RN/45

5. Punkt und 6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 2012, das Erdölbevorratungsgesetz 2012 und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert werden (1007/A und 651 d.B. sowie 11876/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz geändert wird (626 d.B. und 654 d.B. sowie 11874/BR d.B. und 11877/BR d.B.)

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Berichterstatter zu den Punkten 5 und 6 ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Ich bitte um die Berichte.

RN/46

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 2012, das Erdölbevorratungsgesetz 2012 und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen ja in schriftlicher Form vor, so komme ich gleich zur Antragstellung:

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Ich komme gleich zum zweiten Bericht: 

den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherheitsgesetz geändert wird. 

Auch hier liegt Ihnen der Bericht schriftlich vor, somit komme ich auch da gleich zur Antragstellung:

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. – Danke schön. 

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich noch gerne unsere Frau Staatssekretärin, Mag. Elisabeth Zehetner, bei uns im Bundesrat herzlich willkommen heißen. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie bei der SPÖ.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es.

RN/47

13.19

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Liebe Frau Staatssekretärin, willkommen wieder bei uns im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Ich glaube, ich spreche für viele von uns: In den letzten Jahren ist uns wieder bewusst geworden, wie wichtig es ist, auf Krisenzeiten vorbereitet zu sein. 

Jahrzehntelang haben wir uns über unsere Versorgung kaum Gedanken machen müssen, aber Corona, Kriege, und die Machtspielchen einzelner Machthaber haben uns gezeigt, dass das keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Viele von uns haben zu Hause Vorräte angelegt: Wasserkanister und Konserven – wir haben zum Beispiel auch Hundefutter eingelagert –, aber auch wichtige Dinge wie Medikamente, und spätestens seit Corona wissen wir, dass auch Klopapier dazugehört. Aber nicht nur wir zu Hause müssen vorsorgen, sondern auch der Staat muss sicherstellen, dass wir in Krisenzeiten möglichst gut versorgt sind und nicht das Recht des Stärkeren gilt, wenn es Engpässe gibt. 

Im Frühjahr haben wir bereits das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz modernisiert, das dadurch die staatliche Vorratshaltung von Lebensmitteln ermöglicht, wenn das notwendig ist. Heute geht es in diesem umfassenden Gesetzespaket – es sind immerhin fünf Gesetze, die beschlossen beziehungsweise angepasst werden sollen – im Prinzip um zwei wesentliche Bereiche der Versorgungssicherheit, nämlich einerseits um Energie und andererseits um Rohstoffe, Chemikalien, aber auch Hygieneartikel. 

Ich beginne mit dem Energieteil. Drei Energieschocks haben uns in den vergangenen fünf Jahren gelehrt, wie verletzlich uns die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern macht. Von direkten Putin-Gaslieferungen haben wir uns mittlerweile befreit, aber von der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern an sich haben wir uns lange noch nicht gelöst. 

Eines ist klar, und das möchte ich hier betonen: Die sicherste Energie ist die, die wir gar nicht brauchen. Die zweitsicherste Energie ist die, die wir heimisch, in Österreich, produzieren. (Beifall bei den Grünen.)

Jede eingesparte Kilowattstunde macht uns unabhängig und jede zusätzliche Kilowattstunde aus Wind und Sonne macht uns ebenfalls unabhängiger. (Bundesrat Repolust [FPÖ/Stmk.]: Ah! Und Wasser?) Die Energiewende ist nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sie ist auch eine Sicherheitsfrage und wie gesagt eine Unabhängigkeitsfrage. Noch sind wir aber auf Öl und Gas angewiesen, darauf, dass internationale Lieferketten funktionieren und dass es Notfallpläne gibt, wenn diese Lieferketten einmal nicht mehr funktionieren. 

Die Frage nach Versorgungssicherheit sollten wir uns nicht erst im Fall einer Krise stellen, sondern schon lange vorher. Insofern ist es gut, dass wir nach der Energiekrise 2022 schon verschiedene Vorsorgemaßnahmen geschaffen haben. So sind Gasreserven von großen Unternehmen, die solche anlegen, auch im Krisenfall grundsätzlich geschützt. Das sichert die Produktion, damit Arbeitsplätze und damit auch wieder die Versorgung im Krisenfall. Diese Absicherung soll nun bis 2029 verlängert werden, das finden wir gut. Genauso finden wir die Verpflichtung gut, bestimmte Kraftwerke und Gasreserven für die Stromversorgung bereitzuhalten. 

Neu ist, dass Raffinerien jetzt ebenfalls Krisenpläne erstellen müssen. Die müssen sich jetzt nämlich fragen, was bei Lieferausfällen, bei technischen Problemen, bei Sabotage passiert. Ich sage nur: Stichwort hybride Kriegsführung, von der wir auch immer stärker betroffen sein könnten beziehungsweise wahrscheinlich sind. Wie können wir die Versorgung der Bevölkerung trotzdem sichern? Was ist unser Plan B? – Das müssen sich diese Raffinerien jetzt ausdenken. 

