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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich auf die Thematik eingehe, darf ich nur ein paar Punkte zu unserem Pensionssystem sagen. Hier wurden nämlich viele Punkte genannt, und ich glaube, es wäre wichtig, dass man manches klarstellt.
Ganz wichtig ist zu sagen: Österreich hat eine Schwerarbeitsregelung, und darauf können wir wirklich sehr, sehr stolz sein. Wenn ich mit Ministerinnen und Ministern anderer Länder rede, auch deutschen Minister:innen, sagen die: Das ist eine wirklich tolle Regelung, weil da den hohen Belastungen, die Menschen in ihrem Arbeitsleben haben – durch Kälte, durch Hitze, durch Tragen schwerer Lasten und so weiter – Rechnung getragen wird. Die Schwerarbeitsregelung ist ein ganz, ganz wichtiger Teil des Systems, und diese Bundesregierung hat sie auch noch erweitert, nämlich für jene Kräfte, die in der Pflege arbeiten. Das war ein wichtiger Schritt. Das heißt, das ist die Stärke unseres Pensionssystems: dass wir auf die schweren Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr wohl hinschauen und dem Rechnung tragen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ein zweiter Punkt, der wichtig ist: Unser System rechnet Kindererziehungszeiten an, vier Jahre pro Kind – bei Mehrlingsgeburten sind es fünf Jahre – in einer monatlichen Höhe von 2 468,01 Euro als sozusagen fiktiver Basis auf dem Konto für die Frauen. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt gewesen, auch er gilt der Absicherung und wirkt der zugegeben noch sehr starken Belastung von Frauen durch die Sorgearbeit, besonders durch die Kinderbetreuung, entgegen.
Eines möchte ich auch noch erwähnen: Wir befinden uns in einer der größten Pensionsreformen der letzten Jahrzehnte. Die Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters auf 65 bis 2033 ist ein ganz, ganz großer Schritt, auch in der Veränderung, und dieser findet jetzt mit all den Auswirkungen statt – teils, dass Frauen länger am Arbeitsmarkt bleiben, wenn sie Beschäftigung haben, auf der anderen Seite aber auch durch ein Ansteigen, ein ganz wesentliches Ansteigen, der Arbeitslosigkeit von Frauen. Wir haben da also eine große Reform, die am Laufen ist.
Zu den Bemühungen, dass man Menschen länger in Beschäftigung hält, haben wir – die Bundesregierung – uns committet, das wollen wir gemeinsam auf den Weg bringen. Und wir haben das System der Teilpension geschaffen – weil die Schwerarbeit, die Sie in Ihren Reden angeführt haben, großes Thema war –: Es gibt die Möglichkeit für jemanden, der in Schwerarbeit ist, auch Teilpension in Anspruch zu nehmen, das war vorher nicht möglich. Wenn man in der Schwerarbeitsregelung in Pension war, konnte man nur geringfügig dazuverdienen; jetzt kann man auch die Teilpensionsregelung in Anspruch nehmen. Das ist ein wichtiger Schritt.
Ich glaube, manchmal ist es auch wichtig, zu sagen: Ja, wir müssen an Dingen noch arbeiten; und ja, es ist auch wichtig, was die Opposition an Vorschlägen einbringt, darüber ist immer nachzudenken und immer zu reden. Ich würde aber davor warnen, unser Pensionssystem schlechtzureden. Das stärkt uns nicht, sondern wir haben ein wirklich starkes, gutes öffentliches Pensionssystem, das wir absichern müssen – keine Frage –, das wir immer wieder verändern müssen – auch keine Frage. Mit dem heutigen Beschluss zum Arbeiten im Alter, der im Bundesrat hoffentlich auch gefasst wird, ist wieder ein wesentliches Element dafür dazugekommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Man kann nur sagen: Wer über das Regelpensionsalter von 65 hinaus arbeiten möchte, der soll das auch tun können, und das unter fairen und attraktiven Rahmenbedingungen. Ab 1. Jänner 2027 entfällt für erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung. Der Dienstgeberbeitrag bleibt unverändert. Zusätzlich sorgt eine steuerliche Entlastung für mehr Netto vom Brutto direkt im Börsel.
