Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafvollzugsnovelle 2026), zur Kenntnis bringen.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)
Zu Tagesordnungspunkt 2:
Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, präsentieren.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher auch da gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile dieses.