10.41
Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn eine gesetzliche Regelung ausläuft und Familien plötzlich nicht mehr wissen, ob und wann sie eine Leistung bekommen, dann brauchen diese Familien vor allem eines: Sie brauchen Klarheit und sie brauchen Rechtssicherheit. Und genau diese Klarheit schaffen wir heute.
Mit 1.7.2026 ist die bisher geltende Regelung zum Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene ausgelaufen. Das Finanzamt hat mit Juli die Auszahlung eingestellt. Mit dieser Novelle wird der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine neu geregelt, rückwirkend mit 1. Juli.
Wir reden da nicht über irgendeinen Verwaltungsakt, wir reden über Familien, die auf dieses Geld angewiesen sind, und deshalb ist es gut, dass wir heute wieder eine klare gesetzliche Grundlage schaffen, und es ist auch gut, dass wir diesmal keine neuerliche kurze Befristung vorsehen, weil Familien einfach Planbarkeit brauchen.
Gleichzeitig möchte ich aber auch offen sagen, dass diese Regelung nicht in allen Punkten genau das ist, was wir als Sozialdemokratie uns gewünscht haben; ich glaube, das ist kein Geheimnis. Wir haben in den Verhandlungen versucht, weitgehende Ausnahmen zu erreichen, etwa für Menschen in Deutschkursen oder in Ausbildung, für Menschen, die trotz einzelner Leistungen aus der Grundversorgung einer Beschäftigung nachgehen, und da hätten wir uns einfach ein bisschen mehr Ausnahmen gewünscht. Ich sage das auch bewusst offen, weil ich glaube, dass Politik nicht so tun sollte, als wäre jeder Kompromiss exakt das, was man sich ursprünglich eigentlich vorgenommen hat. Wir schaffen heute aber eine notwendige und auch eine rechtssichere Regelung. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte auch an meine Vorrednerin, konkret an die Grünen, einen Satz richten, ich verstehe nämlich tatsächlich die Kritik bezüglich möglicher Härtefälle und ich teile auch diese Auffassung, dass wir uns anschauen müssen, wie diese Regelung dann in der Praxis wirkt, aber wir schaffen heute jedenfalls Rechtssicherheit und eine klare Grundlage für die Auszahlung. Wir sollten uns auch anschauen, was zusätzlich beschlossen wird, nämlich der Abbau bürokratischer Hürden beim Kinderbetreuungsgeld; ich glaube, das ist ganz wichtig. Es reicht nämlich nicht, dass Familien theoretisch einen Anspruch auf eine Leistung haben, die dann vielleicht nicht ausbezahlt wird oder auf die sie wochenlang warten müssen.
Wir werden beobachten müssen, wie diese neue Regelung wirkt: Wo entstehen Härtefälle? Wo entstehen vielleicht auch Lücken? Wenn sich zeigt, dass da Anpassungen notwendig sind, dann müssen wir diese Diskussion einfach weiterführen, denn man kann einem Gesetz zustimmen und trotzdem sagen: An manchen Stellen hätten wir uns vielleicht ein bisschen mehr gewünscht!
Man kann auch einen Kompromiss mittragen und trotzdem weiter für Verbesserungen eintreten, und genau das ist, glaube ich, für mich und auch für die Sozialdemokratie verantwortungsvolle Politik, denn am Ende geht es nicht um abstrakte Zahlen oder um unsere eigenen Egos, die wir natürlich in Verhandlungen gern befriedigt hätten. Es geht um Eltern, die ihre Kinder versorgen wollen und die auf die Leistungen angewiesen sind, und es geht um Kinder, die nichts dafür können, in welcher sozialen oder aufenthaltsrechtlichen Situation ihre Familien leben. Genau diese Kinder sollten im Mittelpunkt unserer Politik stehen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.44
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Claudia Bauer. Ich erteile ihr dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.