RN/81

Berichterstatterin Mag.a Claudia Arpa: Vielen Dank, Herr Präsident! 

Ich starte jetzt einmal mit dem Tagesordnungspunkt 10: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend eine Änderung der Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls.

Der Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 11: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Protokoll zur Abänderung des am 30. Dezember 2010 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Dann komme ich zu TOP 12 unserer Tagesordnung: Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Auch dieser Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor, daher komme ich auch da gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. 

Jetzt komme ich noch zu TOP 13 unserer Tagesordnung: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Bundesrat Fischer [SPÖ/NÖ]: Gratuliere!)

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile ihm dieses.