Vizepräsident Daniel Schmid: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir mit der Debatte fortfahren, komme ich auf die Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Bundesrat Spanring zurück. Ich habe die beanstandete Äußerung von Herrn Bundesrat Ruf einschließlich des Zusatzes über Schönheit und Attraktivität anhand ihres Wortlautes und ihres unmittelbaren Zusammenhangs geprüft. 

Das Bild des Ost-West-Schielens verstehe ich im unmittelbaren Zusammenhang als Kritik an der der FPÖ vom Redner unterstellten Sympathie für die zuvor beschriebenen Verhältnisse in Russland und den USA. Den anschließenden Zusatz beurteile ich im konkreten Zusammenhang weder als Verletzung des Anstands oder der Würde des Bundesrates noch als beleidigende Äußerung. Die Voraussetzung für einen Ruf zur Ordnung gemäß § 70 Abs. 1 der Geschäftsordnung sehe ich daher nicht als erfüllt an. Einen Ruf zur Ordnung erteile ich nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Das bedeutet keine Billigung dieser Wortwahl. Ich halte den Zusatz gleichwohl für unangebracht. Körperliche Merkmale sollen nicht zum Gegenstand politischer Pointen werden. Ich ersuche alle Mitglieder dieses Hauses, auf eine respektvolle Wortwahl zu achten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)


Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Irene Partl. Ich erteile ihr dieses.