RN/64
14.30
Bundesrat Sebastian Stark, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Im Jahr 2000 sind sieben ungelöste mathematische Probleme definiert und jeweils mit einem Preisgeld von 1 Million Dollar versehen worden; die Millennium-Probleme nennen wir sie mittlerweile. Eines davon wurde anerkannt von Menschenhand gelöst, ein weiteres konnte vor Kurzem gelöst werden. Nachdem diese Lösung publiziert wurde, gab es einen regelrechten Urheberstreit, wer denn da jetzt eigentlich in der Idee Erster war: War es Open-AI mit Chat-GPT, war es Anthropic mit Claude? Am Ende vom Tag steht eines jedenfalls fest: Bei den Millennium-Problemen steht es eins zu eins – unentschieden – zwischen Menschen und KI-Systemen.
Ein vergleichbares Gleichgewicht zwischen Menschen, nämlich jenen, die unsere Verwaltung am Laufen halten, und KI auf der Seite derer, die Anträge stellen, Anfragen stellen und damit auch in Kontakt mit unserer Verwaltung treten, ist noch nicht in Sicht. Ich glaube, das ist eine Situation, die wir ändern müssen, wenn wir es mit effizienten Behörden, mit schnellen Verfahren ernst meinen. Warum sollten wir in der Verwaltung auf Werkzeuge verzichten, die in unzählbaren Anwendungsfällen Prozesse beschleunigen, Aufgaben vereinfachen und Informationen schneller verarbeiten?
Die vorliegende Novelle zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren ist genau deswegen ein Schritt in die richtige Richtung, weil sie vier ganz konkrete Punkte beinhaltet: einerseits die digitale Unterstützung durch Chatbots – ich glaube, das braucht man nicht mehr zu erklären, selbst McDonald’s hat auf der Homepage einen Chatbot, der, wenn man richtig fragt, sogar Programmiercodes ausspucken kann. Also ich glaube, uns allen ist bewusst, wie zielführend das ist. Gerade für Personen, die nicht alltäglich mit Behörden zu tun haben, ist das eine gute Unterstützung, um da Zugang zu finden.
Auch der zweite Punkt ist, glaube ich, ein sehr, sehr sinnvoller, nämlich die sogenannten No-Stop-Verfahren. Wir kennen es hauptsächlich von der Familienbeihilfe: Wenn dem Staat ohnehin alle Daten vorliegen, um eine Handlung auszulösen, dann soll diese auch ausgelöst werden. Dann braucht man auch nicht drei Anträge und sieben PDFs und handgeschriebene Briefe, dann muss der vorliegende Datensatz reichen.
Drittens – und da sind wir beim Thema, das vorhin eigentlich hauptsächlich aufgegriffen wurde –: die vollständig automatisierten schriftlichen Erledigungen. Da geht es natürlich um den sensibelsten Bereich, das muss man schon auch ansprechen, nämlich darum, dass man in Verwaltungsverfahren bei einfachen Bescheiden – es sind systematisierte Bescheide, auch das muss man herausheben, denn etwas, das kein klares System hat, kann auch nicht KI-technisch bearbeitet werden, weil es im Kern bei solchen Systemen doch um Sachbearbeitung, nicht um Neuentscheidung geht – unter gewissen Voraussetzungen Effizienz gewinnt und schneller Bescheide erhält.
Ich sehe das als unproblematisch, weil ich erstens großes Vertrauen in die Technologie habe und tagtäglich, selbst im beruflichen Leben, damit arbeite, und zweitens, weil es auch indirekt eben jenes Recht auf menschliche Bearbeitung gibt. Wir kennen die Zwei-Wochen-Frist, und innerhalb dieser zwei Wochen kann man menschliche Bearbeitung beantragen und bekommt sie dann auch. Dementsprechend empfinde ich die angesprochenen Bedenken als relativ zügig entkräftet.
Und viertens – das ist, finde ich als manchmal etwas rasanter Autofahrer, ich sage es einmal so, durchwegs positiv –: Es finden auch Zahlungsinformationen, also der klassische QR-Code, auf Organstrafmandaten Platz. Da bin ich ganz ehrlich, für jemanden, der der Polizei schon zum Bankomat nachgefahren ist, ist das durchwegs ein positives Zeichen, auch wenn man selbst öfter auf den Tacho schauen könnte. (Heiterkeit der Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ].)
Ich möchte aber noch auf den Vorredner eingehen. Über die geäußerten Bedenken kann man auf der philosophischen Ebene sehr lange diskutieren, das möchte ich aber einmal ausklammern, denn ich glaube, da wären wir stundenlang beschäftigt. Am Ende vom Tag muss man festhalten: Egal ob digital oder persönlich, das Denken, die Entscheidungsfindung ist eine Blackbox. Wir können anderen Menschen nicht beim Denken zuschauen, wir wissen aber auch nicht, wie die KI exakt ihre Entscheidungsprozesse abwickelt. Diese Transparenz kann man nicht herstellen. Wichtig ist aber, dass der Entscheidungsprozess gut gegliedert und strukturiert ist. Wir kennen die Qualität unserer Verwaltung in Österreich und ich wage einmal, eine Lanze dafür zu brechen, dass wir gut strukturierte Prozesse mit klaren Rechtsschutzmaßnahmen haben, in deren Ablauf auch KI-Systeme gute Effizienzgewinne ohne Risiko mit sich bringen können.
Dementsprechend mache ich Werbung, hier auch mitzustimmen. Nutzen wir die Chance der Digitalisierung in der Verwaltung, beschleunigen wir gemeinsam Verfahren und bringen wir die Werkzeuge unserer Behörden, unserer Beamten ins richtige Jahrhundert! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
14.36
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist MMag. Elisabeth Kittl. – Bitte sehr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.