Was bedeutet das jetzt konkret in der Praxis? – Ich darf zwei Beispiele anführen:
Das eine Beispiel ist eine Floristin. Sie ist bereits in Pension, erhält eine Bruttopension von 1 700 Euro monatlich, und ihr macht die Arbeit halt noch Freude. Sie unterstützt das Blumengeschäft nach Erreichen des Pensionsalters auch weiterhin jeden Samstagvormittag und verdient zusätzlich 500 Euro im Monat. Mit der neuen Aktivpension hat sie einen jährlichen Steuervorteil von 1 539 Euro, und das ist wichtig.
Eine zweite Gruppe, die auch noch von der Aktivpension profitiert, sind jene, die später in Pension gehen. Ein Tischler beispielsweise entscheidet sich, den Pensionsantritt noch aufzuschieben und arbeitet weiterhin in der Familientischlerei mit einem Bruttoeinkommen von 3 200 Euro monatlich. Für ihn ergibt sich dadurch ein jährlicher Steuervorteil von 6 808 Euro, und das ist ein wichtiger und guter Schritt, den wir jetzt auf den Weg bringen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Frau Bundesrätin (in Richtung Bundesrätin Partl [FPÖ/T]), weil Sie kritisiert haben: Wenn man Menschen gerade in der Gastronomie, Hotellerie drei Monate intensiv braucht, warum begrenzt man es monatlich? – Ganz ehrlich, wir haben eine Arbeitslosenrate, die wirklich Sorgen bereitet, und ich freue mich über jeden und jede Arbeitnehmer:in, die Vollzeit angestellt wird. Gerade im Bereich der Gastronomie, der Hotellerie sind wir sehr bemüht, gemeinsam in der Koalition, dass wir schauen, dass wir in Ganzjahresbeschäftigungsverhältnisse kommen, damit die Menschen gut abgesichert sind. Das ist der Weg, den wir gehen wollen – gute Arbeitsbedingungen, Menschen, die wieder die Chance auf eine Arbeit haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Zwei Punkte, die mit diesem Paket mitgenommen werden, die auch noch ganz, ganz wichtig sind, eben infolge der Herausforderungen, die wir aufgrund der besonderen Arbeitslosigkeit von Menschen, die älter sind, am Arbeitsmarkt haben – wir haben sehr viele langzeitarbeitslose ältere Menschen, das heißt, da müssen wir hinschauen –: Wir sagen als Bundesregierung, es ist wichtig, dass wir da Geld in die Hand nehmen. Mit diesem Paket gehen auch 100 Millionen Euro in die Aktivierung von Beschäftigung älterer arbeitsloser Personen. Das ist wichtig, das brauchen wir jetzt ganz dringend.
Der zweite Teil wurde auch schon in den Reden erwähnt – vielen Dank dafür –: der Transformationsfonds, für das AMS ganz wichtig. Wir wissen, dass wir auf die Veränderungen durch Robotik, KI, Digitalisierung antworten müssen. Wir müssen die Menschen mitnehmen. Wir stehen, befinden uns mitten in einer riesigen Transformationswelle, in der sich der Arbeitsmarkt verändert, in der sich die Arbeitsplätze verändern. Da müssen wir Antworten geben, und die Antworten, die wir geben können, sind: Menschen qualifizieren, Menschen weiterbilden und auf diesem Weg begleiten. Die KI muss in ihrer Form wahrscheinlich auch reguliert werden, auch das muss man sich gemeinsam überlegen und wird man sich überlegen müssen, aber trotzdem, sie ist da, um zu bleiben, und sie wird verändern. Gleichzeitig müssen wir aber die Menschen mitnehmen, und das tun wir mit einem starken Blick darauf auch. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Und – was für uns wichtig ist –: Wir führen die Aktion 55 plus für Langzeitarbeitslose weiter. Es ist wichtig, da Chancen zu geben, denn jedem Menschen, der wieder einen Arbeitsplatz hat, geht es einfach besser. Eine Frau hat zu mir gesagt: Ich habe jetzt wieder einen Job, ich kann jetzt meine Tochter zum Essen einladen, und das ist das Schönste, das mir passiert ist! – Ich glaube, das zeigt: Arbeit leistet ja wesentlich mehr als das reine Einkommen; das hat etwas mit Sozialem zu tun, das hat etwas mit der eigenen Wertigkeit zu tun, darauf müssen wir schauen.
