E-205-BR/2006
E n t s c h l i e ß u n g
des Bundesrates vom 16. März 2006
betreffend Verbesserung der Rechtsbedingungen für Gewerbliche Masseure und Heilmasseure
angenommen anlässlich der Beratungen über den Beschluss des Nationalrates vom
1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird (778/A
und 1296 d.B. sowie 7491/BR d.B.)
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage betreffend Novellierung des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes mit der Zielsetzung, ein einheitliches Berufsbild eines Gewerblichen Masseurs mit der Berechtigung, Heilmassagen durchzuführen, auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen. Dabei ist die volle Anerkennung des Lehrabschlusses des Gewerblichen Masseurs für die Ausübung der Heilmasseurtätigkeit sicherzustellen.
Weiters sollen die Zusatzkenntnisse im Bereich der Pathologie sowie für das Handling der Dokumentation bei der Behandlung des Patienten durch den Heilmasseur praxisorientiert durch den Nachweis einer Aufschulung zu belegen sein. Bereits absolvierte Ausbildungsgänge, die diese Bereiche abdecken, sind anzuerkennen. Schließlich ist anzustreben, dass das neu zu schaffende Berufsbild des "Gewerblichen Masseures mit der Berechtigung Heilmassagen durchzuführen" einem Lehrberuf entspricht.