RN/67

14.45

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die AVG-Novelle, die jetzt vorliegt, wurde gemeinsam mit Ländern und Behörden im Rahmen der Reformpartnerschaft intensiv erarbeitet. Aus unserer Sicht ist sie ein wesentlicher Schritt für mehr Service, weniger Bürokratie und einen modernen Staat. 

Ein ganz konkretes Beispiel sind die digitalen Assistenten, auf die wir setzen werden. Ein Chatbot kann künftig nicht nur Informationen geben, sondern auch Bürgerinnen und Bürger beim Antrag unterstützen. Gerade für Menschen mit wenig Erfahrung kann das einen echten Unterschied machen. 

Oder nehmen wir die sogenannten No-Stop-Verfahren her: Die politische Frage dahinter ist aus meiner Sicht ganz einfach: Warum soll ein Bürger, eine Bürgerin, ein Unternehmer, eine Unternehmerin einen Antrag stellen müssen, wenn der Staat die bereits notwendigen Informationen hat?

Ein konkretes Beispiel: Die antragslose Familienbeihilfe zeigt, wie sehr gut das funktionieren kann. Das ist derzeit eine rechtliche Insellösung gewesen. Aus meiner Sicht denkt da der Staat mit, sodass der Bürger Informationen nicht immer wieder neu liefern muss. 

Es ist ja vollkommen logisch, dass Digitalisierung auch Verantwortung mit sich bringt, und genau deshalb schaffen wir bei automatisierten Verfahren auch klare Grenzen. 

Frau Kollegin Kittl, sie haben ein bisschen den Eindruck vermittelt, als wäre KI Automatisierung. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Es hat vorhin so gewirkt, als wäre das dasselbe, ist es aber ganz einfach nicht. Vollständig automatisierte Erledigungen sollen nämlich nur dort möglich sein, wo das Verfahren dafür geeignet ist und dies im Vorhinein gesetzlich festgelegt wurde. Es geht insbesondere um standardisierte Massenerledigungen und, wie die Kollegin von der SPÖ bereits ausgeführt hat, nicht um beliebige individuelle Entscheidungen. 

Und – das ist, glaube ich, wichtig, auch angesichts der Kritik von der FPÖ – wir bauen konkrete Sicherungen ein: Die Behörde muss eingreifen können, es braucht dokumentierte Testphasen, die technische Nachvollziehbarkeit muss gewährleistet sein und es braucht laufende Kontrollen. 

Und natürlich bleibt der Mensch im Mittelpunkt. Wer mit einer automatisierten Entscheidung nicht einverstanden ist, bekommt einen sehr niederschwelligen Zugang zu einer menschlichen Entscheidung. Innerhalb von zwei Wochen, auch das wurde bereits besprochen, kann eine Vorstellung erhoben werden, danach entscheidet ein Mensch neu. Das ist aus meiner Sicht die richtige Balance: digital, wo Digitalisierung besser ist, menschlich, wo der Mensch gebraucht wird, und rechtsstaatlich in jedem Fall. 

Wenn wir eine moderne, digitale Verwaltung haben wollen, dann müssen wir auch die modernen Werkzeuge geben; und darum, glaube ich, ist diese AVG-Novelle ein großer Schritt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.48

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. 

Als Nächster ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.