11.12

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte heute mit einer einfachen Frage beginnen: Was erwarten sich die Menschen von einem funktionierenden Rechtsstaat? – Sie erwarten sich, dass Straftaten verfolgt werden, dass Urteile Konsequenzen haben und dass jene Menschen, die Nacht und Tag für unsere Sicherheit arbeiten, endlich die Unterstützung bekommen, die sie verdienen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und was legt uns diese Bundesregierung vor? – Eine Strafvollzugsnovelle, die unter dem Schlagwort Entlastung verkauft wird. Nur: Entlastet werden nicht zuerst die Justizwachebediensteten und es werden auch keine neuen Haftplätze geschaffen, stattdessen wird am Strafaufschub, an Vollzugslockerungen und am vorzeitigen Absehen vom Strafvollzug geschraubt.

Meine Haltung ist klar: Ein Rechtsstaat muss seine Bürger vor Straftätern schützen und darf seine Strafgesetze nicht an die Überbelegungen seiner Gefängnisse anpassen. 

Ich sage ausdrücklich: Nicht alles an dieser Novelle ist falsch. Sicherheitskontrollen beim Betreten von Justizanstalten sind sinnvoll, erweiterte Fahndungsbefugnisse nach einer Flucht sind notwendig – gefährdete Personen müssen verständigt werden – und die Schließung einer Lücke bei der Untersuchungshaft vernehmungsunfähiger Beschuldigter ist ein vernünftiger Schritt. 

Auch die Möglichkeit, ausländische Straftäter ohne deren Zustimmung abzuschieben, begrüße ich grundsätzlich; denn wer in Österreich schwere Regeln verletzt und kein Aufenthaltsrecht hat, darf nicht durch seine bloße Weigerung die Rückführung verhindern. Aber genau da beginnt das Problem: Abschiebung ist das eine, die tatsächlich verhängte Strafe ist das andere. Wenn nach der Hälfte der Haft vom weiteren Vollzug abgesehen werden kann, ohne dass die Reststrafe im Herkunftsland tatsächlich verbüßt werden muss, dann müssen wir uns fragen: Welches Signal senden wir damit aus?

Abschiebung ja, Strafrabatt nein – wer ausreist, darf nicht den Eindruck gewinnen, allein deshalb verliere ein rechtskräftiges Urteil die Hälfte seiner Wirkung. Die Rückführung muss wirksam sein, und die Interessen der Sicherheit sowie der Generalprävention müssen ausreichend berücksichtigt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, wir wissen doch, wo das strukturelle Problem liegt: überfüllte Anstalten, Personalengpässe und eine Justizwache, die immer mehr Aufgaben schultern muss. Die Antwort darauf kann nicht sein, die Belastung durch bloße Verschiebung des Strafantritts statistisch schöner aussehen zu lassen. Künftig soll der Strafaufschub zur Förderung des Fortkommens auch bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich sein. Selbstverständlich kann der Abschluss einer Ausbildung sinnvoll sein, aber bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geht es nicht um eine Kleinigkeit. Wer solche Änderungen beschließt, muss auch erklären, wie Kontrolle, Verbindlichkeit und die Wirkung gerichtlicher Urteile gewährleistet bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann kommen wir zum sogenannten Hausarrest als Ordnungsstrafe innerhalb der Anstalt. Die Höchstdauer wird von vier auf zwei Wochen gekürzt. Uns wird dazu erklärt, dies folge einer Empfehlung des Europarates. Eine Empfehlung ersetzt aber keine eigenständige politische Abwägung. Meine Frage lautet: Was bringt diese Verkürzung der konkreten Sicherheit, der Ordnung und den Justizwachebediensteten? Wenn die Bundesregierung eine Verbesserung behauptet, soll sie diese nachvollziehbar begründen. Wer täglich in einer Justizanstalt Dienst versieht, braucht praxistaugliche Regeln und Rückendeckung, keine Symbolpolitik.

Ich habe großen Respekt vor der Arbeit unserer Justizwache. Diese Bediensteten müssen Konflikte entschärfen, Gewalt verhindern, Kontrollen durchführen und die Sicherung im Vollzug gewährleisten. Gleichzeitig soll es zusätzliche Kontrollen, neue Abläufe und weitere Aufgaben geben. Wo aber sind die entsprechenden zusätzlichen personellen Ressourcen?

Eine Reform, die auf dem Papier modern klingt, im Alltag aber die Bediensteten allein lässt, ist keine echte Reform. Eine Reform, die die Disziplinarmaßnahmen verändert, ohne die praktischen Folgen überzeugend darzustellen, verdient eine kritische Prüfung. (Beifall bei der FPÖ.)

Ähnlich sehe ich die Ausweitung von Ausgängen und Unterbrechungen. Resozialisierung gehört zu einem rechtsstaatlichen Strafvollzug, darüber müssen wir nicht streiten, aber jede Lockerung braucht eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Der Schutz der Bevölkerung und möglicher Opfer muss dabei Vorrang haben.

Auch das Trennungsprinzip beim Erstvollzug darf nicht leichtfertig aufgeweicht werden. Gerade Menschen, die erstmals in Haft sind, müssen vor negativen Einflüssen durch erfahrene Mehrfachtäter geschützt werden. Wir wollen keine Justizanstalten, in denen kriminelle Netzwerke gestärkt werden. Wenn Betreuung an Dritte übertragen wird, braucht es eindeutige Verantwortung, klare Aufsicht und rechtssichere Regeln für sensible Daten. Staatliche Verantwortung darf nicht in einem Geflecht unklarer Zuständigkeiten verschwinden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zum Tagesordnungspunkt 2 beziehungsweise zum Informationsaustausch mit den Sozialversicherungsträgern: Dass Beginn, Unterbrechung und Ende einer Haft zeitnah bekannt werden, damit gesetzliche Leistungsansprüche richtig geprüft werden können, ist administrativ nachvollziehbar. Es geht aber um eine begleitende technische Regelung, nicht um die Lösung des Problems im Strafvollzug. Wir sollten uns daher nicht von organisatorischen Verbesserungen darüber hinwegtäuschen lassen, was beim Kernproblem fehlt: ein belastbares Konzept für ausreichend Haftkapazitäten, mehr Personal, konsequente Rückführungen und ein Strafvollzug, bei dem Entscheidungen auch tatsächlich durchgesetzt werden.

Frau Bundesminister, die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Sicherheit, die Opfer von Straftaten haben Anspruch darauf, ernst genommen zu werden, und die Justizwache hat Anspruch auf Arbeitsbedingungen, die ihren Auftrag überhaupt erfüllbar machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mein Maßstab ist nicht, wie angenehm wir den Strafvollzug auf dem Papier machen und gestalten, mein Maßstab ist, ob er sicher, gerecht, wirksam und für die Bediensteten bewältigbar ist. Dieses Paket enthält einzelne richtige Schritte, aber es bleibt weit hinter dem zurück, was unsere Justizanstalten brauchen. Deshalb lehnen wir Freiheitliche diese Vorlagen in der vorliegenden Form ab. 

Nicht die Haftstrafe muss sich nach dem Platzangebot richten, sondern der Staat muss die Voraussetzungen schaffen, damit rechtskräftige Strafen wirksam vollzogen werden können! (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend möchte ich noch auf meine Vorrednerin replizieren, die der FPÖ den Vorwurf macht, dass wir keine Courage haben: Ich möchte das zurückweisen und behaupten, dass die Fraktionen der Regierungsparteien nicht die Courage haben, Neuwahlen auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Ja warum auch? Warum?)

11.20

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.