RN/61

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (539 d.B. und 611 d.B. sowie 11869/BR d.B.)

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung. 

Wir begrüßen bei uns im Haus unseren Herrn Staatssekretär Alexander Pröll. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. – Ich bitte um den Bericht.

RN/62

Berichterstatterin Sandra Lassnig: Vielen Dank. – Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Wolfgang Viertler. Ich erteile ihm dieses.

RN/63

14.24

Bundesrat Dr. Wolfgang Viertler (FPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Zuseher und Zuhörer! Wir sprechen heute über eine AVG-Novelle, in der es um die vollständige Digitalisierung und Automatisierung von Bescheiden geht. Menschliches Handeln durch Anwendung von künstlicher Intelligenz – das ist der zentrale Punkt, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem Anthropic, Open-AI, die wesentlichen Vertreter dieser Unternehmen, ausdrücklich darauf hinweisen, dass die technische Entwicklung dieser Systeme nicht klar vorhersehbar ist. Die haben eine Eigenentwicklung, von der niemand weiß, wohin sie geht. Sie hacken sich selbstständig in Systeme ein und in den breiten Foren wird darüber diskutiert – ob von Forschern oder Philosophen –, ob diese Systeme nicht tatsächlich auch eine Bedrohung für die Menschheit sind. 

Es ist die Rede davon, dass deren Kontrolle die menschlichen Fähigkeiten übersteigt. Es ist die Rede davon, dass staatliche Sicherheitsprüfungen eingeführt werden müssen. Es ist die Rede davon, dass heutige Sprachmodelle grundsätzlich unzuverlässig sind, und undurchsichtige algorithmische Entscheidungen gefährden Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit. Das ist ziemlich viel an Wenn und Ungefähr. 

Herr Staatssekretär, ich möchte in diesem Moment auch klar festhalten: Auch wir wissen, dass die künstliche Intelligenz in die zivile Gesellschaft, in jeden Haushalt eingekehrt ist. Es gibt in diesem Haus niemanden, der die künstliche Intelligenz nicht nutzt. Die Unternehmen sehen darin in vielen Bereichen auch Vorteile. Es ist aber auch klar, dass es noch nicht sehr viel Erfahrung damit gibt, und es ist auch klar, dass noch keine Sicherheitsstandards vorhanden sind. Für uns als Freiheitliche Partei ist es von großer Bedeutung, dass dort, wo es um Rechte und Pflichten von Menschen geht, Menschen die letzte Verantwortung haben sollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich die wesentlichen Argumente noch einmal zusammenfassen.

Zu weite Einsatzmöglichkeit: Es gibt keine Grenzen. Ob es Asylverfahren sind, ob es Sozialverfahren sind, ob es Verfahren mit Ermessensentscheidungen sind: Es gibt keine Grenzen. Der neue § 18a ist eine Vorratsermächtigung, das heißt keine Grenzen, überall einsetzbar. Wir hätten uns erwartet, dass die Einsatzmöglichkeiten in der Phase eins taxativ aufgezählt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Punkt: „ein bestimmender Einfluss“. – Herr Staatssekretär, erklären Sie mir den bestimmenden Einfluss! Wie groß und in welcher Form muss der menschliche Einfluss gegeben sein? Das ist ganz wesentlich. Der bestimmende Einfluss, so die Regelung, soll von der Behörde ausgehen. Was ist, wenn die KI einen ablehnenden Bescheid vorschlägt? Schaut sich der Sacharbeiter das an? Wer hat den bestimmenden Einfluss? Das ist ein ganz wesentliches Merkmal in der Anwendung der künstlichen Intelligenz und wir wollen eine klare Definition dieses wesentlichen Begriffs. 

Drittens: fehlende unabhängige Aufsichtsbehörde. Es gibt keine Vorabkontrolle beim Bescheid und es gibt keine begleitende Kontrolle. Das ist ein bisschen zu wenig Kontrolle. Daher braucht es eine unabhängige KI-Aufsichtsbehörde. 