Aber eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, passt für uns in diesem Gesetz überhaupt nicht zusammen: Während jetzt Raffinerien diese Krisenkonzepte erstellen müssen, schafft man die Verpflichtung für eben solche Konzepte bei großen Gasversorgern ab – sogar noch früher als ursprünglich vorgesehen. Das hätten wir eigentlich verlängern müssen, aber doch bitte nicht abschaffen. Begründet wird das damit, dass wir kein russisches Pipelinegas mehr beziehen, aber das ist doch bitte kurzsichtig. Haben wir aus den vergangenen Krisen nicht gelernt: unverhofft kommt oft? 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur weil wir nicht mehr von Gas aus Russland abhängig sind, heißt das doch nicht, dass wir von niemand anderem mehr abhängig sind. Wir sind nach wie vor von fossiler Energie viel zu abhängig. Im Endeffekt haben wir es überhaupt nicht in der Hand, wer, wann, wie viel liefert. (Beifall bei den Grünen.)

Warum sollen also jetzt große Gasversorger künftig keinen Plan B mehr vorlegen müssen, wie sie ihre Kundinnen und Kunden bei einem Lieferausfall weiter versorgen wollen? Bei Erdöl bauen wir diese Krisenvorsorge aus und bei Gas schaffen wir sie ab? – Das geht sich für uns nicht aus, und deswegen werden wir diesem ersten Gesetzespaket nicht zustimmen. 

Frau Staatssekretärin! Wenn wir schon über die Zukunft der Gasversorgung reden, dann muss ich noch etwas anderes ansprechen, und zwar die neue EU-Gasbinnenmarktrichtlinie, die bereits im August umgesetzt werden hätte müssen. Zur Erklärung für die Zusehenden: Diese EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Gasnetze geordnet verkleinert werden können, wenn nämlich zukünftig tatsächlich immer weniger Menschen Gas benötigen. Das ist wichtig, weil sonst immer weniger Gaskundinnen und Gaskunden die Kosten für ein gleich großes Netz tragen müssen. – Wie gesagt: Die Frist ist bereits abgelaufen. 

Nun zum zweiten Gesetz: der Versorgungssicherung mit sogenannten Wirtschafts- und Bedarfsgütern. Das klingt ein bisschen sperrig, aber ich habe es schon erwähnt: Das sind Waren, die wir im Alltag und in der Wirtschaft brauchen, nämlich Chemikalien, Rohstoffe, aber auch medizinische Geräte oder Hygieneartikel. Das Gesetz modernisieren wir heute hier mit diesem Beschluss. Künftig soll der Staat besser vorsorgen und von diesen Waren tatsächlich auch strategische Vorräte anlegen können. Welche Waren in welchen Mengen eingelagert werden sollen, wer die Einlagerung übernimmt und wer das zahlt, das muss alles noch ausgemacht und erarbeitet werden, aber wir finden das einmal einen guten ersten Ansatz, dass wir mit diesem Gesetz dem Staat zumindest die Möglichkeit dazu einräumen. 

Wir werden da jedenfalls genau hinschauen, ob diese weiteren Schritte, die dazu notwendig sind, um diese genannten Dinge zu klären, dann auch zügig gemacht werden, denn die Krisen warten nicht darauf, bis wir mit dem Vorbereiten fertig sind. 

Dazu ist auch ein gutes Monitoring der Waren notwendig, also der Staat sollte zu jeder Zeit relativ genau wissen, welche Mengen von welchen Produkten und Waren in Österreich überhaupt verfügbar sind. Finnland zeigt zum Beispiel mit einem systematischen Lieferketten-Monitoring wie das funktioniert. Das wäre auch in Österreich auf jeden Fall notwendig. 

Was uns im Gesetz fehlt, ist die Verknüpfung mit Imera, das ist das europäische Krisenmanagement, also der Krisenmechanismus, und wäre natürlich sinnvoll, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Ein Ergänzungsgesetz liegt ja schon quasi in der Pipeline. Wir werden jetzt wie gesagt genau darauf achten, dass die nationalen und europäischen Maßnahmen im Endeffekt gut zusammenspielen. 

Was uns Grüne besonders freut, ist, dass wir in dem Gesetz wichtige Verbesserungen erreichen konnten. Beim Datenschutz wurde nachgeschärft: Der Staat soll natürlich die notwendigen Informationen erhalten können, personenbezogene Daten aber eben nur so weit, wie es absolut notwendig – die Not wendend – ist. 

Was noch eingearbeitet wurde, ist, dass künftig alle im Hauptausschuss vertretenen Parteien auch im Versorgungssicherungsausschuss eingebunden sind. Das ist ebenfalls wichtig, denn, wenn eine Krise eintritt, müssen wir zusammenarbeiten. Da darf es nicht um Parteipolitik gehen, da geht es um die Versorgung der Menschen in unserem Land. Wir werden diesem Gesetz – also diesem zweiten Teil – auf jeden Fall zustimmen.

Abschließend möchte ich aber noch betonen: Versorgungssicherheit entsteht nicht allein dadurch, dass wir Gesetze beschließen, sondern dadurch, dass wir – ja, tatsächlich rechtzeitig – vorsorgen, und gleichzeitig müssen wir unsere Abhängigkeiten dringend reduzieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.28

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Karl Weber. Ich erteile es. 

RN/48

13.28

Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Plenum beziehungsweise liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! In der vorliegenden Novelle geht es um die Versorgungssicherheit – wir haben es vorher gehört –, um die Versorgungssicherheit mit Energie und um die Versorgungssicherheit mit Wirtschafts- und Bedarfsgütern. 

Den älteren Semestern hier herinnen wird vielleicht noch Joki Kirschner bekannt sein. (Heiterkeit des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ]) Es geht genau darum: dass man rechtzeitig darauf schaut, dass man es hat, wenn man es braucht. Damit ist zu diesen Gesetzesvorschlägen eigentlich alles gesagt. Die technischen Details hat Kollegin Jagl bereits sehr gut ausgeführt, dafür ein großes Dankeschön. 

