des Kinderbetreuungsgeldes. Damit ist die parallele Gewährung mehrerer staatlicher Leistungen für dieselben elterlichen Unterhaltspflichten nicht mehr möglich und das bisherige Zusatzerfordernis Erwerbstätigkeit oder AMS-Meldung für Ukrainevertriebene kann dann ebenso entfallen.
Ich habe die Diskussion im Nationalrat sehr genau verfolgt, sie spiegelt sich heute von den Argumenten her in Teilen in der Debatte hier im Bundesrat wider. Ich möchte ein paar Anmerkungen zu den Ausführungen der Freiheitlichen machen, insbesondere auch der freiheitlichen Kollegen im Nationalrat: Nein, wir ziehen Ukrainerinnen und Ukrainer den österreichischen Familien nicht vor; nein, wir machen den Ukrainerinnen und Ukrainern den Bezug damit nicht erheblich leichter. Mit der neuen Regelung rund um die Grundversorgung wird das Zusatzerfordernis schlichtweg nicht mehr notwendig sein, weil die Person mit Erwerbstätigkeit, mit einem Job ohnehin keine Grundversorgung erhalten wird. Es ist also wie bisher: Familienleistungen, Familienbeihilfe gibt es nur dann, wenn Menschen arbeiten gehen, aber nicht mehr on top auf die Grundversorgung. – Also entweder wollen Sie es nicht verstehen, weil es wahrscheinlich auf Social Media nicht so knackig rüberkommt oder Sie verstehen tatsächlich nicht, was wir vorhaben. – Danke schön. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.46
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm dieses.
RN/22
10.46
Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte und nette Kollegen im Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause, grüß Gott! Wir haben heute zwei Gesetze zu besprechen: das Familienlastenausgleichsgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz. Kollegin Mag. Theuermann hat uns ja bereits die Gesetze erläutert: Vertriebene aus der Ukraine, die sich in der Grundversorgung befinden, bekommen keine Familienbeihilfe zusätzlich, weil sie eben in der Grundversorgung ausreichend versorgt sind. – Das ist eine Forderung, die wir seit Jahren gestellt haben, und wir sind froh, dass man darauf reagiert hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Für subsidiär Schutzberechtigte gilt etwas anderes: Neben dem Anspruch auf Familienbeihilfe gibt es ja noch den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn sie arbeiten oder wenigstens beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind. Genau das soll aber jetzt nicht mehr gelten, so will es die EU.
Ein Sozialstaat kann aber immer nur auf Gegenseitigkeit funktionieren. Es darf nicht sein, dass ein Teil immer nur bezahlt – damit meine ich unsere Leute –, aber ein anderer Teil immer nur kassiert. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Regierung sollte dafür sorgen, dass unsere Familien Kinderbetreuungsgeld einfacher und rechtssicher bekommen. Die Antragstellung ist viel zu kompliziert und von vielen nicht zu durchschauen, denn unsere Bürger – die, die immer einbezahlt haben – haben nämlich keine NGOs, die sie da vertreten. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ] – sich an den Kopf greifend –: Ah!)
Jetzt sagt die Verliererampel, man könne nichts dagegen machen, das sei ja aus der EU gekommen, und da sage ich: Ja das ist ja genau euer Problem: Ihr könnt euch in der EU überhaupt nicht durchsetzen, ihr müsst einfach das machen, was die sagen! (Beifall bei der FPÖ.)
Aber noch ein Beispiel, das Defizitverfahren: Das Defizitverfahren war ja vor Antritt eurer Regierung, eurer Verliererampel, mithilfe der FPÖ längst vom Tisch. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja, ja!) Ihr habt das ja dann unterschrieben. (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) Dieses Triumvirat der Unfähigkeit hat sich tatsächlich einem Defizitverfahren unterworfen. Nettozahler sind wir und das im Defizitverfahren – na ist das peinlich oder nur dämlich? (Beifall bei der FPÖ.)
10.49
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.
RN/23
10.49
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich wollte eigentlich nichts sagen, aber ich glaube, in dieser Debatte bedarf es einer massiven Aufklärung. Wir haben gerade sechs Vorredner:innen gehabt, und kein einziges Mal wurde erwähnt, was Grundversorgung tatsächlich bedeutet – und das ist ja heute ein wesentlicher Punkt.
Weiß jemand von Ihnen, wie hoch die Grundversorgung für Ukrainer:innen ist? – Nein. Ich sage es Ihnen und mache es anhand eines Beispiels fest, das eigentlich ein typisches Beispiel ist. Eine alleinerziehende Mutter aus der Ukraine mit zwei Kindern erhält bei privater Grundversorgung in Oberösterreich maximal 880 Euro im Monat – für alle drei zusammen, einschließlich Mietzuschuss!