Viertens: Wegfall des Widerspruchsrechts vor Bescheiderlass. Dieses ist jedoch in einer Übergangsphase erforderlich und es ist auch Gegenstand des Ministerialentwurfes gewesen. Jetzt ist es plötzlich weg, dass sozusagen diejenigen, die das wollen, eine menschliche Bearbeitung verlangen können. Für uns ist das unabdingbar. 

Zum Schluss, zu guter Letzt, und das ist dann doch auch ein gewisser Exzess: eine zu kurze Vorstellungsfrist. Es kann nicht sein, dass der Bescheidadressat für die Vorstellung zwei Wochen Zeit hat und die übermächtige Behörde von Amts wegen zwei Monate. Das nennt man eine Risikoasymmetrie, die durch nichts zu rechtfertigen ist. (Beifall bei der FPÖ.) Im Gegenteil: Da haben wir noch zusätzlich die Situation, dass der Bestand der Rechtskraft mutwillig geschwächt wird. Da haben wir auch, und das wissen Sie, verfassungsrechtliche Bedenken. 

Ich glaube, wir haben sehr klar und deutlich gemacht, dass wir sehr gewichtige Gründe und Argumente haben, diese Gesetzesvorlage nicht anzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.30

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Stark. – Bitte sehr.

RN/64

14.30

Bundesrat Sebastian Stark, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Im Jahr 2000 sind sieben ungelöste mathematische Probleme definiert und jeweils mit einem Preisgeld von 1 Million Dollar versehen worden; die Millennium-Probleme nennen wir sie mittlerweile. Eines davon wurde anerkannt von Menschenhand gelöst, ein weiteres konnte vor Kurzem gelöst werden. Nachdem diese Lösung publiziert wurde, gab es einen regelrechten Urheberstreit, wer denn da jetzt eigentlich in der Idee Erster war: War es Open-AI mit Chat-GPT, war es Anthropic mit Claude? Am Ende vom Tag steht eines jedenfalls fest: Bei den Millennium-Problemen steht es eins zu eins – unentschieden – zwischen Menschen und KI-Systemen. 

Ein vergleichbares Gleichgewicht zwischen Menschen, nämlich jenen, die unsere Verwaltung am Laufen halten, und KI auf der Seite derer, die Anträge stellen, Anfragen stellen und damit auch in Kontakt mit unserer Verwaltung treten, ist noch nicht in Sicht. Ich glaube, das ist eine Situation, die wir ändern müssen, wenn wir es mit effizienten Behörden, mit schnellen Verfahren ernst meinen. Warum sollten wir in der Verwaltung auf Werkzeuge verzichten, die in unzählbaren Anwendungsfällen Prozesse beschleunigen, Aufgaben vereinfachen und Informationen schneller verarbeiten?

Die vorliegende Novelle zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren ist genau deswegen ein Schritt in die richtige Richtung, weil sie vier ganz konkrete Punkte beinhaltet: einerseits die digitale Unterstützung durch Chatbots – ich glaube, das braucht man nicht mehr zu erklären, selbst McDonald’s hat auf der Homepage einen Chatbot, der, wenn man richtig fragt, sogar Programmiercodes ausspucken kann. Also ich glaube, uns allen ist bewusst, wie zielführend das ist. Gerade für Personen, die nicht alltäglich mit Behörden zu tun haben, ist das eine gute Unterstützung, um da Zugang zu finden. 

Auch der zweite Punkt ist, glaube ich, ein sehr, sehr sinnvoller, nämlich die sogenannten No-Stop-Verfahren. Wir kennen es hauptsächlich von der Familienbeihilfe: Wenn dem Staat ohnehin alle Daten vorliegen, um eine Handlung auszulösen, dann soll diese auch ausgelöst werden. Dann braucht man auch nicht drei Anträge und sieben PDFs und handgeschriebene Briefe, dann muss der vorliegende Datensatz reichen. 

Drittens – und da sind wir beim Thema, das vorhin eigentlich hauptsächlich aufgegriffen wurde –: die vollständig automatisierten schriftlichen Erledigungen. Da geht es natürlich um den sensibelsten Bereich, das muss man schon auch ansprechen, nämlich darum, dass man in Verwaltungsverfahren bei einfachen Bescheiden – es sind systematisierte Bescheide, auch das muss man herausheben, denn etwas, das kein klares System hat, kann auch nicht KI-technisch bearbeitet werden, weil es im Kern bei solchen Systemen doch um Sachbearbeitung, nicht um Neuentscheidung geht – unter gewissen Voraussetzungen Effizienz gewinnt und schneller Bescheide erhält.

