E-196-BR/2005

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 1. Dezember 2005

betreffend Rücknahme des Entwurfs der Dienstleistungsrichtlinie

 

angenommen anlässlich der Beratungen über den Bericht der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten über die österreichische EU-Präsidentschaft 2006

(III-291-BR/2005)

 

 

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei den Verhandlungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, insbesondere auch während der österreichischen EU-Präsidentschaft

 

           -            den vorliegenden Vorschlag der Kommission betreffend eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt abzulehnen und sich für die Vorlage eines neuen Entwurfs von Seiten der Europäischen Kommission einzusetzen.

 

- dafür einzutreten, dass, solange keine Harmonisierung stattgefunden hat, die Regelungen des Ziellands gelten müssen und nicht die des Herkunftslandes und dass außerdem das Zielland für die Kontrolle der Dienstleistungserbringer zuständig sein muss.

 

- ein „race to the bottom“ zu den niedrigsten Anforderungen für Dienstleistungserbringer zu verhindern indem sie für hohe Sozial-, Lohn-, Qualitäts- und Umweltstandards eintreten – die mittels eines Koordinationsprozesses u.a. über Genehmigungsregeln, Anforderungen an Dienstleistungserbringer, die eine Niederlassung gründen wollen für einzelne Sektoren auf hohem Niveau harmonisiert werden.

 

- sich für die Erstellung eines Vorschlags einer Positivliste mit ausschließlich kommerziellen Dienstleistungen einzusetzen, damit genau definiert ist, auf welche Bereiche die Dienstleistungsrichtlinie anzuwenden ist. Diese Positivliste darf die Leistungen der Daseinsvorsorge, sowie weitere sensible Bereiche wie etwa Gesundheitsdienstleistungen und sonstige soziale Dienste, Bildung, Kultur und audiovisuelle Dienste nicht enthalten.

 

- sich für die Erstellung einer EU-weiten Studie einzusetzen, in der die sozialen, rechtlichen, volkswirtschaftlichen, ökologischen, wettbewerbsmäßigen und regionalen Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die einzelnen Sektoren in den einzelnen EU-Länder von unabhängigen Forschungsinstituten untersucht werden.