Davon sind 330 Euro für die Wohnkosten vorgesehen. Wer von Ihnen – ehrlich! – kennt eine dreiköpfige Familie in einer Wohnung, für die man mit 330 Euro Miete auskommt? Ich persönlich, ganz ehrlich gesagt, nicht, weil das für Miete und für Betriebskosten ist. Wenn wir aber annehmen, dass es irgendwie gelungen ist, mit 330 Euro für Wohnung und Betriebskosten auszukommen, bleiben rechnerisch noch genau 550 Euro für Lebensmittel, für Hygieneartikel und für den täglichen Bedarf übrig. Denken Sie noch einmal nach und überlegen Sie, was Ihr letzter Einkauf gekostet hat. Dazu kommt noch der Strom, dazu kommt noch die Heizung – die Kosten sind gestiegen, das wissen wir alle. Vielleicht braucht das Kind auch ein Paar neue Winterschuhe, Kinder wachsen ja bekanntlich. Und selbst wenn man die im Second-Hand-Shop kauft, kommt für zwei Kinder noch etwas zusammen.
Diesen Familien verwehren Sie jetzt tatsächlich auch noch die Familienbeihilfe. Das fördert genau eines: Kinderarmut. Es gefährdet – das hat Kollegin Jagl schon angesprochen – genau das, was sich diese Menschen jetzt aufgebaut haben: Sie sind nämlich bereits in einer Wohnung, sie haben sich bereits um Integration bemüht und stehen vielleicht nur so viel (Daumen und Zeigefinger nahe aneinanderhaltend) davon entfernt, in Arbeit zu gelangen. Eines dürfen wir nämlich auch nicht vergessen: Frauen, die jetzt vielleicht schon Teilzeit arbeiten und mit der Grundversorgung aufstocken müssen, verlieren auch die Familienbeihilfe. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele tragische Schicksale wir momentan produzieren.
Was passiert, wenn man sich die Miete dann nicht mehr leisten kann? – Diese Personen kommen zurück in ein organisiertes Quartier. Sie haben dann nicht mehr zwei Zimmer und Bad zur Verfügung, sie haben dann plötzlich für drei Leute ein Zimmer. Die Kinder müssen vielleicht den Ort wechseln, werden aus ihrer Klassengemeinschaft herausgeholt. Der Arbeitsplatz, der vielleicht schon in greifbarer Nähe gewesen ist, ist nicht mehr erreichbar, weil die Familie an einem anderen Ort wohnt. Dazu kommen natürlich der Verlust von Freundschaften, der Verlust von Unterstützung im Alltag und so weiter.
Wir betonen immer wieder – immer wieder höre ich hier, und ich glaube, dazu bekennen wir uns auch –: Alle Kinder verdienen die gleichen Chancen. Wenn es aber um Kinder von Drittstaatsangehörigen geht, dann reicht natürlich weniger. Die haben weniger Hunger, die essen weniger und so weiter, das ist alles klar, und Winterschuhe gibt es geschenkt. Aber für mich, für uns sind die Bedürfnisse dieser Kinder genauso wichtig wie die von allen anderen Kindern. Der Wert eines Kindes darf niemals vom Aufenthaltstitel der Eltern abhängen. (Beifall bei den Grünen.) Wer Kinderarmut bekämpfen will, darf Familien nicht die notwendige Unterstützung entziehen.
Ich habe mir gerade noch etwas aufgeschrieben. Sie, Frau Bundesministerin, haben von Doppelbezügen gesprochen. Wo ist der Doppelbezug bei der Familienbeihilfe? Es geht tatsächlich um eine Unterstützung für Kinder. Das ist keine Dreifachförderung, das ist einfach das, was Kinder zum Leben brauchen.
Eines muss ich schon noch positiv hervorheben: Kollegin Schweiger, du hast richtigerweise angesprochen, dass nicht jeder Gesetzesbeschluss perfekt ist und man auch einen Kompromiss mittragen kann. Aber Entschuldigung, wenn wir einmal ganz kurz rechnen: Es entsteht seit Juli eine Lücke. Warum hat es dieses Hohe Haus vier Monate lang nicht geschafft, diesen Beschluss zu fassen? Wir haben zwischendrin eine Sondersitzung gehabt und so weiter. Vier Monate keine Familienbeihilfe – wie soll sich das denn für die Familien ausgehen? Was haben wir denn damit schon angerichtet?
Wie gesagt, wir begrüßen ausdrücklich – das können wir auch gut mittragen –, dass der Bezug der Familienbeihilfe an die Länge des Aufenthaltstitels gekoppelt ist. Über alles andere denken Sie aber bitte noch einmal nach. Diese Familien haben 880 Euro im Monat für Wohnung, für Verpflegung, für alles, was man braucht – da rede ich noch gar nicht von Medikamenten, die von der Kasse nicht bezahlt werden, und so weiter! Dieses Armutszeugnis sollten wir uns als Österreich für die Menschen, die hier leben, für die Menschen, die geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft sind, wirklich nicht ausstellen lassen. Alle Kinder sind gleich, egal woher sie kommen. Bitte das zu bedenken. (Beifall bei den Grünen.)
10.55
Vizepräsident Daniel Schmid: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/24
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.