RN/23

10.49

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich wollte eigentlich nichts sagen, aber ich glaube, in dieser Debatte bedarf es einer massiven Aufklärung. Wir haben gerade sechs Vorredner:innen gehabt, und kein einziges Mal wurde erwähnt, was Grundversorgung tatsächlich bedeutet – und das ist ja heute ein wesentlicher Punkt. 

Weiß jemand von Ihnen, wie hoch die Grundversorgung für Ukrainer:innen ist? – Nein. Ich sage es Ihnen und mache es anhand eines Beispiels fest, das eigentlich ein typisches Beispiel ist. Eine alleinerziehende Mutter aus der Ukraine mit zwei Kindern erhält bei privater Grundversorgung in Oberösterreich maximal 880 Euro im Monat – für alle drei zusammen, einschließlich Mietzuschuss! 

Davon sind 330 Euro für die Wohnkosten vorgesehen. Wer von Ihnen – ehrlich! – kennt eine dreiköpfige Familie in einer Wohnung, für die man mit 330 Euro Miete auskommt? Ich persönlich, ganz ehrlich gesagt, nicht, weil das für Miete und für Betriebskosten ist. Wenn wir aber annehmen, dass es irgendwie gelungen ist, mit 330 Euro für Wohnung und Betriebskosten auszukommen, bleiben rechnerisch noch genau 550 Euro für Lebensmittel, für Hygieneartikel und für den täglichen Bedarf übrig. Denken Sie noch einmal nach und überlegen Sie, was Ihr letzter Einkauf gekostet hat. Dazu kommt noch der Strom, dazu kommt noch die Heizung – die Kosten sind gestiegen, das wissen wir alle. Vielleicht braucht das Kind auch ein Paar neue Winterschuhe, Kinder wachsen ja bekanntlich. Und selbst wenn man die im Second-Hand-Shop kauft, kommt für zwei Kinder noch etwas zusammen. 

Diesen Familien verwehren Sie jetzt tatsächlich auch noch die Familienbeihilfe. Das fördert genau eines: Kinderarmut. Es gefährdet – das hat Kollegin Jagl schon angesprochen – genau das, was sich diese Menschen jetzt aufgebaut haben: Sie sind nämlich bereits in einer Wohnung, sie haben sich bereits um Integration bemüht und stehen vielleicht nur so viel (Daumen und Zeigefinger nahe aneinanderhaltend) davon entfernt, in Arbeit zu gelangen. Eines dürfen wir nämlich auch nicht vergessen: Frauen, die jetzt vielleicht schon Teilzeit arbeiten und mit der Grundversorgung aufstocken müssen, verlieren auch die Familienbeihilfe. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele tragische Schicksale wir momentan produzieren. 

Was passiert, wenn man sich die Miete dann nicht mehr leisten kann? – Diese Personen kommen zurück in ein organisiertes Quartier. Sie haben dann nicht mehr zwei Zimmer und Bad zur Verfügung, sie haben dann plötzlich für drei Leute ein Zimmer. Die Kinder müssen vielleicht den Ort wechseln, werden aus ihrer Klassengemeinschaft herausgeholt. Der Arbeitsplatz, der vielleicht schon in greifbarer Nähe gewesen ist, ist nicht mehr erreichbar, weil die Familie an einem anderen Ort wohnt. Dazu kommen natürlich der Verlust von Freundschaften, der Verlust von Unterstützung im Alltag und so weiter. 

Wir betonen immer wieder – immer wieder höre ich hier, und ich glaube, dazu bekennen wir uns auch –: Alle Kinder verdienen die gleichen Chancen. Wenn es aber um Kinder von Drittstaatsangehörigen geht, dann reicht natürlich weniger. Die haben weniger Hunger, die essen weniger und so weiter, das ist alles klar, und Winterschuhe gibt es geschenkt. Aber für mich, für uns sind die Bedürfnisse dieser Kinder genauso wichtig wie die von allen anderen Kindern. Der Wert eines Kindes darf niemals vom Aufenthaltstitel der Eltern abhängen. (Beifall bei den Grünen.) Wer Kinderarmut bekämpfen will, darf Familien nicht die notwendige Unterstützung entziehen. 

Ich habe mir gerade noch etwas aufgeschrieben. Sie, Frau Bundesministerin, haben von Doppelbezügen gesprochen. Wo ist der Doppelbezug bei der Familienbeihilfe? Es geht tatsächlich um eine Unterstützung für Kinder. Das ist keine Dreifachförderung, das ist einfach das, was Kinder zum Leben brauchen. 

Eines muss ich schon noch positiv hervorheben: Kollegin Schweiger, du hast richtigerweise angesprochen, dass nicht jeder Gesetzesbeschluss perfekt ist und man auch einen Kompromiss mittragen kann. Aber Entschuldigung, wenn wir einmal ganz kurz rechnen: Es entsteht seit Juli eine Lücke. Warum hat es dieses Hohe Haus vier Monate lang nicht geschafft, diesen Beschluss zu fassen? Wir haben zwischendrin eine Sondersitzung gehabt und so weiter. Vier Monate keine Familienbeihilfe – wie soll sich das denn für die Familien ausgehen? Was haben wir denn damit schon angerichtet? 

Wie gesagt, wir begrüßen ausdrücklich – das können wir auch gut mittragen –, dass der Bezug der Familienbeihilfe an die Länge des Aufenthaltstitels gekoppelt ist. Über alles andere denken Sie aber bitte noch einmal nach. Diese Familien haben 880 Euro im Monat für Wohnung, für Verpflegung, für alles, was man braucht – da rede ich noch gar nicht von Medikamenten, die von der Kasse nicht bezahlt werden, und so weiter! Dieses Armutszeugnis sollten wir uns als Österreich für die Menschen, die hier leben, für die Menschen, die geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft sind, wirklich nicht ausstellen lassen. Alle Kinder sind gleich, egal woher sie kommen. Bitte das zu bedenken. (Beifall bei den Grünen.)

10.55

Vizepräsident Daniel Schmid: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.