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13.41

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ein junger Mensch möchte einen Beruf erlernen. Er ist gerne unter Menschen, engagiert sich in einer Musikgruppe und interessiert sich für Gastronomie, aber er hat eine Lernbehinderung und braucht Unterstützung auf seinem Weg ins Berufsleben. 

Das Netzwerk Berufliche Assistenz dokumentiert seine Geschichte: Zunächst hilft ihm das Jugendcoaching bei der beruflichen Orientierung; die Arbeitsassistenz unterstützt ihn bei Bewerbungen und begleitet ihn zu Vorstellungsgesprächen; in einem Praktikum können er und auch der Betrieb herausfinden, ob die Zusammenarbeit passt. Während der weiteren, abschließenden Ausbildung erhält er weitere Begleitungen. So kann er seinen Wunschberuf – Restaurantfachmann – erlernen. Seine Fähigkeiten waren da, und die passende Unterstützung hat ihm geholfen, sie auch beruflich einzusetzen. 

Wenn wir heute über die Finanzierung beruflicher Inklusion sprechen, sollten wir genau solche Beispiele vor Augen haben. In den Vorreden jetzt kam nämlich kein Beispiel, ich dachte mir, es ist vielleicht sinnvoll, auch einmal zu sagen, was das konkret bedeutet. Hinter den Begriffen wie Fördermaßnahme oder Budgetzuschuss stehen nämlich Menschen, die eine Ausbildung beginnen, einen Arbeitsplatz finden oder auch ihren Beruf weiter ausüben können, und dieser Ausgleichstaxfonds ist ein wesentlicher Teil dieser Unterstützung. Er finanziert unter anderem Qualifizierungsangebote, Zuschüsse zur Sicherung von Arbeitsplätzen und die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen. 

Deshalb stimmen wir Grüne selbstverständlich der vorliegenden Novelle zu. Die zusätzlichen Mittel werden gebraucht. 

Wir müssen aber auch darüber sprechen, wie es weitergeht: Für 2026 werden 65 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Danach sinken die Zuschüsse auf 45,1 Millionen Euro im nächsten Jahr, auf 24,4 Millionen Euro im Jahr 2028 und schließlich auf jährlich 14,8 Millionen Euro ab 2029. Das betrifft allerdings die zusätzlichen Mittel und nicht das gesamte Budget des Fonds, aber trotzdem stellt sich eine entscheidende Frage: Wie wird sichergestellt, dass die Menschen auch künftig die Unterstützung bekommen, die sie brauchen? Der Bedarf an einer Ausbildungsbegleitung verschwindet nicht mit einem neuen Budgetjahr. Ein barrierefreier Arbeitsplatz wird nicht weniger notwendig. Ein Mensch, dessen Arbeitsplatz gefährdet ist, kann seine Unterstützung tatsächlich nicht auf später verschieben. 

Denken wir noch einmal ganz kurz an den jungen Mann aus dem Beispiel! Es hat mehrere Schritte gebraucht: Orientierung, Bewerbung, Praktikum und dann Begleitung während der Ausbildung. Solche Übergänge müssen funktionieren, und dafür braucht es Fachkräfte, die verlässlich sind, und Einrichtungen, die über das nächste Budgetjahr hinaus planen können – eine begonnene Ausbildung muss begleitet werden, bis sie abgeschlossen ist. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen deshalb eine Finanzierung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Berufliche Inklusion ist eine dauerhafte öffentliche Aufgabe und sie braucht eine dauerhaft gesicherte Grundlage. (Beifall bei den Grünen.)

Auch die Unternehmen tragen Verantwortung. Die Beschäftigungspflicht soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung tatsächlich einen Arbeitsplatz bekommen. Wir müssen überprüfen, ob die Ausgleichstaxe dafür ausreichend wirksame Anreize setzt. Gleichzeitig brauchen die Betriebe aber auch Beratung und Unterstützung, damit sie Barrieren abbauen und passende Arbeitsplätze schaffen können. 

Selbstverständlich – und das muss ich an dieser Stelle hier auch sagen – gilt diese Verantwortung auch für Bund, Länder und Gemeinden. Die öffentliche Hand muss als Arbeitgeberin mit gutem Beispiel vorangehen – ich kann gleich spoilern: Meine Gemeinde tut das. 

Liebe Korinna, sehr geehrte Frau Ministerin! Es wäre schön, eine Reform dieses Ausgleichstaxfonds durchzuführen und einen konkreten Zeitplan zu erhalten, nämlich diese Reform gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung zu gestalten, mit ihren Interessenvertretungen, mit den Trägern der Angebote. Ihre Erfahrungen müssen dabei maßgeblich sein. Und wir als Grüne würden uns daran gerne konstruktiv beteiligen. 

Heute sichern wir hier die notwendigen Mittel – damit Menschen weiter ihre beruflichen Wege gehen können, müssen wir auch die Finanzierung der kommenden Jahre tragfähig gestalten.

Der junge Mann aus dem Beispiel konnte seinen Wunschberuf erlernen, und unsere Aufgabe ist es, solche Chancen verlässlich zu ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

13.46

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir haben hohen Besuch aus Tirol bei uns im Bundesrat: Wir begrüßen Herrn Landesrat Mario Gerber. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.