Ich sehe das als unproblematisch, weil ich erstens großes Vertrauen in die Technologie habe und tagtäglich, selbst im beruflichen Leben, damit arbeite, und zweitens, weil es auch indirekt eben jenes Recht auf menschliche Bearbeitung gibt. Wir kennen die Zwei-Wochen-Frist, und innerhalb dieser zwei Wochen kann man menschliche Bearbeitung beantragen und bekommt sie dann auch. Dementsprechend empfinde ich die angesprochenen Bedenken als relativ zügig entkräftet. 

Und viertens – das ist, finde ich als manchmal etwas rasanter Autofahrer, ich sage es einmal so, durchwegs positiv –: Es finden auch Zahlungsinformationen, also der klassische QR-Code, auf Organstrafmandaten Platz. Da bin ich ganz ehrlich, für jemanden, der der Polizei schon zum Bankomat nachgefahren ist, ist das durchwegs ein positives Zeichen, auch wenn man selbst öfter auf den Tacho schauen könnte. (Heiterkeit der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ].)

Ich möchte aber noch auf den Vorredner eingehen. Über die geäußerten Bedenken kann man auf der philosophischen Ebene sehr lange diskutieren, das möchte ich aber einmal ausklammern, denn ich glaube, da wären wir stundenlang beschäftigt. Am Ende vom Tag muss man festhalten: Egal ob digital oder persönlich, das Denken, die Entscheidungsfindung ist eine Blackbox. Wir können anderen Menschen nicht beim Denken zuschauen, wir wissen aber auch nicht, wie die KI exakt ihre Entscheidungsprozesse abwickelt. Diese Transparenz kann man nicht herstellen. Wichtig ist aber, dass der Entscheidungsprozess gut gegliedert und strukturiert ist. Wir kennen die Qualität unserer Verwaltung in Österreich und ich wage einmal, eine Lanze dafür zu brechen, dass wir gut strukturierte Prozesse mit klaren Rechtsschutzmaßnahmen haben, in deren Ablauf auch KI-Systeme gute Effizienzgewinne ohne Risiko mit sich bringen können. 

Dementsprechend mache ich Werbung, hier auch mitzustimmen. Nutzen wir die Chance der Digitalisierung in der Verwaltung, beschleunigen wir gemeinsam Verfahren und bringen wir die Werkzeuge unserer Behörden, unserer Beamten ins richtige Jahrhundert! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

14.36

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist MMag. Elisabeth Kittl. – Bitte sehr.

RN/65

14.36

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Ja, Digitalisierung kann Verwaltung einfacher, schneller und vor allem bürger:innenfreundlicher machen. Sie kann Zeit und Nerven sparen, und das ist ja grundsätzlich sehr gut, vollautomatisierte Bearbeitung von Akten bedeutet allerdings – wenn nicht dezidiert ausgeschlossen – den Einsatz von künstlicher Intelligenz. 

Ja, KI ist ein spannendes Werkzeug, aber es ist selbstlernend, und nicht umsonst warnen KI-Experten davor und fordern, dass die Entwicklung der KI verlangsamt und reglementiert wird. 

Wir machen heute aber genau das Gegenteil: Wir schaffen heute ein Gesetz, das es Verwaltungsbehörden – also nicht etwa digitalen Expert:innen, sondern Verwaltungsbehörden, wie zum Beispiel Gemeinden – ermöglicht, Bescheide und Strafen vollständig automatisiert mit KI zu erstellen. Heute wird die KI nicht eingeschränkt und sie wird auch nicht reglementiert, sondern wir machen sie zu einem staatlichen Instrument, und das ist das Problem. 

Aber gehen wir ins Detail und beginnen wir bei der Chatbot-Kommunikation. Ab nun soll die gesamte Kommunikation mit einem Chatbot in der Verwaltung zum Akteninhalt werden. Wir fragen uns: Ist es wirklich im Sinne des Rechtsstaates, wenn jede Frage oder jeder Irrtum, der in der Kommunikation mit der Behörde passiert, sofort Teil eines Verwaltungsaktes wird? Mich erinnert das ein bisschen an Überwachung. 

