11.19

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, Leistung muss sich lohnen. Das haben wir in der vorangegangenen Debatte über die Aktivpension oft gehört. – Ja, selbstverständlich muss sich Leistung lohnen, aber dieser Satz muss genauso für die Frau mit zwei Teilzeitjobs gelten wie für einen Pensionisten mit zusätzlichem Einkommen. Es muss für den 64-jährigen Angestellten genauso gelten wie für seine ältere Kollegin. Die Wertschätzung für Arbeit darf nicht vom Geburtsdatum abhängen. 

Niemand stellt hier infrage, dass ältere Menschen sehr wertvolle Erfahrungen mitbringen. Wer nach dem Pensionsantritt weiterarbeiten möchte, sollte das selbstverständlich tun können. Ein Betrieb, der auf das Wissen seiner langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreift, handelt grundvernünftig. Die Frage ist aber: Ist die Aktivpension dafür das richtige Instrument? Rechtfertigt ihr Nutzen die erheblichen Kosten und die steuerliche Ungleichbehandlung, die damit verbunden ist? – Wir Grüne sagen: Dieses Modell überzeugt uns nicht. 

Ab 2027 sollen unter vorgesehenen Voraussetzungen bis zu 1 250 Euro Erwerbseinkommen monatlich steuerfrei bleiben. Dazu kommt für unselbstständig Beschäftigte im gesetzlichen Pensionsalter der Entfall der eigenen Pensionsversicherungsbeiträge. Aber was bedeutet das konkret? 

Nehmen wir als Beispiel eine Frau, die in einem Teilzeitjob 1 900 Euro brutto und in einem zweiten Job 800 Euro, insgesamt also 2 700 Euro verdient. Sie muss beide Einkommen gemeinsam versteuern. Ein Pensionist erhält 1 900 Euro Pension und verdient ebenfalls 800 Euro dazu, auch sein gesamtes Bruttoeinkommen beträgt 2 700 Euro. Mit der Aktivpension bleibt sein Nebenverdienst bei erfüllten Voraussetzungen steuerfrei. Seine eigenen Pensionsversicherungsbeiträge fallen weg. Für die Frau mit den zwei Jobs gilt diese Begünstigung nicht. Nach unseren Berechnungen beträgt der Unterschied beim gesamten Nettoeinkommen künftig fast 420 Euro im Monat. Was sagen wir dieser Frau? – Dass sich Leistung lohnt, aber ihre offenbar weniger? 

In der Nationalratsdebatte wurde dagegengehalten: Es werden ja keine Steuersätze verändert, sondern es wird lediglich ein Freibetrag eingeführt. Aber die entscheidende Frage bleibt doch: Ist die unterschiedliche steuerliche Behandlung gerechtfertigt? Ein Freibetrag beantwortet diese Frage nicht dadurch, dass er Freibetrag heißt. Wir haben tatsächlich erhebliche Zweifel, ob diese Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand hätte.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, gerade von der SPÖ wurde betont, dass auch Pensionistinnen und Pensionisten von kleinen Zuverdiensten profitieren. – Das bestreiten wir ja überhaupt nicht. Natürlich macht jeder zusätzliche Euro für jemanden mit einer kleinen Pension einen Unterschied – selbstverständlich! Für die Beurteilung eines Gesetzes müssen wir uns aber schon fragen: Wer bekommt wie viel?, und vor allen Dingen: Wer bleibt von der Entlastung ausgeschlossen? 

In unseren Rechenbeispielen gewinnt eine Pensionistin mit einer mittleren Pension und einem kleinen Nebenverdienst knapp 200 Euro monatlich. Ein Freiberufler mit insgesamt 7 000 Euro aus Pension und Erwerbseinkommen gewinnt rund 700 Euro. Die deutlich größere Entlastung erhält also derjenige, der finanziell bereits wesentlich besser dasteht. (Bundesrat Ebner [ÖVP/OÖ]: Und mehr Steuern zahlt! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Zahlt auch mehr Steuern!) 

Weil ich gerade da bei der ÖVP ein bisschen etwas gehört habe: Eine Kollegin von Ihnen hat nämlich im Nationalrat selbst eingeräumt, dass die Mitnahmeeffekte bei gut verdienenden Freiberuflern wirklich da sind und dann natürlich auch höher sind. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Ist ja nichts Schlechtes! Leistung muss sich lohnen!) Ja, aber genau darum geht es: Wie viel zusätzliche Beschäftigung kaufen wir uns mit diesem Geld tatsächlich? Das ist auch noch ein wesentlicher Punkt. 380 Millionen Euro sind tatsächlich sehr viel Geld; Geld, das wir unserer Meinung nach gezielt dafür einsetzen sollten, dass Menschen gesund in Beschäftigung bleiben und ältere Arbeitslose vor allen Dingen wieder einen Arbeitsplatz finden. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann.)

Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Corinna, sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Du hast auf die zusätzlichen 100 Millionen Euro für die Arbeitsmarktintegration älterer Menschen hingewiesen. Diesen Teil begrüßen wir natürlich ausdrücklich – Weiterbildung, Eingliederungshilfen und Unterstützung beim Wiedereinstieg. Genau das ist sinnvoll und genau dort brauchen die Menschen diese Hilfe, denn wer mit 61 Jahren seinen Arbeitsplatz verliert und Bewerbung um Bewerbung schreibt, braucht einen Betrieb, der ihm eine Chance gibt. Wer jahrzehntelang in der Pflege, im Handel oder – wir haben es heute schon gehört – am Bau gearbeitet hat, braucht Arbeitsbedingungen, unter denen längeres Arbeiten gesundheitlich überhaupt möglich ist. 

Auch da komme ich noch einmal auf deine Worte zurück, Corinna: Du hast an die Unternehmen appelliert, den Wert älterer Beschäftigter anzuerkennen – und diesen Appell unterstützen wir, glaube ich, alle, aber wir sollten ihn mit einem konkreten Ansatz verbinden: Wer längere Beschäftigung will, muss auch die Unternehmen in Verantwortung nehmen. Deshalb schlagen wir Grüne ein Bonus-Malus-System vor: Unternehmen, die überdurchschnittlich viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, sollten davon auch finanziell profitieren. Unternehmen, die unterdurchschnittlich viele beschäftigen, sollten da einen zusätzlichen Beitrag leisten. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... Bürokratie ...!) Dafür bieten sich Zu- und Abschläge bei den Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung an. So fördern wir Betriebe, die Erfahrung im Unternehmen halten und älteren Arbeitslosen eine Chance geben. 

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein: 

Entschließungsantrag 

der Mitglieder des Bundesrates Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat und dem Bundesrat bis Ende Mai 2027 einen Gesetzesentwurf für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen zwischen 60 und 65 Jahren vorzulegen.“


Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, freiwillig länger arbeiten zu können, ist ein gutes Ziel. Dafür brauchen wir faire Chancen, gesunde Arbeitsbedingungen und Unternehmen, die ältere Menschen tatsächlich beschäftigen. Wenn wir sagen, Leistung müsse sich lohnen, dann müssen wir auch an jene denken, die heute zwei Jobs brauchen, um nur über die Runden zu kommen. 

Der Aktivpension in dieser Formulierung geben wir nicht die Zustimmung. Unser Antrag setzt dort an, wo wir mehr erreichen müssen: bei echten Beschäftigungschancen vor dem Pensionsantritt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.26

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

TOP2 Unselbständiger Entschließungsantrag: Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre von Claudia Hauschildt-Buschberger

Vizepräsident Daniel Schmid: Der von den Bundesrätinnen Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.