RN/82
17.59
Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Wenn selbst der Präsident des Obersten Gerichtshofes über ein Prestigeprojekt der Bundesregierung sagt, er sei „froh, dass [...] dieser Unsinn [...] gestoppt“ wurde, dann sollte man vielleicht eines tun: nicht beleidigt sein, nicht schönreden, sondern zuhören. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben aus meiner Einleitung bereits gehört, es geht um die Bundesstaatsanwaltschaft und genau das ist der Fall bei der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft. Die Bundesregierung wollte uns dieses Projekt als großen Wurf in Richtung mehr Unabhängigkeit der Justiz verkaufen. Das erklärte Ziel klingt zunächst durchaus nachvollziehbar. Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft sollte aus dem unmittelbaren politischen Einflussbereich des Justizministeriums herausgelöst werden. Ein gutes Ziel macht aber noch lange kein gutes Gesetz, Frau Bundesminister, und die entscheidende Frage lautet doch: Wird die Justiz durch diese Konstruktion tatsächlich unabhängiger oder wird der politische Einfluss nur an eine andere Stelle verschoben?
Genau an diesem Punkt setzt die massive Kritik aus der Justiz an. Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft sollte als weisungsfreie Behörde eingerichtet werden. An ihrer Spitze sollte ein dreiköpfiges Gremium stehen, die Mitglieder sollten für sechs Jahre bestellt werden. Eine Auswahlkommission sollte Kandidaten vorschlagen, über die schließlich der Nationalrat abstimmt. (Präsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)
Genau da beginnt das Problem, denn wenn das Ziel lautet, auch nur den Anschein politischer Einflussnahme zu beseitigen, muss man erklären können, warum ausgerechnet das Parlament über die Mitglieder dieser Weisungsspitze abstimmen soll. Die Generalprokuratur hat genau davor gewarnt, sie kritisiert eine „jedenfalls dem Anschein nach [...] parteipolitische Auswahl“ und bezeichnete wesentliche Teile des vorgesehenen Auswahlverfahrens als „systemwidrig“. Auch die parlamentarische Kontrolle könne die bestehende „‚Anscheinsproblematik‘“ verschärfen.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Man will den Anschein politischer Einflussnahme beseitigen und schafft gleichzeitig eine Konstruktion, bei der das Parlament über die Besetzung der neuen Spitze entscheidet. Das ist zumindest ein Widerspruch, den die Bundesregierung überzeugend rechtfertigen müsste.
Die Kritik geht noch wesentlich weiter: Die Generalprokuratur unterstützt ausdrücklich das „Ziel, die Strafverfolgung von politischem Einfluss zu entkoppeln“, aber sie warnt davor, dass der vorgelegte Entwurf dieses Ziel verfehlen könnte. Sie sieht Probleme bei der Zuständigkeit, bei der personellen Ausstattung und bei der geplanten Führungsstruktur. Beim vorgesehenen Rotationsprinzip – sechs Jahre Amtszeit, Wechsel des Vorsitzes alle zwei Jahre – wird vor dem Verlust von Führungswissen und vor Schwierigkeiten beim Aufbau dauerhafter internationaler Kontakte gewarnt. Meine Damen und Herren, das ist keine Kritik irgendeiner Oppositionspartei, das ist Kritik aus dem Zentrum der österreichischen Justiz. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann kam die Begutachtung, am Ende lagen über 800 Stellungnahmen vor. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek, zog daraus eine bemerkenswert deutliche Schlussfolgerung: Er bezeichnete die Gesamtkonstruktion als verfehlt und empfahl, „nach einer Abkühlphase“ überhaupt wieder „von vorne anzufangen“.
Wenn der Präsident des Obersten Gerichtshofes einer Bundesregierung bei einer derartig grundlegenden Justizreform sinngemäß sagt, zurück an den Start, dann kann die politische Antwort nicht lauten, wir ändern ein paar Absätze und machen einfach weiter (Beifall bei der FPÖ), dann muss man sich die Grundsatzfrage stellen, ob die Konstruktion überhaupt trägt.
