RN/76

15.26

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste und Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Dieser Gesetzentwurf bringt vieles, was wir Grüne seit Langem fordern. Banken müssen eben ESG-Risiken künftig systematisch erfassen und messen. 

Ja, da geht es auch darum, zu zeigen, welche Risiken die wirtschaftlichen Folgen von Natur- und Umweltkatastrophen oder auch das Nichteinhalten von Emissionszielen oder die Nichteinhaltung von ethischen oder sozialen Standards und Arbeitsrechten bergen. – Das ist gut so. Auch Kryptorisiken und Konzentrationsrisiken werden endlich ernst genommen – auch das ist gut so. 

Die Finanzmarktaufsicht erhält also heute stärkere Eingriffsrechte bei „prudenziell relevanten Transaktionen“. Prudenziell heißt: Da erhält sie die Eingriffsrechte bei solchen Transaktionen, die Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems haben. Da ist es eben auch wichtig, und das haben wir heute auch schon gehört, die Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht zu gewährleisten. Und bei dieser ist es wichtig, die Abkühlphasen beim Wechsel von der FMA, der Finanzmarktaufsicht, in Unternehmen zu haben. Dass diese heute eben geregelt werden, ist sehr gut, das begrüßen wir, allerdings wäre hier eine längere Abkühlphase wünschenswert gewesen. 

Die Abkühlphasen gelten zudem auch nur für den Wechsel von der FMA weg, nicht aber für den Wechsel in die FMA, was unserer Ansicht nach mindestens genauso wichtig ist, um nicht den Anschein von Interessenkonflikten zu vermitteln. Denn die Idee von Abkühlphasen ist ja, Distanz zwischen Aufsicht und Beaufsichtigten zu schaffen. Das ist gerade im Kontrollbereich essenziell, und hier wäre Gold-Plating für die Stabilität des Marktes das Mittel zum Zweck und gut. 

Wie schon beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt betont, ist es uns auch wichtig, Sanktionen gegen Kriegsgewinnler und -treiber effektiv umzusetzen. Die FMA kann zwar bei Bedenken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingreifen, aber nicht, wenn es sich um eine Transaktion für die Umgehung von Sanktionen handelt. Das Sanktionsregime aber auch hier zu verankern, wäre für die Effektivität von Sanktionen wichtig gewesen. Die FMA hat auch in den Stellungnahmen selbst darauf hingewiesen. 

Wir begrüßen also grundsätzlich diese Gesetzesänderung, aber auch sie geht uns nicht weit genug. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.29

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.