14.26

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher:innen, willkommen hier bei uns im Hohen Haus! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Wir basteln, sage ich einmal, wieder einmal ein bisschen an der Gewerbeordnung herum – was nicht negativ ist, da gibt es durchaus einige gute Sachen. Es geht, vereinfacht gesagt, im Prinzip um Entbürokratisierung. Das ist immer ein bisschen ein sperriges Wort, wie ich finde, und auch schon ein bisschen abgedroschen – spätestens seit wir einen eigenen Staatssekretär dafür haben. (Heiterkeit der Bundesräte Himmer [ÖVP/W] und Ruf [ÖVP/OÖ].) Es geht aber vor allem darum – und meine Kollegin Lassnig, sie ist eh noch da, hat es auch schon ausgeführt –, den Alltag von Unternehmen, von Unternehmerinnen und Unternehmern einfacher zu machen, unnötige Hürden abzubauen, ohne dabei wichtige Schutzstandards aufzugeben. 

Ich möchte das an einem konkreten Beispiel zeigen: Stellen Sie sich eine kleine Buchhandlung vor – einen Betrieb, der bisher keine gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung benötigt hat. Unsere Sommer werden nun immer heißer, und die Inhaberin, sagen wir einmal, möchte gerne eine Klimaanlage einbauen – einerseits, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Hochsommer einen kühlen Kopf bewahren, andererseits aber auch, damit ihren Kundinnen und Kunden nur noch beim Schmökern im neuesten Fitzek der Schweiß auf der Stirn steht und nicht schon beim Betreten der Buchhandlung.

Das ist also eine ganz selbstverständliche oder nachvollziehbare Entscheidung, aber durch das Außengerät der Klimaanlage – da war es bis jetzt so, dass der Betrieb dieser Klimaanlage aus der bisherigen Genehmigungsfreistellung herausfällt, weil das Gerät nämlich Lärm verursachen könnte – kann plötzlich ein aufwendiges Genehmigungsverfahren notwendig werden. Genau das wird jetzt vereinfacht. Künftig kann die Behörde nämlich gezielt prüfen, ob die Lärmauswirkungen dieses Außengerätes tatsächlich stören oder zumutbar sind, ohne gleich die gesamte Betriebsanlage einem Genehmigungsverfahren unterziehen zu müssen. Das ist sinnvoll. Entbürokratisierung soll ja nicht bedeuten, dass wir auf den Schutz der Anrainer:innen verzichten, sondern dass wir eben Regeln dort vereinfachen, wo es möglich und vernünftig ist. 

Besonders erfreulich ist für uns Grüne natürlich die Erleichterung im Bereich der erneuerbaren Energie. Bei Fotovoltaikanlagen und bei E-Ladestationen schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Viele dieser Anlagen waren ja schon bisher in der Praxis genehmigungsfrei, jetzt wird aber diese Freistellung ausdrücklich gesetzlich geregelt. Besonders freut mich, dass es uns gelungen ist, auch Batteriespeicher in diese Regelung aufzunehmen. Fotovoltaikanlagen, Speicher und intelligente Stromnutzung gehören zusammen und wir müssen sie auch zusammen denken. 

Was leider noch fehlt, was nicht aufgenommen worden ist, ist unsere Empfehlung: die Energiemanagementsysteme. Die sollten, wie gesagt, eigentlich ausdrücklich auch noch berücksichtigt werden. Auch beim bidirektionalen Laden, also wenn Elektroautos nicht nur Strom beziehen, sondern auch wieder abgeben können, bräuchte es eigentlich rechtliche Klarheit. 

Es gibt noch eine Reihe anderer wirklich sinnvoller Maßnahmen; die Kolleginnen und Kollegen vorhin haben schon einige davon – oder: die meisten – erwähnt. Verbesserungen in dieser Novelle sind zum Beispiel eben, dass die Prüfberichte und Dokumentationen künftig unter bestimmten Voraussetzungen an die Behörde übermittelt werden können und nicht mehr am Betriebsstandort bereitgehalten werden müssen, oder auch, dass die Betriebsanlagengenehmigungen bei längerer Nichtnutzung nicht mehr so rasch erlöschen. Das erleichtert die Nachnutzung bestehender Gebäude und Betriebsstandorte, und das ist auch aus Umwelt- und Klimaschutzsicht wichtig, weil jeder bestehende Standort, den wir wieder nutzen können oder der weitergenutzt werden kann, hilft, zusätzliche Neuerrichtungen und zusätzliche Bodenversiegelung zu vermeiden.

Gut, jetzt komme ich aber zu einem Punkt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: So sinnvoll diese Maßnahmen auch sind – die Gewerbeordnung ist mittlerweile ein bisschen ein Stückwerk, möchte ich so sagen, sie stammt nämlich in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1973, und 1994 war quasi das letzte Mal, dass sie neu kundgemacht wurde, das heißt, beides ist aus der Zeit vor unserem EU-Beitritt. Seither wurde sie 95-mal novelliert, 95-mal wurde also an diesem Gesetz herumgebastelt, da ein bisschen etwas ergänzt, dort ein bisschen etwas gestrichen. Was längst überfällig ist, ist eine grundlegende Neuaufstellung der Gewerbeordnung.

Das fordert übrigens auch der Rechnungshof, nämlich eine Gewerbeordnung, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird, mit Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und vor allem den europäischen Binnenmarkt bedenkend. Davon abgesehen bringt die Novelle wie schon gesagt sinnvolle Verbesserungen, und deswegen stimmen wir auch zu. – Ich danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

14.31

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.