14.47
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Heute beheben wir etwas, das der Verfassungsgerichtshof zu Recht beanstandet hat, nämlich dass Menschen mit berechtigtem Interesse bei der Einsicht in das Wirtschaftliche-Eigentümer-Register bisher zu Unrecht eingeschränkt wurden. Das hat eindeutig der zentralen Aufgabe dieses Registers widersprochen, nämlich Transparenz herzustellen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung den Garaus zu machen; nämlich Transparenz darüber, wer hinter Gesellschaften, Stiftungen oder Trusts steht, die – wenn auch indirekt – Geld für Terror und Kriege erwirtschaften.
Dass nun Journalist:innen, Zivilgesellschaft und Unternehmen mit berechtigtem Interesse Zugang zum Register bekommen, ist ein wesentlicher Fortschritt, aber schon 2021, bei der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie, haben wir gesagt: Das Wichtigste bei diesem Gesetz und bei dieser Umsetzung ist, Anonymität zu verhindern. Geldwäsche läuft über Strohmänner, über Strohfrauen, über Briefkastenfirmen, über Share-Deals mit Immobilienvermögen, und da kann man sich sehr gut verstecken.
An der Transparenz – also wie gut man sieht, wer hinter einer Firma steckt beziehungsweise welche Beteiligungen eine Person hat – muss natürlich auch diese Neufassung der Gesetze gemessen werden, und da bleiben doch einige Punkte offen, die diese Sicht behindern. Dieses Gesetz definiert nämlich nicht, was wirtschaftliche Eigentümer:innen eigentlich sind. Man muss die Definition in der EU-Legistik in unzähligen Verweisen suchen. Das hilft zwar, wie wir im Ausschuss gehört haben, gegen verschiedene Auslegungen in den Mitgliedstaaten, aber es erschwert die Anwendung des Registers vor allem für Nichtjurist:innen, also die Zivilgesellschaft und Journalist:innen, bei ihrer Recherche. Die Zivilgesellschaft, also NGOs oder Medien, ist es aber oft, die den Stein für die weitere Verfolgung ins Rollen bringt.
Da komme ich zum nächsten Punkt: Wenn zum Beispiel eine investigativ tätige Journalistin, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht nachgewiesen hat, nachschauen möchte, welche Firmen dem Oligarchen XY gehören, kann sie das nicht. Sie muss schon vorher mehr über diese Firmen wissen, was sie aber natürlich eben nicht tut, denn dazu schaut sie ja nach. Da beißt sich die Katze in den Schwanz und es ist recherchetechnisch kontraproduktiv und behindert zudem eine systematische Nachschau. Für eine solche systematische und breite Nachschau ist es auch wichtig, dass Einzelauszüge nichts kosten, das ist auch ein wesentlicher Punkt, und das ist leider nicht der Fall. Einzelauszüge kosten etwas, wenn auch nicht sehr viel, aber es kann sich sehr summieren. Die Recherche kann damit also ziemlich teuer werden, und das ist eigentlich nicht der Zweck dieses Gesetzes.
Die Geldwäscher:innen sind meist oder oft in Konflikte, Kriege oder Korruption verwickelt, und das heißt, wir sprechen hier und heute eigentlich über Frieden und Sicherheit. Durch NGOs oder Medien gut recherchierte Informationen geben also oft den entscheidenden Anstoß für eine konsequente Strafverfolgung und können so eventuell einen Beitrag dazu leisten, Konflikten und Terror ihre finanzielle Grundlage zu nehmen. Daher ist unserer Meinung nach eine volle Ausschöpfung des Möglichen so wichtig.
Genauso hätte man Abgabenhinterziehung und Wirtschaftskriminalität als Zweck des Registers verankern können, das wurden sie aber nicht, obwohl die Regierung Betrugsbekämpfung als eines ihrer Ziele zur Budgetkonsolidierung ausgerufen hat. Da vergibt sich die Regierung meiner Meinung nach ein Instrument dafür.
Dieser Gesetzentwurf geht zwar in die richtige Richtung, nutzt aber nicht all seine Möglichkeiten für mehr Transparenz gegen Oligarch:innen, Kriegsgewinnler:innen, Strohmänner, Strohfrauen, Steuerbetrüger:innen und Wirtschaftskriminelle, und deswegen werden wir heute nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
14.52
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Peterl. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.