Ich darf noch einmal festhalten: Gerade in der jetzigen Zeit ist es, glaube ich, mit den unglaublichen Krisen sehr, sehr wichtig, dass wir diese Gesetze heute beschließen, dass wir uns dazu entscheiden, das entsprechend umzusetzen. 

Bei den Gaskraftwerken geht es um die bestehende Vorsorgeregelung, um eine Verlängerung bis April 2029. Die Kraftwerke müssen weiterhin im Winter Gas für 30 Tage vorhalten und gleichzeitig stärken wir die Eigenvorsorge unserer Unternehmen. Wer selbst Gas einspeichert und damit Verantwortung für die eigene Vorsorge übernimmt, soll diese Vorräte auch im Energielenkungsfall grundsätzlich schützen können. Das schafft auf der einen Seite natürlich Anreize für unsere unternehmerische Vorsorge und stärkt auf der anderen Seite die Widerstandsfähigkeit unserer Wirtschaft. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Absicherung unserer Mineralölversorgung. Deshalb verpflichten wir die Raffineriebetreiber bis zum 1. Oktober 2027, die entsprechenden Versorgungskonzepte vorzulegen. Unser Ziel ist klar: Energie in Österreich sicher, sauber und leistbar zu machen – mit mehr Pragmatismus und weniger Ideologie. Im privaten Bereich unterstützt uns da der Zivilschutzverband, im öffentlichen Bereich machen wir das mit diesen Gesetzesnovellen. 

Das heißt, wir können internationale Krisen nicht verhindern, aber wir können rechtzeitig darauf schauen, dass wir uns dementsprechend darauf vorbereiten. In diesem Sinne bitte ich um breite Zustimmung für diese Gesetzesvorlagen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ].)

13.31

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mario Trinkl. Ich erteile es.

RN/49

13.31

Bundesrat Mario Trinkl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuelle geopolitische Entwicklung und die anhaltenden Versorgungsengpässe machen es notwendig, Instrumente der Versorgungssicherheit zur Aufrechterhaltung der Resilienz der österreichischen Energieversorgung zu verlängern. Um dies zu erreichen, werden fünf Gesetzesänderungen notwendig, über welche wir aktuell diskutieren, unter anderem das Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Mit der Verlängerung der Übergangsfrist im § 188 Abs. 2 auf 1. April 2029 soll sichergestellt werden, dass weiterhin ausreichend Gas für die Stromerzeugung vorgehalten werden kann und ein wichtiges Instrument zur Versorgungssicherheit erhalten bleibt. (Präsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Im Detail müssen Stromkraftwerke, die überwiegend mit Erdgas betrieben werden und eine Engpassleistung von mindestens 50 Megawatt haben, durch die Vorhaltung von Gas gewährleisten, dass ihre Stromproduktion mit Erdgas vom 1. Oktober bis 1. März jeweils für mindestens 30 Tage sichergestellt ist. 

Auch im Energielenkungsgesetz 2012 soll eine Frist im § 42 Abs. 4 auf den 1. April 2029 verschoben werden. Beim Erdölbevorratungsgesetz 2012 erfolgen mehrere konkrete Änderungen zur Sicherung der Versorgung mit Treibstoffen und anderen flüssigen Energieträgern. Der Wirtschaftsminister kann zusätzliche Erhebungen anordnen und bestehende Erhebungen anpassen. Dazu gehören kürzere Meldeintervalle, laufende Meldungen und zusätzliche Daten zur Beurteilung der aktuellen Versorgungslage. 

Betreiber von Mineralölfirmen – in Österreich gibt es eh nur eine: die OMV – müssen erstmals bis spätestens 1. Oktober 2027 ein Versorgungssicherheitskonzept vorlegen und dieses alle drei Jahre aktualisieren. Was muss dieses Konzept im Detail beinhalten? – Rohölbezugsquellen, Lieferantenabhängigkeiten, Transportwege, Lagerkapazitäten, Produktionsausfälle, allgemeine Unfälle oder Cyberangriffe. Raffineriebetreiber müssen zukünftig auch erhebliche geplante Einschränkungen der Produktion – bei einer Einschränkung von 30 Prozent, die länger als drei Wochen andauert – unverzüglich melden. Zusätzlich sind monatliche Angaben zum Auslastungsgrad der Raffinerie zu übermitteln. 

Bei der Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 ist die zentrale Neuerung die Möglichkeit, die Speicherung strategischer Gasreserven über ein reduziertes Nutzungsentgelt zu begünstigen. 

Die Änderung des Versorgungssicherungsgesetzes betrifft nicht ausschließlich – es wurde schon gesagt – Energie, sondern auch die Versorgung mit wichtigen Wirtschafts- und Bedarfsgütern in Krisensituationen. Da erhält der Bund eine erweiterte gesetzliche Grundlage, um wichtige Güter für Krisenfälle vorrätig zu halten. Auch privaten Marktteilnehmern kann eine Vorratshaltung vorgeschrieben werden. Betroffene Unternehmen sollen dafür finanziell entschädigt werden. 