Zu begrüßen ist allerdings die Empfehlung, dass die Rechtsbelehrung durch den Chatbot in möglichst einfacher Sprache erfolgen soll, genauso wie bei den automatisiert erstellten Bescheiden eine Beilage hinzugefügt werden soll, in der der Bescheid und die Rechtsmittelbelehrung in einfacher Sprache zusammengefasst werden. Das sagen zumindest die Erläuterungen. 

Zu begrüßen ist, dass weiterhin automatisch zuerkannte, also ohne Antrag ausgestellte Leistungsbescheide, wie bei der Familienbeihilfe oder der Arbeitnehmer:innenveranlagung, eben tatsächlich automatisch ausgestellt werden. Das gibt es bereits, und sie werden mit regelbasiert programmierter Software erstellt, nicht mit KI. 

Nun soll es aber die Möglichkeit geben, Sachen vollständig automatisiert, auch mit maschinell lernender KI bescheidmäßig zu erledigen. Dann soll eben jede Gemeinde zum Beispiel ein System suchen – KI-basiert oder nicht –, um Bescheide automatisiert zu erstellen. 

Der Gesetzentwurf fordert, dass das eingesetzte System hinreichend nachvollziehbar sein muss. Die von der KI herangezogenen Daten sind aber, wir haben es schon gehört, selten nachvollziehbar. Es ist das bekannte Blackbox-Problem, auf das die Erläuterungen auch verweisen. 

Das bedeutet, dass wir nicht genau wissen können, auf welche Daten die KI für ihre Entscheidungsfindung zurückgreift. Damit besteht eindeutig die Gefahr von Diskriminierung und unsachlichen Entscheidungen. Aber diese Ungewissheit nehmen wir in Kauf. Nach den Erläuterungen reicht sogar der Stand der Erklärbarkeit. Die geforderte Gewährleistung eines maßgeblichen Einflusses der zuständigen Behörde auf die Bescheiderstellung ist damit auch meines Erachtens nicht erfüllt, vielmehr werden Tür und Tor für digitale Willkür geöffnet. 

Es gibt nun das Rechtsmittel der Vorstellung gegen diesen automatisiert erstellten Bescheid, das keiner Begründung bedarf und den Bescheid sofort außer Kraft setzt. Das ist gut so, und ich hoffe und ich gehe auch davon aus, dass darauf in der Rechtsmittelbelehrung dezidiert hingewiesen wird. 

Aber solche Systeme machen Fehler – wir kennen das. Und daher können, das wurde eben auch eingeführt, diese vollständig automatisiert erstellten Bescheide von Amts wegen innerhalb von zwei langen Monaten geändert oder aufgehoben werden. Ich weiß also zwei Monate lang nicht, ob der erlassene Bescheid an mich rechtsgültig bleibt oder nicht oder ob er geändert wird oder aufgehoben wird. Rechtskräftig ist dieser Bescheid nach Verstreichen der zweiwöchigen Vorstellungsfrist zwar, aber er kann trotzdem aufgehoben und geändert werden, und das ist unserer Meinung nach ein Treten der Rechtssicherheit mit Füßen.

Die Aussage auch im Ausschuss: Na da muss man halt zwei Monate warten, um die Rechtssicherheit zu haben!, verhöhnt meiner Meinung nach den Rechtsstaat. Nicht zu wissen, ob der automatisiert erzeugte Bescheid nun gilt oder nicht, ist meines Erachtens auch Rechtsunsicherheit in seiner Reinform. Auch die Formulierung, dabei „mit möglichster Schonung erworbener Rechte vorzugehen“, hilft da nichts, Willkür bahnt sich auch hier ihre Wege. 

Bei all dieser Rechtsunsicherheit kommt noch dazu, dass es um Existenzielles gehen kann. Es kann um Gesundheitsleistungen gehen, um Sozialhilfe, um Arbeitslosengeld oder um Asyl. Das sind keine technischen Fragen, sondern das sind solche, die Menschen und ihre Lebensgrundlagen in höchstem Maße beeinflussen. Und da Unsicherheit zu schaffen, erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat, was gar nicht gut ist. 

