RN/68

14.48

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Digitalisierung kann vieles erleichtern: Sie kann Verfahren beschleunigen, Bürokratie reduzieren und Bürgern Zeit und Wege ersparen, aber Digitalisierung darf niemals dazu führen, dass am Ende niemand mehr persönliche Verantwortung für eine staatliche Entscheidung trägt.

Genau da liegt für uns der entscheidende Punkt bei dieser Novelle: Wir reden heute nämlich nicht über elektronische Kommunikation, Onlineanträge und moderne Verwaltungsabläufe, sondern wir reden über etwas viel Grundsätzlicheres: Wir reden darüber, dass staatliche Entscheidungen künftig vollständig automatisiert getroffen werden können. 

§ 18a sieht ausdrücklich „vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen“ vor. Das bedeutet im Klartext: Der Bürger bekommt einen staatlichen Bescheid, aber auf der anderen Seite sitzt möglicherweise kein Mensch mehr, der diesen konkreten Einzelfall geprüft und dazu die Entscheidung getroffen hat. – Das ist ein Paradigmenwechsel. 

Natürlich kann Automatisierung sinnvoll sein, wenn ein Vorgang vollkommen standardisiert ist, wenn klare Daten vorliegen und wenn aus A nach einer eindeutigen gesetzlichen Regel immer B folgt. Dann kann Digitalisierung Verwaltungsarbeit erleichtern. 

Aber ein schnell erstellter Bescheid ist noch lange kein richtiger Bescheid. Deshalb stellen sich ganz entscheidende Fragen: Wer erkennt einen Fehler? Wie nachvollziehbar ist eine automatisierte Entscheidung? Wer kontrolliert das System? Und vor allem: Wer trägt die Verantwortung, wenn dieses System falsch entscheidet? – Die Maschine? Der Programmierer? Die Behörde? Oder am Ende wieder der Bürger, der sich gegen einen falschen Bescheid wehren muss? (Beifall bei der FPÖ.) 

Genau da müssen wir sehr vorsichtig sein, denn der Bürger darf nicht zum Versuchskaninchen einer digitalisierten Verwaltung werden. Technischer Fortschritt muss dem Menschen dienen und nicht der Mensch dem technischen Fortschritt. 

Besonders kritisch sehen wir daher auch die Ausgestaltung des Rechtsschutzes. Gegen bestimmte automatisiert erstellte Bescheide kann binnen zwei Wochen Vorstellung erhoben werden. Das klingt zunächst vernünftig, aber schauen wir genau hin: Der Bürger bekommt eine automatisierte Entscheidung. Er muss selbst erkennen, ob diese Entscheidung falsch ist. Er muss verstehen, wo der Fehler liegt. Und dann muss er innerhalb von zwei Wochen reagieren – zwei Wochen für den Bürger. Gleichzeitig soll die Behörde einen vollständig automatisierten Bescheid innerhalb von zwei Monaten von Amts wegen aufheben oder abändern können. Da darf man schon die Frage stellen: Warum bekommt der Bürger zwei Wochen und die Verwaltung zwei Monate? 

Gerade bei automatisierten Entscheidungen können Fehler möglicherweise nicht auf den ersten Blick erkennbar sein. Auch deshalb hätten wir uns da einen stärkeren Rechtsschutz für die Bürger erwartet. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas ist entscheidend: Der Betroffene kann offenbar nicht von vornherein sagen: Ich möchte, dass in meinem Fall ein Mensch entscheidet. Er muss zuerst die automatisierte Entscheidung abwarten und kann sich schließlich dagegen wehren. Das ist aus unserer Sicht die falsche Reihenfolge, denn der Staat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Verwaltungsapparat. (Beifall bei der FPÖ.) Und schon gar nicht sollte der Bürger dafür verantwortlich sein, Fehler automatisierter Systeme im Nachhinein aufzuspüren. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, eine weitere entscheidende Frage lautet: Wo ziehen wir die Grenzen? Der Entwurf spricht davon, dass eine Sache hinsichtlich „Sachverhalt“, „Rechtsfragen“ und „Stand der Technik für eine vollständig automatisierte [...] Erledigung geeignet sein“ muss. Aber was heißt „geeignet“? Wer entscheidet darüber? Und wie weit soll diese Automatisierung in Zukunft gehen? Heute sind es vielleicht einfache standardisierte Verfahren, aber was kommt morgen? 

Gerade dort, wo persönliche Lebensumstände eine Rolle spielen, wo Ermessensentscheidungen notwendig sind oder wo ein Bescheid erhebliche Auswirkungen auf einen Menschen hat, braucht es besondere Vorsicht. Deshalb muss der Grundsatz lauten: Nicht alles, was technisch automatisierbar ist, sollte rechtlich automatisiert werden! 

Ich möchte ausdrücklich festhalten: Wir Freiheitliche sind nicht gegen Digitalisierung. Wenn Bürger Anträge einfach elektronisch stellen können – gut, wenn Verfahren schneller werden – gut, wenn unnötige Papierberge verschwinden – ausgezeichnet, aber Digitalisierung darf niemals Selbstzweck sein. Sie muss sicher sein, sie muss nachvollziehbar sein und sie muss vor allem die Rechte der Bürger schützen. Der Bürger darf am Ende nicht vor einem Bescheid sitzen und sich fragen: Welche Maschine hat eigentlich über mich entschieden? 

Eine moderne Verwaltung braucht digitale Werkzeuge, aber ein Rechtsstaat braucht weiterhin Verantwortung, Transparenz und wirksamen Rechtsschutz. Technik kann unterstützen, Technik kann beschleunigen, Technik kann Routinearbeit übernehmen, aber der Staat darf sich nicht hinter einem Algorithmus verstecken. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen einen modernen Staat, wir wollen eine effiziente Verwaltung und wir wollen weniger Bürokratie, aber dabei muss der Mensch im Mittelpunkt stehen. Deshalb sagen wir: Digitalisierung ja, aber nicht um den Preis der Rechtssicherheit; Automatisierung ja, aber mit klaren Grenzen; technischer Fortschritt ja, aber mit Verantwortung. 

Diese Grenzen sind in der vorliegenden Novelle aus unserer Sicht nicht ausreichend gezogen. Deshalb werden wir diesem Gesetzesbeschluss nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.55

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.