Ein weiterer Teil, den wir heute auch auf den Weg bringen und beschließen, betrifft alle Fragen rund um die betriebliche Abfertigung und ihre Neuregelung. Wir machen eine große Reform der betrieblichen Altersvorsorge, eine der größten seit über 20 Jahren, die wir auf den Weg bringen. Bisher hatten nur rund 25 Prozent der Beschäftigten Zugang zu einer betrieblichen Pensionskasse, das ändern wir jetzt. Wir schaffen einen Rechtsanspruch, damit jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer die Chance auf eine Abfertigung hat, die sie oder er in eine lebenslange Zusatzpension übertragen kann, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Vertrag mit einer Pensionskasse hat.
Wir machen das System fairer und effizienter. Wir erhöhen die Barabfindungsgrenze auf 20 000 Euro, um Kleinstpensionen zu verhindern und mehr Flexibilität beim Pensionsantritt zu ermöglichen. Wir schaffen bei der Abfertigung mehr Wahlfreiheit. Ab 2028 muss jede Vorsorgekasse neben dem klassischen Abfertigungsmodell auch ein Vorsorgemodell anbieten, und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zukünftig in das Vorsorgemodell hineinoptieren.
Das neue Vorsorgemodell – das muss aber auch ganz klar gesagt werden – hat keine Kapitalgarantie, und das Geld wird, außer in Härtefällen, erst zur Pension ausbezahlt. Dafür besteht die Chance auf eine höhere Rendite. Wesentlich ist: Das Vorsorgemodell ist freiwillig. Das darf ich noch einmal betonen, weil auch Kritik der Opposition im Nationalrat kam – man würde sozusagen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieses System hineinverpflichten. – Nein, es ist freiwillig, man kann die althergebrachte Form auch weiter nutzen oder in das neue System hineinoptieren. Wichtig ist – und darauf werden wir ganz genau schauen –, dass gut beraten und informiert wird, damit man die richtige Entscheidung für sich treffen kann.
Die Kapitalgarantie bleibt beim Abfertigungsmodell erhalten, das heißt, 100 Prozent des Geldes, das der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin eingezahlt hat, müssen dann als Abfertigung jedenfalls ausgezahlt werden. Damit bleibt auch die Abfertigung als Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit bestehen.
Menschen sollen auch mehr von den Zinsen ihrer Abfertigung haben. Wir senken die Vermögensverwaltungskosten von 0,8 auf 0,6 Prozent. Das bedeutet rund 20 Millionen Euro mehr pro Jahr auf den Abfertigungskonten – ein wichtiger Schritt.
Schließlich schaffen wir Übersicht bei den Abfertigungen. Es wurde heute in der Debatte schon erwähnt – ganz wichtig –: Man kriegt oft im Jahr ein Informationsschreiben, verschiedene Schreiben, weil man bei verschiedenen Kassen veranlagt war, etwa noch von irgendeinem Ferienjob, und diese Zersplitterung der Konten wird jetzt zusammengeführt und beseitigt. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Überblick über ihre Abfertigung. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Mit diesen beiden Paketen, die hoffentlich auch im Bundesrat hohe Zustimmung finden, fördern wir jene, die über das Regelpensionsalter von 65 hinaus arbeiten möchten. Wir geben jenen eine Chance, wieder auf den Arbeitsmarkt zu kommen, die das können und wollen, und wir stärken die betriebliche Altersvorsorge – ein guter Schritt. Ich danke allen Bundesrätinnen und Bundesräten, die hier ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
12.00
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Ministerin.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.