11.32
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher im Livestream! Unsere Justizanstalten stehen unter einem erheblichen Druck. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Menschen in den österreichischen Gefängnissen durchaus deutlich gestiegen, die Zahl der Justizbeamtinnen und -beamten ist es kaum.
Das zeigt uns natürlich schon, dass das unverhältnismäßig ist. Das hat ja auch ganz konkrete Folgen für die Arbeitsbedingungen der Bediensteten, für die Sicherheit in den Anstalten und für die Möglichkeiten, Menschen während ihrer Haft sinnvoll zu betreuen und auch auf ein Leben nach der Haft vorzubereiten. Wir müssen uns schon vor Augen halten, was eine Überbelegung der Gefängnisse im Alltag bedeutet. Das bedeutet mehr Menschen, die auf begrenztem Raum untergebracht werden müssen, eine höhere Belastung für das Personal und weniger Zeit für die Betreuung der einzelnen Inhaftierten – und das in einem Bereich, in dem Sicherheit, klare Abläufe und ein professioneller Umgang mit schwierigen Situationen besonders relevant ist. Das zeigt deutlich, wie dringend wir Maßnahmen brauchen, die unsere Justizanstalten entlasten und den Strafvollzug langfristig funktionsfähig halten.
Dazu haben wir diese Novelle vorliegen. Mit dieser Novelle wird an mehreren Stellen angesetzt. Ein zentraler Punkt ist dabei die Abschiebung aus der Haft. Bis jetzt haben wir in Österreich eigentlich eine sehr widersprüchliche Situation gehabt: Eine Person wurde in Österreich rechtskräftig verurteilt, gegen sie bestand ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, und dennoch war eine vorzeitige Abschiebung nach Verbüßung der Hälfte ihrer Freiheitsstrafe nur dann möglich, wenn sie auch ihre Zustimmung erteilt hat. Das hat in der Praxis bedeutet, dass eine Person, die Österreich ohnehin verlassen muss, durch die Verweigerung ihrer Zustimmung eine vorzeitige Abschiebung verhindern konnte. Diese Voraussetzung entfällt nun. Unter klar definierten Bedingungen können verurteilte Personen künftig auch gegen ihren Willen direkt aus der Haft abgeschoben werden.
Deswegen bin ich schon überrascht, dass die FPÖ dagegenstimmt. Ja, heute wurde ein Antrag eingebracht. Kollegin Schweiger von der SPÖ hat auch schon sehr klar gesagt: Dieser Antrag ist heute da, aber er war letzte Woche im Nationalrat noch nicht da. Es hat bei der FPÖ offensichtlich viel Nachdenken gebraucht (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wir können das wenigstens, im Gegensatz zu ...! – Zwischenruf der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]) – ich verstehe nicht, warum wir da nicht gemeinsam an einem Strang ziehen können, wenn wir auch die letzten fast 30 Jahre im Endeffekt Justizminister und -ministerinnen von fast jeder Fraktion gehabt haben. Man sollte doch meinen, dass man da eigentlich eine gemeinsame Lösung sucht. Ich finde es sehr schade, dass das heute nicht der Fall ist.
Zur vorzeitigen Abschiebung möchte ich noch sagen, dass es ja eben diese klaren Regeln geben wird. Voraussetzung ist insbesondere, dass wie gesagt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Ausgenommen sind unter anderem Verurteilungen wegen schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen sowie wegen terroristischer Handlungen oder Straftaten.
Die Entscheidung liegt dann eben auch beim Vollzugsgericht. Rechtliche und tatsächliche Hindernisse müssen im Einzelfall berücksichtigt werden, wie sonst auch bei einer Rückführung. Ich finde, diese Differenzierung ist wichtig, denn eine wirksame Rückführungspolitik braucht klare Regeln, braucht nachvollziehbare Entscheidungen und Verfahren, die einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Ebenso wichtig ist die Konsequenz, wenn die Person unerlaubt nach Österreich zurückkehrt; denn wer trotz Einreiseverbots wieder nach Österreich zurückkehrt, der muss seine Haft – oder den offenen Strafrest, besser gesagt – verbüßen.
Was bedeutet das nun für die Praxis? – Nun, es wird damit gerechnet, dass in den ersten drei Monaten rund 180 Personen unter die neue Regelung fallen könnten und danach im Schnitt, wenn man das sagen kann, 27 Personen pro Monat. Gerade angesichts dieser angespannten Situation, die in unseren Justizanstalten herrscht, über die wir ja auch schon oft gesprochen haben, ist das relevant, denn jeder Haftplatz, der dadurch frei wird, schafft zusätzlichen Spielraum für die Unterbringung und Betreuung jener Menschen, die ihre Freiheitsstrafe weiterhin in Österreich verbüßen.
Entscheidend wird natürlich auch sein, dass diese Rückführungen auch tatsächlich stattfinden können. Die rechtlichen Voraussetzungen sind nun einmal nur ein Teil der Herausforderung, und in der Praxis braucht es funktionierende Abläufe, wie überall sonst auch.
Die Reform greift aber auch eine zweite Frage auf: Wie können wir verhindern, dass Menschen nach ihrer Haft möglichst rasch wieder in ihren Alltag zurückkehren können – ah, anders, Entschuldigung! Wie können wir verhindern, dass sie wieder straffällig werden, sondern stattdessen in ihren Alltag zurückkehren und in unserer Gesellschaft gut leben können? – Da schauen wir uns gerade die kürzeren Freiheitsstrafen an. Die spielen eine wesentliche Rolle für die berufliche Perspektive. Es geht nicht um eine lange Haftzeit, es geht darum, dass die Person wieder aus dem Vollzug herauskommt: Wie geht es danach weiter?
Wer eine Ausbildung abschließen kann, der hat nämlich nach der Entlassung bessere Chancen, eine Beschäftigung zu finden und wieder einen geregelten Alltag aufzubauen. Deswegen halte ich die neu geschaffene Möglichkeit, den Antritt einer Freiheitsstrafe aufzuschieben, für wichtig und richtig. Künftig ist es bei einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich – bisher lag die Grenze bei einem Jahr. Erwachsene erhalten zusätzliche Möglichkeiten, eine Berufsausbildung vor dem Haftantritt abzuschließen. Das ist doch etwas, das uns in unserer Gesellschaft auch nachhaltig weiterbringt, wenn wir es schaffen, dass diese Personen nach dem Vollzug wieder in den Alltag eingegliedert werden und eine Perspektive vor Augen haben.
Mit dieser Novelle werden wir selbstverständlich nicht sämtliche Probleme unseres Strafvollzugs lösen. Das ist, glaube ich, auch allen hier klar. Wir werden weiterhin über ausreichend Personal reden müssen. Wir werden weiterhin über zeitgemäße Infrastruktur und auch über die langfristige Entwicklung der Insassenzahlen reden müssen. Wir setzen aber konkrete Schritte, die an den tatsächlichen Herausforderungen im Strafvollzug anknüpfen. Wir erleichtern Rückführungen, wir schaffen Möglichkeiten zur Entlastung unserer Justizanstalten und wir verbessern die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach der Haft.
Genau daran sollten wir doch schließlich auch diese Reform und ihre Wirksamkeit messen: ob sie im Alltag unserer Justizanstalten tatsächlich zu Verbesserungen führt. Ich glaube, wir arbeiten alle daran. Deswegen wünsche ich mir - - das Leben ist kein Wunschkonzert, aber ich hoffe doch, dass wir hier heute eine breite Zustimmung für diese Novelle finden. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
11.38
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.