RN/48

13.28

Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ – Mit diesen, denke ich, sehr eindringlichen Worten des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker möchte ich heute beginnen. Diese Worte holen uns ein Stück weit auf den Boden der Tatsachen zurück. Sie sind unser moralischer Kompass, wenn wir heute über die finanzielle Absicherung des Ausgleichstaxfonds und die berufliche Inklusion sprechen. 

Wir in Österreich leben Gott sei Dank in einem starken, solidarischen Sozialstaat. Die vornehmste Aufgabe dieses Sozialstaates ist es, Halt zu geben, Ausgleich zu schaffen, ein Sprungbrett für jene zu sein, die diesen Ausgleich, diese Hilfe und dieses Sprungbrett benötigen.

 Ausgleichsmaßnahmen, wie wir sie heute beschließen, sind daher zwingend notwendig. Sie sind notwendig, um jene Menschen zu unterstützen, die nicht auf die Butterseite des Lebens gefallen sind, und das tun wir mit dem heutigen Beschluss. Es geht dabei – und da schlage ich in die gleiche Kerbe wie Frau Kollegin Kolar – um weitaus mehr als um eine bloße finanzielle Absicherung. 

Papst Johannes Paul II. hat es in seiner Sozialenzyklika einmal sehr treffend auf den Punkt gebracht: Arbeit ist nicht nur Broterwerb, sie ist Ausdruck der menschlichen Würde. – Arbeit stiftet Sinn, sie gibt dem Alltag Struktur, sie schafft soziale Kontakte und vermittelt uns das Gefühl, gebraucht zu werden, ein wertvoller Teil des Ganzen zu sein. Verwehren wir Menschen mit Behinderungen diesen Zugang zum Arbeitsmarkt, nehmen wir ihnen nicht nur ein Einkommen, wir nehmen ihnen ein Stück Würde und Selbstbestimmung. 

Genau da, meine Damen und Herren, setzt der Ausgleichstaxfonds an. Im Kern ist er ein Solidaritätsmechanismus. Er wird vorrangig von jenen Unternehmen gespeist, die ihre gesetzliche Pflicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen. Das Geld, das so eingenommen wird, fließt direkt in die Qualifizierungsmaßnahmen, in die Lohnzuschüsse und in die konkrete Sicherung von Arbeitsplätzen. (Präsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Doch die Realität zeigt auch: Diese Ausgaben für die enorm wichtigen Integrationsmaßnahmen übersteigen die regulären Einnahmen aus dieser Taxe längst deutlich, und daher ist es heute ein starkes und absolut richtiges Zeichen, dass da in Zukunft – und ich darf dazusagen: wie auch in der Vergangenheit – der Bund einspringt, dass wir dem Ausgleichstaxfonds in den kommenden Jahren Sondermittel in der beschriebenen Millionenhöhe zur Verfügung stellen. Damit geben wir den Betroffenen die auch schon angesprochene dringend nötige Planungssicherheit. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bitte Sie alle um breite Zustimmung für die wirklich wichtige Maßnahme – es ist ja Einstimmigkeit in Aussicht gestellt, was ich sehr begrüße – und darum, dass wir weiter gemeinsam an einer echten, gelebten Inklusion arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.32

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Repolust. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.