RN/75
15.20
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch: Liebe Interessierte, die Sie zu Hause via Livestream dabei sind! Am Anfang erlaube ich mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen und versuche, dieses sehr umfassende Gesetzespaket ein wenig einzuordnen.
Mit dieser Novelle werden mehrere europäische Richtlinien in österreichisches Recht umgesetzt und bestehende Regelungen im Banken- und Finanzmarktaufsichtsrecht weiterentwickelt – aus meiner Sicht zu Recht. Im Mittelpunkt stehen eine wirksamere Bankenaufsicht, die Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht, kurz FMA, und die Verbesserung der Finanzmarktstabilität. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Risiken frühzeitig zu erkennen, Fehlentwicklungen hintanzuhalten und das Vertrauen in unseren Finanzmarkt zu sichern. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stillebacher [ÖVP/T].)
Das soeben erklärte Nein der FPÖ ist aus meiner Sicht unerklärlich, da bleiben einige Fragen offen. Verwundert ist ja keiner mehr. Ich bin selbst, glaube ich, fast 20 Jahre jetzt in einem Aufsichtsrat einer regionalen Sparkasse, und ja, zugegeben, wir schnaufen oft auch unter den vorgegebenen Regelwerken, aber dieses Regelwerk geht aus meiner Sicht wirklich in die richtige Richtung. Ich sehe nichts Falsches darin, wenn man eine unabhängige Bankenaufsicht garantiert und vor allem die fachliche Eignung der Bankvorstände und des Aufsichtsrates sicherstellt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Novelle ist – wie schon erwähnt – die Stärkung der Unabhängigkeit der FMA. Hier liegt der Fokus auf den Interessenkonflikten, die sollen hinkünftig vermieden werden. Dazu gehören zum Beispiel die Offenlegungspflichten für Finanzbeteiligungen gerade in Unternehmen oder Unternehmungen, die der Aufsicht der FMA unterliegen, und zwar Interessenkonflikte der Vorstände oder auch der Mitarbeiter. Interessenkonflikte müssen ganz einfach transparent dokumentiert und gesteuert werden, das kennen wir auch jetzt aus der Praxis; und hinkünftig kann die FMA im Extremfall auch verlangen, dass Vorstände ihre Finanzbeteiligungen auch verkaufen müssen.
Weiters wird, wie der Kollege richtig ausgeführt hat, die Funktionsdauer von Vorstandsmitgliedern auf maximal 14 Jahre begrenzt. Aber was ist die wesentliche Kernbotschaft? – Es ist eine unabhängige Aufsicht. Aufsichtsentscheidungen müssen frei von sachfremden Interessen getroffen werden können. (Beifall bei der SPÖ.)
Im Bankwesengesetz geht es vor allem um eine bessere Kontrolle und um klare Verantwortungszuweisungen. Die Anforderungen an Geschäftsleiter, also an die Bankvorstände, und Aufsichtsratsmitglieder von Kreditinstituten werden weiter konkretisiert. Die fachliche Eignung – ich habe es schon angesprochen – und persönliche Zuverlässigkeit müssen überprüft werden, und zwar vor Amtsantritt und natürlich auch in regelmäßigen Abständen.
Gleichzeitig werden die Anforderungen an die interne Kontrolle und das Risikomanagement einer Bank erweitert. Besonders wichtig hierbei ist, dass Risikomanagement und auch interne Revision in einer Bank im Bedarfsfall unmittelbar an den Aufsichtsrat berichten können. Auch die Meldepflichten gegenüber der FMA werden erweitert, Verstöße dagegen sind mit empfindlichen Geldstrafen belegt.
Auch hier ist meine oder die Kernbotschaft dieser Gesetzesnovelle: Wer Verantwortung in einem Kreditinstitut trägt, muss fachlich geeignet sein und Risiken rechtzeitig erkennen und natürlich auch offenlegen.
Die Novelle trägt auch der Tatsache Rechnung, dass sich die Risikolandschaft im Finanzsektor verändert – und das sehe ich völlig anders als mein Vorredner. Gerade die Folgen des Klimawandels können erhebliche finanzielle Risiken verursachen. Diese Risiken müssen daher auch in der Bankenaufsicht angemessen berücksichtigt werden, und zwar in den ESG-Risiken. Diese werden hier ins Risikomanagement aufgenommen.
Ebenso werden die Kontrollen im Zusammenhang mit Kryptowerten ausgebaut und es wird die Aufsicht von Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten harmonisiert. Bei besonders großen und systemrelevanten Zweigstellen erhält die FMA zusätzliche Informations- und Eingriffsmöglichkeiten. Auch das ist eine gute Entwicklung, denn damit wird sichergestellt, dass auch grenzüberschreitende Geschäftsmodelle angemessen beaufsichtigt werden und keine Aufsichtslücken entstehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich komme zum Schluss: Mein Resümee ist: Ein stabiler Finanzmarkt ist eine wichtige Grundlage für private Kunden, für Investitionen, Arbeitsplätze und natürlich auch zur Finanzierung unserer Wirtschaft, auch wenn immer Restrisiken bleiben werden.
Banken müssen diese Risiken verantwortungsvoll steuern, Kund:innen schützen und auch in schwierigen Zeiten verlässlich funktionieren. Wir brauchen also einen Finanzmarkt, der leistungsfähig und innovativ ist, aber auch klare Regeln kennt. Eine unabhängige Aufsicht, transparente Entscheidungsprozesse und ein vorausschauender Umgang mit Risiken sind dafür unverzichtbar. Deshalb ersuche ich um breite Zustimmung – ich danke schon im Voraus! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
15.26
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.