RN/63

14.24

Bundesrat Dr. Wolfgang Viertler (FPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Zuseher und Zuhörer! Wir sprechen heute über eine AVG-Novelle, in der es um die vollständige Digitalisierung und Automatisierung von Bescheiden geht. Menschliches Handeln durch Anwendung von künstlicher Intelligenz – das ist der zentrale Punkt, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem Anthropic, Open-AI, die wesentlichen Vertreter dieser Unternehmen, ausdrücklich darauf hinweisen, dass die technische Entwicklung dieser Systeme nicht klar vorhersehbar ist. Die haben eine Eigenentwicklung, von der niemand weiß, wohin sie geht. Sie hacken sich selbstständig in Systeme ein und in den breiten Foren wird darüber diskutiert – ob von Forschern oder Philosophen –, ob diese Systeme nicht tatsächlich auch eine Bedrohung für die Menschheit sind. 

Es ist die Rede davon, dass deren Kontrolle die menschlichen Fähigkeiten übersteigt. Es ist die Rede davon, dass staatliche Sicherheitsprüfungen eingeführt werden müssen. Es ist die Rede davon, dass heutige Sprachmodelle grundsätzlich unzuverlässig sind, und undurchsichtige algorithmische Entscheidungen gefährden Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit. Das ist ziemlich viel an Wenn und Ungefähr. 

Herr Staatssekretär, ich möchte in diesem Moment auch klar festhalten: Auch wir wissen, dass die künstliche Intelligenz in die zivile Gesellschaft, in jeden Haushalt eingekehrt ist. Es gibt in diesem Haus niemanden, der die künstliche Intelligenz nicht nutzt. Die Unternehmen sehen darin in vielen Bereichen auch Vorteile. Es ist aber auch klar, dass es noch nicht sehr viel Erfahrung damit gibt, und es ist auch klar, dass noch keine Sicherheitsstandards vorhanden sind. Für uns als Freiheitliche Partei ist es von großer Bedeutung, dass dort, wo es um Rechte und Pflichten von Menschen geht, Menschen die letzte Verantwortung haben sollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich die wesentlichen Argumente noch einmal zusammenfassen.

Zu weite Einsatzmöglichkeit: Es gibt keine Grenzen. Ob es Asylverfahren sind, ob es Sozialverfahren sind, ob es Verfahren mit Ermessensentscheidungen sind: Es gibt keine Grenzen. Der neue § 18a ist eine Vorratsermächtigung, das heißt keine Grenzen, überall einsetzbar. Wir hätten uns erwartet, dass die Einsatzmöglichkeiten in der Phase eins taxativ aufgezählt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Punkt: „ein bestimmender Einfluss“. – Herr Staatssekretär, erklären Sie mir den bestimmenden Einfluss! Wie groß und in welcher Form muss der menschliche Einfluss gegeben sein? Das ist ganz wesentlich. Der bestimmende Einfluss, so die Regelung, soll von der Behörde ausgehen. Was ist, wenn die KI einen ablehnenden Bescheid vorschlägt? Schaut sich der Sacharbeiter das an? Wer hat den bestimmenden Einfluss? Das ist ein ganz wesentliches Merkmal in der Anwendung der künstlichen Intelligenz und wir wollen eine klare Definition dieses wesentlichen Begriffs. 

Drittens: fehlende unabhängige Aufsichtsbehörde. Es gibt keine Vorabkontrolle beim Bescheid und es gibt keine begleitende Kontrolle. Das ist ein bisschen zu wenig Kontrolle. Daher braucht es eine unabhängige KI-Aufsichtsbehörde. 

Viertens: Wegfall des Widerspruchsrechts vor Bescheiderlass. Dieses ist jedoch in einer Übergangsphase erforderlich und es ist auch Gegenstand des Ministerialentwurfes gewesen. Jetzt ist es plötzlich weg, dass sozusagen diejenigen, die das wollen, eine menschliche Bearbeitung verlangen können. Für uns ist das unabdingbar. 

Zum Schluss, zu guter Letzt, und das ist dann doch auch ein gewisser Exzess: eine zu kurze Vorstellungsfrist. Es kann nicht sein, dass der Bescheidadressat für die Vorstellung zwei Wochen Zeit hat und die übermächtige Behörde von Amts wegen zwei Monate. Das nennt man eine Risikoasymmetrie, die durch nichts zu rechtfertigen ist. (Beifall bei der FPÖ.) Im Gegenteil: Da haben wir noch zusätzlich die Situation, dass der Bestand der Rechtskraft mutwillig geschwächt wird. Da haben wir auch, und das wissen Sie, verfassungsrechtliche Bedenken. 

Ich glaube, wir haben sehr klar und deutlich gemacht, dass wir sehr gewichtige Gründe und Argumente haben, diese Gesetzesvorlage nicht anzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.30

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Stark. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.