Daher lehnen wir diese Gesetzesänderung, die ohne Notwendigkeit übers Knie gebrochen wurde, ab, denn nicht zuvor KI-Anwendungen oder die KI selbst zu reglementieren oder eben nicht zuvor eigene KI-Behörden zu schaffen, ist nicht gut.

Ja, wir brauchen eine Verwaltung, die digital fortschrittlich ist, aber sie muss gleichzeitig demokratisch kontrolliert bleiben. Wir brauchen auch eine Verwaltung, bei der die Bürger:innen dem Verwaltungshandeln vertrauen können, eine Verwaltung, die jene Menschen besonders schützt, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.42

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

RN/66

14.42

Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ, Steiermark): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende im Haus und zu Hause! Etwas per QR-Code erledigen können, wann man will, anstatt einen Stapel von Formularen einzureichen, nachfragen können, wann man will, wenn man zu Hause ist, nach der Arbeit, am Abend, am Wochenende, einfach der heutigen Zeit, nicht der Vergangenheit, sondern der Gegenwart angepasst, der Lebensrealität angepasst. So soll Verwaltung sein: effizient, modern und dem Leben der Menschen in Österreich angepasst. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle verlangen eine effiziente, realitätsnahe Verwaltung, und wenn diese Regierung dies vorschlägt und etwas dazu einbringt, dann muss man auch bereit sein, das mitzutragen: ein Verwaltungsverfahren für die Gegenwart und für die Zukunft – einfach, effizient, schnell und bürger:innenfreundlich, mit digitaler Antragstellung, automatisierten Verfahren und zeitgemäßen Möglichkeiten.

Es geht um: Chatbots, die nicht nur Fragen beantworten und Kommunikation ermöglichen, sondern digitale Anträge ermöglichen und unterstützen; 

No-Stop-Verfahren, was bedeutet, wir haben es schon gehört, dass wirklich gleich Verfahren abgewickelt werden können, kein Antrag nötig ist, wenn alle Daten schon vorhanden sind, wenn die Behörde alle Informationen über Sie hat; 

vollständig automatisierte Verfahren, aber natürlich nur für bestimmte Verfahren, nicht für riesige, große Verfahren, zum Beispiel Bauverfahren, sondern nur für bestimmte vordefinierte Verfahren in einigen Bereichen, zum Beispiel bei Massenbescheiden; sowie

Anpassung bei Anonym- und Strafverfügungen.

Diese vier Punkte seien kurz zusammengefasst. Es geht darum, dass wir die Verwaltungsverfahren wirklich hier in die Gegenwart bringen, ohne große Angst vor irgendetwas zu haben, weil wir den nötigen Datenschutz berücksichtigen werden. Ich bitte hier um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.45

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Alexander Pröll zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

RN/67

14.45

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die AVG-Novelle, die jetzt vorliegt, wurde gemeinsam mit Ländern und Behörden im Rahmen der Reformpartnerschaft intensiv erarbeitet. Aus unserer Sicht ist sie ein wesentlicher Schritt für mehr Service, weniger Bürokratie und einen modernen Staat. 

Ein ganz konkretes Beispiel sind die digitalen Assistenten, auf die wir setzen werden. Ein Chatbot kann künftig nicht nur Informationen geben, sondern auch Bürgerinnen und Bürger beim Antrag unterstützen. Gerade für Menschen mit wenig Erfahrung kann das einen echten Unterschied machen. 

Oder nehmen wir die sogenannten No-Stop-Verfahren her: Die politische Frage dahinter ist aus meiner Sicht ganz einfach: Warum soll ein Bürger, eine Bürgerin, ein Unternehmer, eine Unternehmerin einen Antrag stellen müssen, wenn der Staat die bereits notwendigen Informationen hat?

Ein konkretes Beispiel: Die antragslose Familienbeihilfe zeigt, wie sehr gut das funktionieren kann. Das ist derzeit eine rechtliche Insellösung gewesen. Aus meiner Sicht denkt da der Staat mit, sodass der Bürger Informationen nicht immer wieder neu liefern muss. 

