E-196-BR/2005
E n t s c h l i e ß u n g
des Bundesrates vom 1. Dezember 2005
betreffend Rücknahme des Entwurfs der Dienstleistungsrichtlinie
angenommen anlässlich der Beratungen über den Bericht der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten über die österreichische EU-Präsidentschaft 2006
(III-291-BR/2005)
Die zuständigen
Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei den Verhandlungen
sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, insbesondere auch während der österreichischen
EU-Präsidentschaft
-
den vorliegenden Vorschlag der Kommission betreffend eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt
abzulehnen und sich für die Vorlage eines neuen Entwurfs von Seiten der
Europäischen Kommission einzusetzen.
- dafür einzutreten, dass, solange
keine Harmonisierung stattgefunden hat, die Regelungen des Ziellands gelten
müssen und nicht die des Herkunftslandes und dass außerdem das Zielland für die
Kontrolle der Dienstleistungserbringer zuständig sein muss.
- ein „race to the bottom“ zu den
niedrigsten Anforderungen für Dienstleistungserbringer zu verhindern indem sie
für hohe Sozial-, Lohn-, Qualitäts- und Umweltstandards eintreten – die mittels
eines Koordinationsprozesses u.a. über Genehmigungsregeln, Anforderungen an
Dienstleistungserbringer, die eine Niederlassung gründen wollen für einzelne
Sektoren auf hohem Niveau harmonisiert werden.
- sich für die Erstellung eines
Vorschlags einer Positivliste mit ausschließlich kommerziellen Dienstleistungen
einzusetzen, damit genau definiert ist, auf welche Bereiche die
Dienstleistungsrichtlinie anzuwenden ist. Diese Positivliste darf die
Leistungen der Daseinsvorsorge, sowie weitere sensible Bereiche wie etwa
Gesundheitsdienstleistungen und sonstige soziale Dienste, Bildung, Kultur und
audiovisuelle Dienste nicht enthalten.
- sich für die Erstellung einer
EU-weiten Studie einzusetzen, in der die sozialen, rechtlichen,
volkswirtschaftlichen, ökologischen, wettbewerbsmäßigen und regionalen
Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die einzelnen Sektoren in den
einzelnen EU-Länder von unabhängigen Forschungsinstituten untersucht werden.