12.28
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Ich kann meiner Vorrednerin Claudia Arpa nur zustimmen: Menschenhandel, Organhandel, Kriegsverbrechen sind traurige Realität, und dieses Strafrechtsänderungsgesetz dient dem Schutz vor diesen Grausamkeiten. Mit diesem Gesetz entwickeln wir das Strafrecht weiter und stärken die Menschenrechte. Damit werden wir den strafrechtlichen Schutz vor Menschenhandel verbessern, illegalen Organhandel effektiver bekämpfen und den Kriegsverbrechenskatalog erweitern.
Frauen und Kinder sollen künftig besser geschützt werden, und zum Menschenhandel zählen in Zukunft auch die Zwangsheirat und die Leihmutterschaft, weil das Ausbeutungsformen sind, die immer mehr werden. Der Handel mit Menschen, Zwangsarbeit oder Entführungen – das alles darf kein Geschäft werden. Da gibt es null Toleranz.
Wir setzen damit EU-Vorgaben, aber auch das Organhandelsabkommen des Europarates um. Es ist notwendig, diese wichtige Lücke im Strafrecht zu schließen. Ich möchte es wiederholen: Der Mensch ist keine Ware, und der Körper ist kein Produkt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Das ist die Überschrift zu dem, was wir hier behandeln. Ausbeuterische Leihmutterschaft ist jetzt Teil des Menschenhandels. Das ist eine wichtige Neuerung in unserer Gesetzeslage.
Die wissentlich erfolgte Inanspruchnahme von Leistungen von Opfern des Menschenhandels wird jetzt auch strafbar, und im Bereich Organhandel wird die gewinnorientierte Anwerbung eines Organspenders verboten. Es ist auch verboten, dass eine Person zum Beispiel eine Leber oder eine Niere gegen Geld entnimmt oder entnehmen lässt. Minderjährige können nicht wirksam in eine Organentnahme einwilligen. Es handelt sich nämlich dabei um Lebendspenden von Minderjährigen. Sie sind zu jung, um sich nicht vielleicht von Geldversprechen überzeugen zu lassen.
Mit diesem Gesetz verbieten wir auch den Einsatz von Waffen mit zum Beispiel durch ein Röntgengerät unentdeckbaren Splittern und von Laserwaffen, die zur dauerhaften Erblindung führen.
In der Luftfahrt wird die österreichische Strafgerichtsbarkeit erweitert, wenn Flugzeuge in Österreich starten oder landen.
Im Bereich Menschenhandel nimmt leider auch die erzwungene Kriminalität zu. Dieses Forced Scamming ist etwas, was zukünftig immer mehr im Fokus der Beobachtungen stehen muss.
Digitale Technologien spielen in allen Phasen des Menschenhandels eine immer größere Rolle. Leider haben wir da aber eine wachsende Kluft zwischen den Mitteln der Kriminellen und jenen der Strafverfolgungsbehörden. Alle Hilfsmittel, insbesondere durch künstliche Intelligenz, müssen gezielter eingesetzt werden, um Menschenhandel zu verhindern, um die Opfer zu identifizieren, aber zum Beispiel auch um Finanzströme zu verfolgen und vielleicht dann auch die Täter leichter zu finden.
Ich wiederhole das, weil es mir wirklich am Herzen liegt: Der Mensch ist keine Ware. Kein Körper, kein Organ soll zu einem Geschäft werden, bei dem Not, Abhängigkeit oder fehlende Alternativen einfach ausgenutzt werden. Genau darum geht es heute bei diesem Gesetz. Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Selbstbestimmung setzt aber immer Freiheit voraus. Wenn Not oder Abhängigkeit dazu führen, dass der eigene Körper zur Ware wird, müssen wir genauer hinsehen. Es geht um den Schutz vor Ausbeutung, denn es gibt Grenzen bei dem, was käuflich ist. Ich wiederhole es noch einmal: Jeder Mensch hat einen Wert, aber nicht alles hat einen Preis. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Ich bin dankbar, dass diesem Gesetz alle Fraktionen zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
12.33
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Ich darf den usbekischen Senator Herrn Husan Ermatov, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Bildung und Gesundheitswesen des Senats des Oliy Majlis der Republik Usbekistan, sehr herzlich im Bundesrat willkommen heißen. – Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)
Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.