Es ist ja vollkommen logisch, dass Digitalisierung auch Verantwortung mit sich bringt, und genau deshalb schaffen wir bei automatisierten Verfahren auch klare Grenzen. 

Frau Kollegin Kittl, sie haben ein bisschen den Eindruck vermittelt, als wäre KI Automatisierung. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Es hat vorhin so gewirkt, als wäre das dasselbe, ist es aber ganz einfach nicht. Vollständig automatisierte Erledigungen sollen nämlich nur dort möglich sein, wo das Verfahren dafür geeignet ist und dies im Vorhinein gesetzlich festgelegt wurde. Es geht insbesondere um standardisierte Massenerledigungen und, wie die Kollegin von der SPÖ bereits ausgeführt hat, nicht um beliebige individuelle Entscheidungen. 

Und – das ist, glaube ich, wichtig, auch angesichts der Kritik von der FPÖ – wir bauen konkrete Sicherungen ein: Die Behörde muss eingreifen können, es braucht dokumentierte Testphasen, die technische Nachvollziehbarkeit muss gewährleistet sein und es braucht laufende Kontrollen. 

Und natürlich bleibt der Mensch im Mittelpunkt. Wer mit einer automatisierten Entscheidung nicht einverstanden ist, bekommt einen sehr niederschwelligen Zugang zu einer menschlichen Entscheidung. Innerhalb von zwei Wochen, auch das wurde bereits besprochen, kann eine Vorstellung erhoben werden, danach entscheidet ein Mensch neu. Das ist aus meiner Sicht die richtige Balance: digital, wo Digitalisierung besser ist, menschlich, wo der Mensch gebraucht wird, und rechtsstaatlich in jedem Fall. 

Wenn wir eine moderne, digitale Verwaltung haben wollen, dann müssen wir auch die modernen Werkzeuge geben; und darum, glaube ich, ist diese AVG-Novelle ein großer Schritt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.48

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. 

Als Nächster ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

RN/68

14.48

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Digitalisierung kann vieles erleichtern: Sie kann Verfahren beschleunigen, Bürokratie reduzieren und Bürgern Zeit und Wege ersparen, aber Digitalisierung darf niemals dazu führen, dass am Ende niemand mehr persönliche Verantwortung für eine staatliche Entscheidung trägt.

Genau da liegt für uns der entscheidende Punkt bei dieser Novelle: Wir reden heute nämlich nicht über elektronische Kommunikation, Onlineanträge und moderne Verwaltungsabläufe, sondern wir reden über etwas viel Grundsätzlicheres: Wir reden darüber, dass staatliche Entscheidungen künftig vollständig automatisiert getroffen werden können. 

§ 18a sieht ausdrücklich „vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen“ vor. Das bedeutet im Klartext: Der Bürger bekommt einen staatlichen Bescheid, aber auf der anderen Seite sitzt möglicherweise kein Mensch mehr, der diesen konkreten Einzelfall geprüft und dazu die Entscheidung getroffen hat. – Das ist ein Paradigmenwechsel. 

Natürlich kann Automatisierung sinnvoll sein, wenn ein Vorgang vollkommen standardisiert ist, wenn klare Daten vorliegen und wenn aus A nach einer eindeutigen gesetzlichen Regel immer B folgt. Dann kann Digitalisierung Verwaltungsarbeit erleichtern. 

Aber ein schnell erstellter Bescheid ist noch lange kein richtiger Bescheid. Deshalb stellen sich ganz entscheidende Fragen: Wer erkennt einen Fehler? Wie nachvollziehbar ist eine automatisierte Entscheidung? Wer kontrolliert das System? Und vor allem: Wer trägt die Verantwortung, wenn dieses System falsch entscheidet? – Die Maschine? Der Programmierer? Die Behörde? Oder am Ende wieder der Bürger, der sich gegen einen falschen Bescheid wehren muss? (Beifall bei der FPÖ.) 

Genau da müssen wir sehr vorsichtig sein, denn der Bürger darf nicht zum Versuchskaninchen einer digitalisierten Verwaltung werden. Technischer Fortschritt muss dem Menschen dienen und nicht der Mensch dem technischen Fortschritt. 

