14.52
Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Frau Staatssekretärin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wer steht hinter einem Unternehmen, wer trifft die Entscheidungen und wem kommen die Gewinne zugute? Das ist eigentlich eine einfache Frage, doch die Antworten darauf können oft sehr schwierig sein, wenn mehrere Gesellschaften, Stiftungen und Beteiligungen miteinander verflochten sind. Genau da setzen wir heute an, indem wir diesen Gesetzentwurf behandeln. Er soll nachvollziehbar machen, welche Menschen hinter solchen Strukturen stehen und tatsächlich die Kontrolle ausüben.
Denn wir brauchen Transparenz, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen. Geldwäsche klingt für viele Menschen nach einer abstrakten Angelegenheit aus der Finanzwelt, dahinter steht aber ein sehr konkretes Problem: Geld aus kriminellen Geschäften soll so in die Wirtschaft eingebracht und eingeschleust werden, dass seine Herkunft nicht mehr erkennbar ist, und wenn das gelingt, setzt sich die Terrorismusfinanzierung dadurch fort. Das schadet unserer Gesellschaft und auch allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die ordentlich wirtschaften, ihre Steuern bezahlen und Verantwortung für ihre Beschäftigten übernehmen.
Für uns als Sozialdemokratie ist deshalb klar: Eine faire Wirtschaft braucht nachvollziehbare Regeln und wirksame Kontrolle.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiges Werkzeug dafür ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Der Begriff ist etwas sperrig, die Idee dahinter ist aber ganz einfach: Auch wenn ein Unternehmen einer anderen Gesellschaft gehört, muss am Ende erkennbar sein, welcher Mensch tatsächlich dahinter steht.
Mit der Gesetzesnovelle entwickeln wir das bestehende Register weiter und passen es an neue europäische Vorgaben an. Die betroffenen Unternehmungen, Stiftungen und andere Rechtsträger müssen offenlegen, wer ihre wirtschaftlichen Eigentümer sind. Sie müssen die notwendigen Informationen geben und mindestens einmal im Jahr auch überprüfen. Ein Register hilft nämlich nur dann, wenn seine Daten richtig und aktuell sind. Deshalb werden auch die Kontrollmöglichkeiten gestärkt. Die zuständige Behörde kann Unterlagen anfordern, Angaben überprüfen und notwendige Korrekturen verlangen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stillebacher [ÖVP/T].)
Zusätzlich werden die Daten zumindest wöchentlich mit Sanktionslisten abgeglichen. Damit können mögliche Verbindungen zu sanktionierten Personen erkannt und von den zuständigen Stellen überprüft werden. Das ist wichtig, damit Sanktionen in der Praxis auch durchgesetzt werden.
Ebenso wichtig ist die Frage, wer diese Informationen nutzen darf. Behörden brauchen Zugang, um ihrer Arbeit nachzugehen, Banken, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare benötigen die Angaben, um ihre gesetzlichen Prüfpflichten zu erfüllen. Ich bin da aber anderer Meinung als Frau Kollegin Kittl. Die Journalistinnen und Journalisten sowie die Organisationen und NGOs können bei berechtigtem Interesse sehr wohl konkrete Einsicht erhalten (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W]) und ihre Recherchen leisten oft einen ganz, ganz wichtigen Beitrag dazu, Missstände aufzudecken. Ich sage nur das Stichwort vierte Säule der Demokratie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig enthält die Novelle aber Regeln zum Schutz persönlicher Daten. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Wer Einsicht beantragt, muss die Voraussetzung dafür erfüllen. Schutzwürdige Interessen müssen berücksichtigt werden. Geld wird heute in Europa als einheitliche Währung über Staatsgrenzen hinweg bewegt, deshalb brauchen wir auch eine funktionierende Zusammenarbeit (neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W]) zwischen den zuständigen Behörden in Österreich und der europäischen Ebene. (Beifall bei der SPÖ.) Ein gemeinsamer europäischer Rahmen hilft dabei, Informationen besser zu nutzen und grenzüberschreitende Zusammenhänge zu erkennen.
Neue Entwicklungen im Finanzbereich müssen auch berücksichtigt werden, deshalb werden Anbieter von Kryptodienstleistungen in die Kategorie der Finanzinstitute aufgenommen. Unsere Regeln müssen mit den Veränderungen der Finanzwelt Schritt halten. Bei all diesen Maßnahmen müssen wir auf eine praktikable Umsetzung achten. Vorhandene Daten sollen genutzt und unnötige Doppelmeldungen vermieden werden. So können wir wirksame Kontrollen mit einem vernünftigen Verwaltungsaufwand verbinden. Für uns und für mich steht fest: Transparenz schafft Vertrauen, sie hilft den Behörden, schützt redliche Unternehmen und stärkt die Fairness unserer Wirtschaft.
Mit diesem Gesetz verbessern wir die Möglichkeiten, tatsächlich Eigentumsverhältnisse nachvollziehen und gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stillebacher [ÖVP/T].)
14.59
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Thoma. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.