14.31
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Gäste! Wer in Österreich ein Unternehmen gründet, einen Betrieb übernimmt oder Investitionen tätigt, übernimmt Verantwortung – für sich selbst, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und oft auch für eine ganze Region. Ich finde, dass solche Menschen vor allem eines verdienen: dass wir ihnen das Leben nicht unnötig schwer machen. Wer das unternehmerische Risiko eingeht, soll seine Zeit und Energie in sein Unternehmen investieren können: in neue Produkte, seine Mitarbeiter:innen, in Innovation und Wachstum – und nicht in Formulare, Verfahren, Vorschriften, die keinen Mehrwert bringen. Genau darum geht es bei dieser Novelle der Gewerbeordnung: Wir wollen Unternehmertum ermöglichen, statt es durch unnötige Bürokratie auszubremsen.
Ich glaube, da müssen wir auch selbstkritisch sein. Wir haben in den vergangenen Jahren zugelassen, dass immer mehr Regeln und Vorschriften dazugekommen sind. Jede einzelne für sich ist vielleicht gut gemeint, aber in Summe sind sie einfach für viele Betriebe eine echte Belastung. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen spüren das besonders, denn in einem kleinen Betrieb gibt es eben oft keine eigene Rechtsabteilung, keine eigenen Mitarbeiter, die sich ausschließlich um die Verwaltung kümmern können. Da ist es eben dann häufig die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst, der sich neben dem eigentlichen Geschäft, mit dem er Geld verdient, auch noch um all diese Dinge rundherum kümmern muss. Deshalb ist Bürokratieabbau für mich keine abstrakte politische Forderung, sondern es geht ganz konkret darum, dass man Zeit und Kosten für unternehmerische Freiheit schafft – und genau da setzen wir an.
Ich glaube, wir haben als Bundesregierung insgesamt schon ein paar wichtige Schritte im KMU-Bereich gesetzt, die auch dazu beitragen, mehr Zeit zu schaffen und Kosten abzubauen. Ich denke da an die Erhöhung der Basispauschalierung, ich denke an die Anhebung der Schwellenwerte für Direktvergaben, wir haben den Investitionsfreibetrag verdoppelt, wir haben die Aktivpension eingeführt und wir senken die Lohnnebenkosten. All das senkt Kosten und schafft unternehmerische Freiheit, aber daneben ist natürlich die Reform dieser Gewerbeordnung, diese Novelle, sehr zentral. Wir setzen damit auch zehn Maßnahmen aus dem Entbürokratisierungspaket um.
Gerne möchte ich jetzt kurz drei Bereiche besonders hervorheben.
Erstens: Wir machen die Investitionen einfacher. Es ist schon angesprochen worden: Wenn heute jemand eine Fotovoltaikanlage auf seinem Betriebsgebäude errichten möchte oder eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installieren will oder einen Speicher, dann muss das einfach gehen. Unsere Betriebe sollten das dann eben gewerberechtlich genehmigungsfrei machen können, genauso wie wir das jetzt vorsehen. Damit fallen nämlich die zusätzlichen gewerberechtlichen Einzelprüfungsverfahren weg. Das Gleiche gilt auch bei der Klimatisierung: Auch da darf der Einbau nicht automatisch dazu führen, dass eine davor genehmigungsfreie Betriebsanlage plötzlich genehmigungspflichtig wird und das einen Rattenschwanz an Dingen nach sich zieht.
Das zweite – mir besonders wichtige – Anliegen ist das Thema der Unternehmensnachfolgen. Bis 2035 stehen 56 600 Unternehmen in Österreich zur Betriebsnachfolge an, das bedeutet, die Arbeitsplätze von 780 000 Beschäftigten sind dadurch betroffen. Im Tourismus wissen wir genau, wie viel an so einer erfolgreichen Übergabe hängt. Wenn die nächste Generation bereit ist, ein familiengeführtes Unternehmen – ein Hotel, das über Generationen aufgebaut wurde; ein Gasthaus, das über Jahrzehnte zum Ortsleben beigetragen hat –, einen solchen Betrieb weiterzuführen, dann ist das eh schon einmal nicht selbstverständlich und dann darf man ihr nicht noch weitere Prügel in den Weg legen.