Es gibt noch einen zweiten Punkt: die Prioritäten. Nach öffentlichen Angaben wurde der jährliche Aufwand für die Bundesstaatsanwaltschaft mit rund 9 Millionen Euro und mehr als 40 Bediensteten beziffert. Die reinen Mehrkosten wurden von der Ministerin mit rund 3 Millionen Euro jährlich angegeben. Man muss also fairerweise unterscheiden: 9 Millionen Euro sind nicht 9 Millionen Euro zusätzliche Budgetbelastung, aber 9 Millionen Euro jährlicher Ressourcenaufwand und mehr als 40 Bedienstete sind trotzdem keine Kleinigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb darf man fragen: Ist das derzeit wirklich die dringendste Baustelle der österreichischen Justiz? Gerade wenn bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Strafvollzug Personal und Ressourcen benötigt werden, ist die Prioritätenfrage legitim. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz unter hoher Belastung leiden, wenn Verfahren lange dauern, wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte zusätzliches Personal brauchen und wenn es im Strafvollzug erhebliche Herausforderungen gibt, dann muss die Politik jeden zusätzlichen Euro und jede zusätzliche Planstelle besonders sorgfältig einsetzen.
Es geht also nicht darum, ob uns ein unabhängiger Rechtsstaat das wert ist – natürlich ist er uns das wert –, es geht darum, ob gerade diese konkrete Konstruktion die Unabhängigkeit tatsächlich gewährleistet – und genau darin bestehen erhebliche Zweifel.
Meine Damen und Herren, Sie sollten bei dieser Diskussion auch einen grundlegenden Fehler vermeiden. Wer diesen Entwurf kritisiert, ist nicht automatisch gegen eine unabhängige Justiz. Im Gegenteil: Gerade weil die Unabhängigkeit der Justiz so wichtig ist, muss eine Reform besonders sauber konstruiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine neue Behörde ist kein Selbstzweck, ein neues Türschild schafft noch keine Unabhängigkeit, eine Dreierspitze schafft auch keine Unabhängigkeit und eine parlamentarische Bestellung schafft nicht automatisch mehr Distanz zur Politik. Entscheidend ist die Konstruktion, entscheidend sind klare Verantwortlichkeiten, entscheidend ist eine Bestellung, die Vertrauen schafft, entscheidend sind ausreichend Personal und Ressourcen, entscheidend ist, dass eine Reform bestehendes Fachwissen erhält, anstatt neue Reibungsverluste zu produzieren.
Wenn aber die Generalprokuratur vor strukturellen Problemen warnt, wenn Spitzenvertreter der Justiz erhebliche Bedenken äußern und wenn schließlich der Präsident des Obersten Gerichtshofes erklärt, die Gesamtkonstruktion sei verfehlt, dann sollte eine verantwortungsvolle Regierung diese Kritik nicht als lästigen Widerstand betrachten (Beifall bei der FPÖ), sie sollte diese Kritik ernst nehmen.
Frau Bundesminister, vielleicht wäre jetzt tatsächlich der richtige Zeitpunkt, die Prioritäten neu zu ordnen. Stärken wir jene Staatsanwaltschaften, die heute ermitteln müssen, stärken wir jene Gerichte, die heute Verfahren abarbeiten müssen, stärken wir jene Mitarbeiter im Strafvollzug, die heute unter schwierigen Bedingungen ihren Dienst leisten. Wenn wir die Weisungsspitze reformieren, dann machen wir es so, dass am Ende tatsächlich Unabhängigkeit gegeben ist und mehr Vertrauen geschaffen wird und nicht bloß eine neue Behörde mit neuen Strukturen, neuen Kosten und neuen Zweifeln!
Österreich braucht keine Justizreform, deren größter Erfolg am Ende darin besteht, dass eine neue Institution geschaffen wurde. Wir brauchen eine Justiz, die funktioniert, eine Justiz, die ausreichend Personal hat, eine Justiz, die Verfahren in vernünftiger Zeit abschließen kann und vor allem eine Justiz, bei der die Bevölkerung darauf vertrauen kann, dass Entscheidungen nach Recht und Gesetz getroffen werden, unabhängig davon, wer gerade regiert.
Deshalb sollte für dieses Projekt ein einfacher Grundsatz gelten: Nicht der politische Prestigegewinn zählt, nicht die Zahl neuer Behörden zählt, sondern einzig und allein die Frage: Wird unsere Justiz dadurch besser und unabhängiger? Wenn selbst höchste Vertreter der Justiz bei der vorgelegten Konstruktion daran erhebliche Zweifel äußern, dann ist eine grundlegende Überarbeitung kein politisches Scheitern, es wäre vielmehr ein Zeichen politischer Vernunft. (Beifall bei der FPÖ.)
18.09
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.