11.27
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch zu Hause! Wenn in einer Gefängniszelle eine Matratze auf dem Boden liegt, ist das mehr als nur ein Platzproblem. Es fehlt der Raum für Privatsphäre, für Bewegung und Betreuung, und es stellt sich eine ganz einfache Frage: Wie soll Resozialisierung gelingen, wenn im Alltag kaum Platz für die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen bleibt?
Am 1. Oktober waren in Österreichs Justizanstalten tatsächlich 9 204 Menschen untergebracht, bei einer Belagsfähigkeit – so nennt sich das – von 8 421 Plätzen. Das entspricht einer Auslastung von 109,3 Prozent. Ich habe erst vor Kurzem, in der letzten Bundesratssitzung – wir hatten da die Dringliche –, auf die Überbelegung, auf die Arbeitsbedingungen der Justizwache, die Suizidprävention und die Versorgung psychisch erkrankter Menschen hingewiesen.
Diese Probleme hängen tatsächlich zusammen. Die vorliegende Novelle setzt nun an mehreren Stellen an: Es ist gut, wenn ein Haftantritt länger aufgeschoben werden kann, damit jemand seine Berufsausbildung abschließen kann. Eine abgeschlossene Ausbildung, das wissen wir alle, erhöht die Chance auf Arbeit und damit auch auf ein Leben ohne weitere Straftaten. Das ist keine Belohnung, sondern eine vernünftige Investition in die Wiedereingliederung. Auch die Gleichstellung von Video- und Telefongesprächen ist ein sinnvoller Schritt. Kontakte zur Familie und zu nahestehenden Menschen helfen, soziale Beziehungen während der Haft aufrechtzuerhalten. Dass der Ordnungsarrest für Jugendliche gestrichen wird, ist aus unserer Sicht wichtig. Jugendliche brauchen Betreuung und Perspektiven, sie brauchen nicht noch mehr Isolation.
Die Novelle enthält aber auch eine Regelung, nach der Menschen – wir haben es heute schon mehrfach gehört – ohne Aufenthaltsrecht in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich nach der Mindesthaftzeit, außer Landes gebracht werden können, eben auch ohne ihre Zustimmung. Das gilt aber nicht für schwere Gewalt- und Sexualstraftaten sowie terroristische Straftaten – ich glaube, das wurde heute noch nicht erwähnt, oder: Kollegin Schweiger hat es erwähnt –, das ist explizit davon ausgenommen. Das kann zur Entlastung beitragen, aber es ist nur ein Teil der Antwort.
Diese Reform schafft keine zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Justizwache und sie beseitigt nicht die Engpässe bei psychiatrischer Versorgung und Behandlung. Die Volksanwaltschaft hat auch in diesem Jahr erneut auf die prekäre Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Haft hingewiesen. Wenn zu wenig Fachpersonal da ist, werden die Probleme nicht kleiner. Sie landen zusätzlich bei den Bediensteten, die ohnehin unter großem Druck arbeiten. Deshalb dürfen wir diese Novelle nicht als fertige Lösung betrachten. Sie ist ein notwendiger Schritt, aber die strukturelle Arbeit muss weitergehen – mit ausreichend Personal, guter medizinischer und psychiatrischer Versorgung und wirksamer Betreuung.
Dazu gehört tatsächlich auch, bei kurzen Freiheitsstrafen ernsthaft Alternativen zu prüfen, wenn gemeinnützige Arbeit und Begleitung mehr Sicherheit schaffen kann als ein kurzer Aufenthalt in einer überfüllten Haftanstalt.
Sicherheit entsteht nicht dadurch, dass möglichst viele Menschen möglichst lange unter möglichst schlechten oder unter bedingt schlechten Bedingungen eingesperrt werden. Sie entsteht, wenn Haft Verantwortung einfordert, Behandlung ermöglicht und vor allen Dingen den Weg zurück in ein straffreies Leben eröffnet. Diesen Maßstab sollten wir für die Reform anlegen. Entlastet sie die Anstalten, schützt sie die Bediensteten und verbessert sie die Chance, dass Menschen nach der Haft nicht wieder straffällig werden? – Diese Novelle macht die ersten Schritte und jetzt müssen die nächsten folgen. – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].)
11.31
Vizepräsident Daniel Schmid: So, aber jetzt ist Frau Mag. Dr. Julia Deutsch zu Wort gemeldet. (Heiterkeit des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]) Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.