So eine Übernahme bedeutet im Normalfall auch große Investitionen: Man muss die Zimmer renovieren, man muss möglicherweise die Küche erneuern, betriebliche Abläufe verbessern, und die Übernehmer wollen vielleicht auch eigene Ideen einbringen. Genau in dieser Phase brauchen, glaube ich, die neuen Eigentümer, die Jungen, die nachfolgen, Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um diese notwendigen Schritte umzusetzen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Grace-Period bei der Betriebsübernahme von drei auf fünf Jahre verlängern, das bedeutet nämlich: Wer einen Betrieb übernimmt, bekommt mehr Zeit, um bestimmte betriebsanlagenrechtliche Auflagen zu erfüllen. Das muss nicht gleich vom ersten Tag an alles neu sein. Ich bin überzeugt, das ist der richtige Zugang, wenn wir Menschen wieder ermuntern wollen, diesen Weg zu gehen, bestehende Betriebe weiterzuführen und auch Arbeitsplätze abzusichern.
Deshalb erleichtern wir auch die Nachnutzung bestehender Gewerbestandorte, denn eine bestehende Betriebsanlagengenehmigung soll künftig erst nach bis zu zehn Jahren Nichtbetrieb erlöschen statt wie bisher nach fünf. Auch das ist vernünftig, denn warum soll man bestehende Betriebsstandorte aufgeben und anderswo neue Flächen verbrauchen, wenn wir die vorhandene Infrastruktur wesentlich besser nutzen können? Das ist aus meiner Sicht für die Regionen besonders wichtig.
Ja, und eine Zahl möchte ich Ihnen schon noch mitgeben: Jede erfolgreiche Unternehmensnachfolge sichert in etwa 14 Arbeitsplätze und rund 1,1 Millionen Euro an direkter Wertschöpfung, also das zahlt sich schon aus, dass die Grace-Period verlängert wird. Wir setzen da ein deutliches Zeichen.
Das Dritte: Wir reduzieren den unnötigen Verwaltungsaufwand. Ich glaube, ein besonders anschauliches Beispiel ist diese Bereithaltung von Unterlagen in Betriebsanlagen. Man muss die Dokumentation ständig vor Ort bereithalten, damit sie von der Behörde überprüft werden kann. Ich finde es gut, wenn diese Unterlagen im Einvernehmen mit der Behörde künftig auch digital oder schriftlich übermittelt werden können. Dadurch werden wir uns nämlich im Jahr 5 000 Vor-Ort-Kontrollen ersparen. Das ist nicht nur eine Zeitersparnis und Kostenersparnis für den Unternehmer selber, sondern das ist auch etwas, das gleichzeitig die Verwaltung entlastet und auch dort Einsparungspotenzial realisiert. Also ich glaube, das ist ein gutes Beispiel, wie moderner Bürokratieabbau funktionieren kann. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!)
Etwas, wovon man glaubt, dass es in Zeiten der Europäischen Union eh schon längst selbstverständlich ist – auch da ziehen wir nach –: Wir ermöglichen es endlich, dass Unterlagen im Gewerbeverfahren auf Englisch vorgelegt werden können – auch das spart Zeit und Übersetzungskosten –, und wir schaffen mit dem neuen Standortbereinigungsverfahren mehr Klarheit bei den aufgelassenen Betriebsstandorten.
Ich glaube, das sind alles gute Sachen, das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Diese Novelle wird nicht die letzte Novelle sein – es gibt noch einiges, was man noch besser machen kann –, aber ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf jetzt einmal bei diesem ersten Schritt im Nationalrat schon auf so große Zustimmung gestoßen ist.
Mehr Wohlstand, meine Damen und Herren, braucht mehr Freiraum für Unternehmertum. Es braucht weniger Bürokratie, es braucht mehr unternehmerische Initiative und das heißt am Ende des Tages mehr Vertrauen in die, die dazu bereit sind, in unserem Land Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!)
14.39
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Stark. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.