Zusammengefasst kann man sagen, dass die Novelle des Versorgungssicherungsgesetzes vor allem rechtliche Möglichkeiten zur Krisenvorsorge schafft – viele Gesetzesanpassungen mit einem Ziel: Das Ziel lautet Versorgungssicherheit, die uns Putin und Trump genommen haben. Wenn man den aktuellen Berichten glauben darf, dann brennen aktuell zu dieser Stunde mehrere Tanker in der Straße von Hormus. Wenn wir uns den Ölpreis anschauen, wie sich der entwickelt, sehen wir: Es geht steil nach oben – 8 Prozent in der letzten Woche, alleine heute nach diesen Meldungen der brennenden Schiffe: wieder plus 2 Prozent. Wir können uns also alle ausrechnen, was uns in den nächsten Tagen und Wochen an den Zapfsäulen erwarten wird. 

Genau deshalb müssen wir die Versorgungssicherheit aus eigener Kraft mit unseren eigenen Energiequellen so schnell wie möglich ausbauen. Saubere und leistbare Energie aus Sonne, Wind und Wasserkraft, made in Austria. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.36

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte sehr.

RN/50

13.36

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Staatssekretär! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren von den Bildschirmen! Für uns Freiheitliche ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit der österreichischen Bevölkerung und der österreichischen Wirtschaft eine der Kernaufgaben, die eine Bundesregierung zu erfüllen hat. Es freut uns, dass diese Bundesregierung unseren Entschließungsantrag betreffend Verlängerung der strategischen Gasreserve und unser Konzept, welches wir im April nochmals vorgelegt haben, übernommen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Kernpunkt war, wie man die strategische Gasreserve kostengünstiger ausschreiben könnte. Bisher haben wir über 100 Millionen Euro pro Jahr allein für den Speichervertrag an sich ausgegeben. 

Von der ÖVP haben die freiheitlichen Nationalräte im Wirtschaftsausschuss im April nur Gelächter geerntet, und der freiheitliche Antrag wurde dann mit dem Argument, das Thema wäre so komplex, vertagt. Nun wurde unser Konzept tatsächlich aufgegriffen. Es gab mit den Speicherbetreibern, mit den Vertretern der Gasbranche und mit den Vertretern der Unternehmer, die diese Verträge abschließen, einen Termin, wo diesen auch mitgeteilt wurde, dass das freiheitliche Konzept um zwischen 30 und 50 Prozent billiger ist. Die erfolgte Ausschreibung hat dann ergeben, dass sich die Republik durch unser Konzept 160 Millionen Euro erspart hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie, Frau Staatssekretär, und Ihre Regierungskollegen geben ja pro Tag 300 000 Euro allein für externe Beratung aus. Hören Sie auf uns Freiheitliche! Wir helfen Ihnen nicht nur diese 300 000 Euro pro Tag zu sparen, sondern auch, wie gesagt, wie in diesem Fall, zusätzliche 160 Millionen Euro. (Beifall bei der FPÖ.)

Das bringt mich, wie in so vielen Fällen, zur Erkenntnis: Die Handelnden in der Bundesregierung mit ihren Abgeordneten im Nationalrat und ihren Mitgliedern im Bundesrat sollten unsere freiheitlichen Anträge in Zukunft nicht vertagen, sondern zum Wohle der österreichischen Bevölkerung so schnell wie möglich umsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aufgrund dessen, dass bei diesem vorliegenden Gesetzentwurf die freiheitliche Handschrift klar ersichtlich ist, werden wir diesem auch zustimmen. Es wäre aber nicht diese Bundesregierung, würde sie nicht mit ihrer PR-Politik – die auf Hochtouren läuft – probieren, über die Sachpolitik, die – hoch bewertet – auf Sparflamme läuft, hinwegzutäuschen. 

Der Wirtschaftsminister hat ja in der letzten Nationalratssitzung ein Taferl in die Höhe gehalten, auf dem ein Balkendiagramm mit der Überschrift „Österreichische Gasspeicher sehr gut gefüllt!“ und dem Hinweis „87 % des Jahresverbrauchs eingelagert!“ zu sehen war. Es gab noch zusätzlich folgenden Hinweis: „Nur Lettland liegt noch vor uns, der EU-Schnitt ist 23 Prozent. Das zeigt: Die Versorgungssicherheit lebt nicht vom Reden, sondern vom Tun. Das ist der Beweis: Diese Bundesregierung sorgt vor.“ – Das ist der Status, den der Herr Wirtschaftsminister in der Nationalratssitzung vorgetragen hat.

Komischerweise hat in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates am Dienstag dieser Woche der Experte Ihres Hauses, Frau Staatssekretär, auf meine Frage betreffend die eingelagerte, rein für Österreich reservierte Gasreserve, Folgendes angegeben: Der österreichische Gasverbrauch – das hat er eben auch richtig gesagt – liegt bei 100,2 Terawattstunden pro Jahr. Die rein für Österreich reservierte Gasreserve beträgt 20 Prozent. Spannend, gell? Frau Staatssekretär, jetzt frage ich Sie: Wie können Sie erklären, dass der Herr Wirtschaftsminister in der Nationalratssitzung sagt, dass 87 Prozent des Jahresverbrauchs eingelagert sind – über die verschiedensten Medien fälschlicherweise auch dementsprechend präsentiert –, wenn der eigene Experte bei uns im Wirtschaftsausschuss, im Bundesrat, die Auskunft gibt, dass es 20 Prozent sind? (Beifall bei der FPÖ.)

