E-151-BR/97

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 17. Dezember 1997

 

angenommen anläßlich der Beratungen über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) geändert wird

(535/A und 960/NR sowie 5572 und 5590/BR der Beilagen)

 

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, dafür zu sorgen, daß

 

1.               Führerscheinbesitzer der Klasse C, die EDV-mäßig erfaßt sind, rechtzeitig vor Ablauf der Befristung ihres Führerscheines von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt werden und aufgefordert werden, sich der gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und

2.               alle anderen Führerscheinbesitzer der Klasse C durch geeignete Maßnahmen auf diesen Umstand aufmerksam gemacht werden.