11.42
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen hier im Saal und via Livestream! Wer das gesetzliche Pensionsalter erreicht, der hat seinen Beitrag zu unserem Pensionssystem geleistet. Wenn jemand danach noch sagt: Ich möchte trotzdem weiterarbeiten, weil ich meinen Beruf mag, weil ich ihn gerne mache, weil meine Erfahrung gebraucht wird!, oder: weil ich einfach noch nicht aufhören möchte!, dann sollte die Antwort des Staates eigentlich ziemlich einfach sein: Machen wir es möglich und sorgen wir dafür, dass es sich auch auszahlt!
Genau da setzt die Aktivpension an. Künftig werden bis zu 1 250 Euro Erwerbseinkommen pro Monat steuerfrei gestellt, und zwar unabhängig davon, ob jemand bereits eine Pension bezieht und daneben weiterarbeitet oder den Pensionsantritt bewusst aufschiebt. Gerade dieser zweite Punkt ist uns von NEOS besonders wichtig, denn wir wissen, dass beim tatsächlichen Pensionsantrittsalter Handlungsbedarf besteht. Wir werden unser Pensionssystem angesichts der demografischen Entwicklung langfristig eben nur dann absichern können, wenn es uns gelingt, die Menschen länger im Erwerbsleben zu halten.
Natürlich braucht es dafür gute Arbeitsbedingungen, es braucht altersgerechte Arbeitsplätze und vor allem braucht es die gesundheitlichen Voraussetzungen, um länger arbeiten zu können – aber es braucht eben auch die richtigen finanziellen Anreize. Wer mit 65 sagt: Ich kann noch, ich will noch und ich arbeite weiter!, dem sollten wir uns nicht in den Weg stellen, sondern der soll am Ende des Monats spüren, dass diese Entscheidung sich lohnt. Daher profitiert, wer seinen Pensionsantritt aufschiebt, zusätzlich von einer höheren Pension.
Das ist auch angesichts dieses zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels wichtig. Viele Menschen, die am Ende ihres Erwerbslebens stehen, bringen jahrzehntelange Erfahrung mit, und das ist ja auch für die Arbeitgeberseite enorm wichtig und wertvoll, und das sollten wir nutzen. Natürlich wird und kann nicht jede und jeder über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten, deswegen reden wir auch ganz konkret von einem freiwilligen Weiterarbeiten. Dort, wo die Menschen das gerne möchten, sollten wir ihnen keine unnötigen Hürden in den Weg stellen.
Der zweite Teil des Pakets richtet den Blick noch deutlich weiter in die Zukunft: Wir stärken die betriebliche Altersvorsorge. Unser Pensionssystem stützt sich heute nämlich sehr stark auf die staatliche Pension. Wenn wir aber auch für die kommenden Generationen ein gutes Pensionsniveau erreichen und sichern wollen, ist es sinnvoll, die Altersvorsorge einfach breiter aufzustellen und die zweite Säule endlich stärker zu nutzen.
Seit über 20 Jahren zahlen Arbeitgeber für ihre Mitarbeiterinnen und ihre Mitarbeiter 1,53 Prozent des Bruttogehalts in die Abfertigung neu ein. Das heißt, das Geld, um das es geht, ist längst vorhanden. Die entscheidende Frage ist, was wir konkret daraus machen und wie wir es noch besser nutzen können. Künftig können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Beiträge langfristig für ihre Pension veranlagen. Wer sich dafür entscheidet, der verzichtet auf die Kapitalgarantie und grundsätzlich auf die vorzeitige Auszahlung, aber der erhält dafür die Möglichkeit einer chancenorientierten Veranlagung.
Gerade über mehrere Jahrzehnte macht die Rendite nämlich einen enormen Unterschied. Wer jetzt mit 20 zu arbeiten beginnt, der hat mehr als vier Jahrzehnte Zeit, um vorzusorgen. Über einen solchen Zeitraum macht es durch den Zinseszinseffekt einen gewaltigen Unterschied, ob dieses Geld sehr konservativ veranlagt wird oder stärker an den Ertragschancen des Kapitalmarktes teilhaben kann.
Dafür braucht es eben keinen zusätzlichen Beitrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir sorgen dafür, dass das Geld, das ohnehin Monat für Monat vom Arbeitgeber einbezahlt wird und in die Abfertigung neu fließt, langfristig besser für sie arbeitet.
Dabei ist ein Lebenszyklusmodell angedacht. Das sorgt gleichzeitig dafür, dass das Risiko mit zunehmendem Alter schrittweise reduziert wird. Das heißt, in jungen Jahren kann chancenorientierter investiert werden, und je näher die Pension dann rückt, desto defensiver wird die Veranlagung.
Wir eröffnen damit eine Möglichkeit, die bisher längst nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten beziehungsweise die nicht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichermaßen zur Verfügung gestanden ist. Heute haben nämlich rund 25 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine betriebliche Pension. Das sind häufig Menschen in größeren Unternehmen. Mit dem Generalpensionskassenvertrag schaffen wir diesen Zugang künftig auch für Beschäftigte in den kleinen und mittleren Betrieben, denn Kapitalmarkt und langfristiger Vermögensaufbau sollte keine Frage davon sein, bei wem man beschäftigt ist, wer der Arbeitgeber ist.
Beide Reformen folgen im Prinzip demselben Gedanken. Der Staat muss nicht jede Entscheidung für die Menschen treffen, aber er sollte ihnen Möglichkeiten geben. Im konkreten Fall sollte er ihnen die Möglichkeit geben, selbst vorzusorgen und selbst zu entscheiden, wie lange sie arbeiten wollen, und eben die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, damit sich das auch lohnt.
Das ist jetzt noch nicht die große Pensionsreform, die Österreich langfristig brauchen wird – wir werden noch weiter darüber reden müssen, wie wir unser Pensionssystem generationengerecht und vor allem langfristig absichern können –, aber es sind zwei Reformen, die wirklich in die richtige Richtung gehen, und deswegen stimme ich da heute sehr, sehr gerne mit. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
11.48
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.