Liegt es daran, dass wir mit den Angaben Ihres Experten sogar um 3 Prozent unter dem EU-Schnitt wären? Zusammengefasst: Glauben Sie doch bitte nicht Ihre eigene Propaganda und glauben Sie auch nicht Ihren eigenen PR-Mitarbeitern! Sie wissen ganz genau – und jetzt kommen wir zum Schlüssel, zur Wahrheit –: Natürlich sind mehr Vorräte in österreichischen Gasspeichern drinnen, aber die sind eben nicht uns zugesichert, sondern da haben ausländische Firmen die Möglichkeit, herzugehen und das Gas auch für Italien, für Frankreich, egal, für wo auch immer, für den internationalen Markt herzunehmen, und dann ist es weg aus Österreich. Also rein für Österreich haben wir 20 Prozent, und das gehört auch der Bevölkerung gesagt anstatt irgendein Taferl mit 87 Prozent in die Höhe zu halten. (Beifall bei der FPÖ.)

Darum noch einmal: Es ist nicht völlig egal, wie viel Gas in den österreichischen Speichern tatsächlich für Österreich gelagert ist. Es geht darum, wie viel Gas generell in Europa gelagert ist. Wenn wir uns anschauen, wie viel das ist, sehen wir: Das ist tatsächlich dramatisch wenig. Genau aus diesem Grund hat ja auch – und man lobt die deutsche Bundesregierung nicht oft, aber in diesem Sinn – die deutsche Bundesregierung beschlossen, auf Kosten des Staates Gas einzuspeichern, weil der Markt dort auch nicht funktioniert und die Gasspeicher nicht gefüllt sind. Das heißt, wir wissen – und Deutschland weiß das auch ganz genau, deshalb ist man dort eben auch dementsprechend aktiv geworden –, dass es damit alles andere als sicher ist, ob wir tatsächlich für diesen Winter genügend Gas in Europa vorbehalten können. Das weiß jeder, der sich mit der Energiewirtschaft ernsthaft beschäftigt.

Frau Staatssekretär, wir haben es Ihnen ja auch am Beispiel der dynamischen Tarife beim Strom vorgerechnet. Sie haben sich im Nationalrat und im Bundesrat mit Zustimmung der jeweiligen Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS für das Billigstromgesetz gefeiert und haben uns und der Bevölkerung betreffend die dynamischen Tarife erzählt, wenn man wechselt, könne man bis zu 300 Euro sparen. Frau Staatssekretär, auf Social Media ist es rundgegangen zur Frage, was man sich alles ersparen kann. In der „ZIB 2“ hat der Wirtschaftsminister es auch erzählt. Was ist im Endeffekt die Konsequenz? – Gar nichts. Sie können sich gar nichts ersparen. Im Gegenteil: Die Strompreise haben sich verdoppelt. 50 000 Österreicher oder mehr haben dem Wirtschaftsminister vertraut und haben auf dynamische Tarife gewechselt. Die sparen sich jetzt keine 300 Euro, sondern zahlen wahrscheinlich sogar um 300 Euro – oder mehr – mehr. – Danke für nichts. (Beifall bei der FPÖ.)

Das werden Sie, Frau Staatssekretär, dem Herrn Minister ausrichten. (Zwischenruf der Bundesrätin Lassnig [ÖVP/Ktn.].)

Da wir gerade beim Thema Geldsparen für die Bürger sind, eine kleine Vorschau für die Bevölkerung betreffend das Erneuerbare-Energien-Gesetz-Verkehr: Da gibt es einen Gesetzentwurf – ich weiß nicht, ob Sie, Frau Staatssekretär, den auch kennen oder nur der Wirtschaftsminister, der ihn zur Vorbegutachtung vorgelegt hat. Das Umweltbundesamt hat da anscheinend sehr viel Arbeit geleistet. (Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Zehetner.) Spannend ist nämlich: Sie haben ja erst vor Kurzem diese große, legendäre Spritpreisbremse – sagen Sie, ich sage Bremser – medial großartig verkauft. Da haben Sie ja gesagt, 12 Cent kann man sich pro Liter ersparen. Die Bevölkerung draußen und die Unternehmer merken nichts davon. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Zum Thema?! Thema?!)

Spannenderweise kommt jetzt mit dem Begutachtungsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz-Verkehr, den Sie vorgelegt haben, heraus, dass man Strafsteuern zahlen muss, wenn man Diesel oder Benzin tankt. Das heißt, wenn man in den nächsten fünf Jahren Benzin und Diesel tanken wird – steht in diesem Vorentwurf –, wird man schon einmal 60 Cent pro Liter mehr bezahlen, und es steigert sich derart, dass wir in zehn Jahren aufgrund dieses Steuersatzes um 1,10 Euro mehr pro Liter bezahlen werden. Also das sind pro Tankfüllung – wenn wir jetzt wieder von diesen 50 Litern ausgehen, was wir bei den letzten Malen ja besprochen haben – 55 Euro an Mehrkosten. Gleichzeitig feiern sich die Herrschaften beachtlicherweise für die angeblichen 6 Euro Ersparnis beim Tanken von 50 Litern, die eh keiner spürt.

Nun noch zum Versorgungssicherungsgesetz, zum grundsätzlichen Antrag, der zum Versorgungssicherungsgesetz vorgelegt wurde: Da war es ja auch nicht möglich, dass man dem zustimmen kann. Es hat aber dann Gott sei Dank doch eine Änderung gegeben, einen Abänderungsantrag im Nationalrat, dem man zustimmen kann. Er ist natürlich noch auf der einen oder anderen Position nachzujustieren, aber es geht ja letztendlich wirklich um die Sicherheit der Bevölkerung, um die Verantwortung, die der Staat zu tragen hat, um das, was er in Richtung Zivilschutz auch vorgibt. Er gibt zum Beispiel vor, welche Lebensmittel man für 14 Tage vorrätig haben soll – Wasser, Medikamente –, aber das haben die Vorredner heute schon entsprechend beleuchtet.