Besonders kritisch sehen wir daher auch die Ausgestaltung des Rechtsschutzes. Gegen bestimmte automatisiert erstellte Bescheide kann binnen zwei Wochen Vorstellung erhoben werden. Das klingt zunächst vernünftig, aber schauen wir genau hin: Der Bürger bekommt eine automatisierte Entscheidung. Er muss selbst erkennen, ob diese Entscheidung falsch ist. Er muss verstehen, wo der Fehler liegt. Und dann muss er innerhalb von zwei Wochen reagieren – zwei Wochen für den Bürger. Gleichzeitig soll die Behörde einen vollständig automatisierten Bescheid innerhalb von zwei Monaten von Amts wegen aufheben oder abändern können. Da darf man schon die Frage stellen: Warum bekommt der Bürger zwei Wochen und die Verwaltung zwei Monate? 

Gerade bei automatisierten Entscheidungen können Fehler möglicherweise nicht auf den ersten Blick erkennbar sein. Auch deshalb hätten wir uns da einen stärkeren Rechtsschutz für die Bürger erwartet. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas ist entscheidend: Der Betroffene kann offenbar nicht von vornherein sagen: Ich möchte, dass in meinem Fall ein Mensch entscheidet. Er muss zuerst die automatisierte Entscheidung abwarten und kann sich schließlich dagegen wehren. Das ist aus unserer Sicht die falsche Reihenfolge, denn der Staat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Verwaltungsapparat. (Beifall bei der FPÖ.) Und schon gar nicht sollte der Bürger dafür verantwortlich sein, Fehler automatisierter Systeme im Nachhinein aufzuspüren. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, eine weitere entscheidende Frage lautet: Wo ziehen wir die Grenzen? Der Entwurf spricht davon, dass eine Sache hinsichtlich „Sachverhalt“, „Rechtsfragen“ und „Stand der Technik für eine vollständig automatisierte [...] Erledigung geeignet sein“ muss. Aber was heißt „geeignet“? Wer entscheidet darüber? Und wie weit soll diese Automatisierung in Zukunft gehen? Heute sind es vielleicht einfache standardisierte Verfahren, aber was kommt morgen? 

Gerade dort, wo persönliche Lebensumstände eine Rolle spielen, wo Ermessensentscheidungen notwendig sind oder wo ein Bescheid erhebliche Auswirkungen auf einen Menschen hat, braucht es besondere Vorsicht. Deshalb muss der Grundsatz lauten: Nicht alles, was technisch automatisierbar ist, sollte rechtlich automatisiert werden! 

Ich möchte ausdrücklich festhalten: Wir Freiheitliche sind nicht gegen Digitalisierung. Wenn Bürger Anträge einfach elektronisch stellen können – gut, wenn Verfahren schneller werden – gut, wenn unnötige Papierberge verschwinden – ausgezeichnet, aber Digitalisierung darf niemals Selbstzweck sein. Sie muss sicher sein, sie muss nachvollziehbar sein und sie muss vor allem die Rechte der Bürger schützen. Der Bürger darf am Ende nicht vor einem Bescheid sitzen und sich fragen: Welche Maschine hat eigentlich über mich entschieden? 

Eine moderne Verwaltung braucht digitale Werkzeuge, aber ein Rechtsstaat braucht weiterhin Verantwortung, Transparenz und wirksamen Rechtsschutz. Technik kann unterstützen, Technik kann beschleunigen, Technik kann Routinearbeit übernehmen, aber der Staat darf sich nicht hinter einem Algorithmus verstecken. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen einen modernen Staat, wir wollen eine effiziente Verwaltung und wir wollen weniger Bürokratie, aber dabei muss der Mensch im Mittelpunkt stehen. Deshalb sagen wir: Digitalisierung ja, aber nicht um den Preis der Rechtssicherheit; Automatisierung ja, aber mit klaren Grenzen; technischer Fortschritt ja, aber mit Verantwortung. 

Diese Grenzen sind in der vorliegenden Novelle aus unserer Sicht nicht ausreichend gezogen. Deshalb werden wir diesem Gesetzesbeschluss nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.55

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/69

Abstimmung

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.