Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 2012, das Erdölbevorratungsgesetz 2012 und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen ja in schriftlicher Form vor, so komme ich gleich zur Antragstellung:
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme gleich zum zweiten Bericht:
den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherheitsgesetz geändert wird.
Auch hier liegt Ihnen der Bericht schriftlich vor, somit komme ich auch da gleich zur Antragstellung:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. – Danke schön.
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich noch gerne unsere Frau Staatssekretärin, Mag. Elisabeth Zehetner, bei uns im Bundesrat herzlich willkommen heißen. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie bei der SPÖ.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es.