Eines muss man aber trotzdem schon ganz klar sagen, das ist auch wichtig: Die Eigenvorsorge ist wirklich ein unverzichtbarer Teil und der Staat muss natürlich selbstverständlich seine staatlichen Grundaufgaben wahrnehmen und seiner Verantwortung gegenüber den Bürgern nachkommen. Dazu gehört auch, mit strategischen Vorräten vorzusorgen, dazu gehören funktionierende Notfallpläne, die auch immer ganz wichtig sind, und klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Im Zuge dessen möchte ich mich zum Beispiel auch beim Niederösterreichischen Zivilschutzverband bedanken, der das hervorragend macht und auch draußen in den ganzen Bezirken und Gemeinden wirklich sehr gute Arbeit leistet. (Beifall bei der FPÖ.)

Nur ganz kurz: Es ist so, dass es jetzt in diesem neuen Gesetz einen zusätzlichen Warenkatalog gibt, mit wichtigen Rohstoffen, Maschinen und anderen versorgungsrelevanten Gütern, der wurde erweitert. Für uns Freiheitliche ist es besonders wichtig, wenn der Wirtschaftsminister auch bei dieser Materie zusätzliche Befugnisse bekommt, dass es dafür ein klares Regelwerk gibt und die demokratische Kontrolle auch bei den neuen Versorgungsmaßnahmen gewährleistet ist.

Für uns Freiheitliche ist es ebenso sehr wichtig, dass für die Unternehmen, die zur Vorratshaltung angehalten und verpflichtet werden können, entsprechende Entschädigungsregelungen vorgesehen sind. Für uns Freiheitliche war in der Vergangenheit und auch bei dieser Gesetzesänderung immer entscheidend, dass die Versorgungssicherheit tatsächlich verbessert wird, ohne die Interessen unserer Unternehmen aus den Augen zu verlieren. (Beifall bei der FPÖ.)

13.48

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Elisabeth Zehetner.

RN/51

13.48

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf von hier aus vielleicht gleich mit einer Art Richtigstellung beginnen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz-Verkehr ist keine Gesetzesvorlage des Wirtschaftsministeriums, sondern eine des Verkehrsministeriums – und daher bin ich weder für den Entwurf noch für die Rechtfertigung zuständig.

Aus diesem Grund gehe ich jetzt aber zurück auf den eigentlichen Tagesordnungspunkt: Es geht um die Energieversorgung in Österreich und es geht darum, dass es eigentlich heute gute Nachrichten gibt, weil wir darauf schauen, dass sie nämlich funktioniert. Und ja, unsere Gasspeicher sind gut gefüllt – darauf komme ich dann später noch zu sprechen –, weil wir natürlich auch dafür sorgen, dass wir unsere Abhängigkeit von ausländischem Gas auch durch diversifizierte Lieferrouten deutlich reduziert haben. Ich glaube, das ist angesichts der internationalen Krisen schon eine wichtige Botschaft, die man auch der Bevölkerung geben kann, denn die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Wohnungen im Winter warm bleiben, dass der Strom verlässlich aus der Steckdose kommt und dass natürlich auch unsere Betriebe die Energie zur Verfügung haben, die sie für ihre Arbeit brauchen. 

Wie die Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt haben, ist es aber auch wichtig, dass die Versorgung heute nicht unbedingt bedeutet, dass es auch morgen so ist. Daher dürfen wir uns nicht darauf ausruhen und müssen entsprechend vorsorgen. Das entsteht natürlich nicht von selbst, daher müssen wir rechtzeitig die Hebel in Bewegung setzen, damit Österreich auch morgen gut aufgestellt ist. Genau darum geht es bei diesem gesamten Versorgungssicherheitspaket. 

Ich glaube, Österreich hat wichtige Schritte gesetzt. Die Gasreserve ist ein wesentliches Sicherheitspolster. Ich darf jetzt ein paar Aufklärungen zu den Zahlen, die man auch gerne auf der offiziellen Seite der E-Control nachlesen kann, liefern: Ja, es stimmt, wir haben Anfang Oktober diese knapp 69 Terawattstunden Gas in unseren Speichern gehabt, und davon sind 50 Prozent österreichische Kunden, 20 Terawattstunden sind eben diese strategische Gasreserve, und dann kommen an Mengen noch ein bisschen über 4 Terawattstunden alleine für die gesicherten Haushaltskunden dazu. Das alleine, diese 24 Terawattstunden, entspricht ungefähr vier kalten Wintermonaten. Das heißt, es besteht überhaupt kein Anlass zur Sorge, dass wir nicht über den Winter kämen, weil die Gaslieferungen ja weiterlaufen.

Es ist auch falsch, zu behaupten, dass nur 20 Prozent von diesen Gasspeichern uns - - (Zwischenruf des Bundesrates Bernard [FPÖ/NÖ].) – Ich kann nur sagen, Sie können es offiziell auf der Seite – ich habe es parallel aufgemacht (auf ihr Smartphone blickend) – nachschauen. Ich sage Ihnen dann gerne den Link. 

Außerdem, glaube ich, ist es wichtig, dass wir bei diesen Speicherkosten, Sie haben es erwähnt, 59 Prozent einsparen konnten.

Es ist auch schön, wenn sich am Ende jeder gerne Erfolge auf die Fahnen heftet. Ich war ja im Ausschuss dabei, in dem Kollege Hammerl auch diesen Antrag eingebracht hat. Ich darf aber auch sagen, dieser Antrag wurde dort diskutiert, und in meinem Redebeitrag habe ich darauf hingewiesen, dass das etwas ist, was bereits in Umsetzung ist. Wenn am Ende aber viele Menschen Erfolge für sich beanspruchen, soll es so sein, denn: Was haben wir geschafft? – Die Bevölkerung hat sich im Budget etwas erspart, und das ist aus meiner Sicht das Wichtigste. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Wir wissen, dass Gas auch für die Stromversorgung wichtig ist, darum ist es natürlich besonders wichtig, dass wir diese Vorsorgepflicht für die Kraftwerke bis April 2029 verlängern. Das bedeutet, dass im Falle einer Gasversorgungskrise jedenfalls ausreichend Gas für die Stromerzeugung zur Verfügung steht. 

Da darf ich schon auch darauf hinweisen, dass dieses Ende der Nachweispflicht für die russischen Gasmengen aus unserer Sicht schon sehr berechtigt ist, denn das Monitoring und die Vorsorge bleiben ja weiter aufrecht. Wir haben nur eine zusätzliche nationale Berichtspflicht abgeschafft. All das, was über die EU-Regelungen diesbezüglich in Geltung ist, ist ja nach wie vor aufrecht und auch wichtig, denn wir wollen natürlich auch darauf schauen und auch weiter gesichert wissen, dass die E-Control das Einsichtsrecht hat und diese Informationen der Betriebe anfordern kann. Es geht quasi um den Nachweis der nichtrussischen Gasmengen, die eben seit 2025 nicht mehr nach Österreich kommen. 

Das Energielenkungsgesetz stärkt gleichzeitig auch die Eigenvorsorge unserer Unternehmen. Die Betriebe, die selbst vorsorgen und Gas speichern, leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, weil sich das alles zusätzlich von strategischen Gasreserven abspielt. Daher ist es für uns wichtig, ihnen auch die Rahmenbedingungen zu geben, damit sich diese Eigenvorsorge auch auszahlt.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Ölversorgung. Es ist völlig korrekt angesprochen worden, dass natürlich Ereignisse wie der Sabotageakt auf die TAL-Ölleitung schon auch wieder deutlich machen, wie verwundbar zentrale Transportwege sind. Wenn eine wichtige Leitung ausfällt, kann das unmittelbare Auswirkungen haben, aber dann müssen wir als Politik in der Lage sein, zu sagen, welche Auswirkungen denn zu erwarten sind und was das bedeutet, um entsprechende Entscheidungen treffen zu können.

Deshalb wird die Raffinerievorsorge verbindlich, und es sollen Risiken auch systematisch bewertet werden, damit im Vorfeld klar ist, welche Ersatz-, aber auch Wiederherstellungsmaßnahmen im Ernstfall notwendig sind und mit welchen Fristen da zu rechnen ist. Deshalb verbessern wir die Datengrundlage für diese Entscheidungen im Bereich Erdölbevorratung und reduzieren damit das Risiko, dass wir unvorbereitet sind. 

Versorgungssicherheit endet aber auch nicht am Öl-, Strom- und Gasmarkt, sondern unsere Wirtschaft ist natürlich eng in internationale Lieferketten eingebunden. Wir haben diese Schocks, und es ist egal, ob der Grund eine kriegerische Auseinandersetzung oder einfach die Blockade eines Kanals durch einen blöden Unfall ist. Wir haben ja gesehen, was alles passieren kann, und manchmal reicht ein einziger fehlender Bauteil, ein bestimmter Rohstoff, dass eine ganze Produktionslinie stillsteht. Da kann das Unternehmen selber zwar gut aufgestellt sein und volle Auftragsbücher haben, aber wenn das Vorprodukt fehlt, kann das Unternehmen auch nichts machen.

Deshalb ist es uns wichtig, Versorgungssicherheit breiter zu denken und eben auch darüber nachzudenken, wie unsere Unternehmen Zugang zu jenen Rohstoffen, Produkten und Materialien haben, die sie für ihre Arbeit brauchen.

Genau deshalb haben wir das Versorgungssicherheitsgesetz an die neuen geopolitischen Risiken und Unsicherheiten in den Lieferketten angepasst. Es wird auch die Datengrundlage verbessert, damit im Krisenfall rascher und gezielter entschieden werden kann, und es geht natürlich auch darum, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bund wichtige Güter und Rohstoffe selbst einlagern oder auch Dritte dazu verpflichten kann, und da erweitern wir den entsprechenden Warenkatalog um Maschinen, Holz, Platin und auch Hygieneartikel. 

Hinter diesen Maßnahmen, allen zusammen, steht der einfache Gedanke: Wir müssen wissen, wo unsere Wirtschaft verwundbar ist, und rechtzeitig vorsorgen. Jetzt borge ich mir den Spruch aus (in Richtung Bundesrat Weber): damit man es hat, wenn man es braucht. – Die internationalen Abhängigkeiten, sehr geehrte Damen und Herren, werden nämlich nicht von heute auf morgen vollständig aufgelöst werden können, und in einer globalen Wirtschaft ist das auch nicht sinnvoll. Wir müssen aber dafür sorgen, dass Lieferketten diversifiziert und wir bestens vorbereitet sind und schon ab der ersten Alarmstufe, wenn irgendwo am Horizont Probleme auftreten, wissen: Es ist Zeit, zu handeln.

Genau das ist eine Frage von Wettbewerbsfähigkeit, aber auch eine Frage von Verlässlichkeit, auf die sich die österreichische Bevölkerung und unsere Betriebe verlassen können müssen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) – In diesem Sinne hoffe ich auf breite Zustimmung. (Neuerlicher Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.57

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Forstner. Ich erteile dieses.

RN/52

13.58

Bundesrat Sebastian Forstner (SPÖ, Oberösterreich): Danke für das Wort, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin seit 20 Jahren in der Privatwirtschaft – morgen habe ich mein Jubiläum –, und wenn ich in diesen 20 Jahren eines gelernt habe, ist das, dass man wirklich sehr viel vorbereiten, aber nicht alles planen kann, und genau darum geht es jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt. 

Wir reden heute über die Sicherheit unserer Energieversorgung. Im Kern geht es ganz konkret darum: Können unsere Betriebe zuverlässig produzieren? Haben sie die Energie, die sie brauchen? Und können wir damit die Arbeitsplätze in Österreich absichern?

Gerade bei uns in Oberösterreich, insbesondere im Innviertel, haben wir viele Betriebe, die Menschen beschäftigen, die Lehrlinge ausbilden und einen wichtigen Beitrag zu unserem Wohlstand leisten.

Fakt ist: Unternehmen müssen wirtschaftlich arbeiten, sich gegen internationale Konkurrenz behaupten und langfristig planen. Das wird schwierig, wenn unklar ist, ob die Energieversorgung auch in einer Krise gesichert ist. 

Die vergangenen Jahre haben uns gezeigt, wie schnell internationale Konflikte unsere Energieversorgung beeinflussen können. Deshalb dürfen wir nicht einfach hoffen, dass schon alles gut gehen wird, und natürlich brauchen wir auch einen funktionierenden Markt dazu. Aber bei der Energieversorgung muss auch der Staat – wie die Frau Staatssekretärin richtigerweise schon gesagt hat – Verantwortung übernehmen. Denn wenn es zu einem Engpass kommt, ist es zu spät, über Vorsorge nachzudenken. 

Ich habe das selber im Betrieb miterlebt. Wenn man auf einmal um 10 Prozent teurer ist als die Konkurrenz, dann bedeutet das eine nicht ausgelastete Produktion und am Ende des Tages wieder den Verlust von Arbeitsplätzen hier in Österreich. Das wollen wir alle vermeiden. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Gesetzesänderung werden wichtige Regelungen zur Versorgungssicherheit verlängert und angepasst. Das haben wir schon gehört. Bestimmte gasbetriebene Kraftwerke müssen weiterhin ausreichend Gas vorhalten, damit sie in den Wintermonaten bei Bedarf Strom erzeugen können. Auch bei der Erdölversorgung gibt es Verbesserungen. Raffinerien müssen Versorgungssicherheitskonzepte erstellen und größere Einschränkungen in ihrer Produktionskapazität melden. 

Wichtig ist, dass diese Regeln in der Praxis auch funktionieren und tatsächlich zur Versorgungssicherheit beitragen. Kollege Bernard hat gesagt, dass euch (in Richtung FPÖ) das ganz wichtig ist. Langfristig ist es auch wichtig, und das hat Kollegin Jagl ganz gut hervorgehoben, unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und erneuerbare Energien weiter auszubauen. Das ist ganz, ganz wichtig. Dafür brauchen wir Investitionen und verlässliche politische Rahmenbedingungen. 

Unsere Betriebe müssen wissen, worauf sie sich in den kommenden Jahren einstellen können. Ich sage ganz bewusst aus der Sicht der Beschäftigten: Hinter jedem Betrieb stehen Menschen, die arbeiten gehen, Verantwortung für ihre Familien tragen und einen sicheren Arbeitsplatz brauchen. Wenn ein Betrieb unter Druck gerät, geht es nicht nur um Zahlen in einer Bilanz, es geht um Beschäftigte, Familien und oft leider auch um eine ganze Region. Deshalb gehören eine vernünftige Energiepolitik und eine verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik für mich einfach zusammen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Wir müssen unsere Unternehmen stärken und Arbeitsplätze sichern. Gleichzeitig muss Energie auch in Zukunft zuverlässig, aber auch leistbar bleiben. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diese Novelle wird nicht alle Herausforderungen lösen, aber sie ist ein sinnvoller Beitrag, damit wir auf mögliche Versorgungsprobleme besser vorbereitet sind. Genau das erwarte ich mir – und das erwartet auch die Bevölkerung draußen – von verantwortungsvoller Politik: nicht erst handeln, wenn Probleme bereits da sind, sondern rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen treffen. Denn am Ende geht es um mehr als Energie – es geht um unseren Wirtschaftsstandort, um sichere Arbeitsplätze und die Zukunft unserer Regionen.

Wenn bei unseren Betrieben das Licht ausgeht, dann sollte das bitte nur zum Feierabend sein und nicht, weil uns die Energie ausgegangen ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

14.03

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/53

Abstimmung

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschaftsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates. 

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Mehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz geändert wird.

Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates. 

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.