E-216-BR/2006

 

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 27. Juli 2006

 

 

angenommen anlässlich der Beratungen über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend das Protokoll zur Abänderung des am 30. Jänner 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1388 und 1475 sowie 7628/BR d.B.)

 

 

 

 

 

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, die nach Punkt 4 des Schlussprotokolls zu dem am 21. März 2006 unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen von der Schweiz zu leistende Vergütung als gemeinschaftliche Bundesabgabe zu behandeln und demzufolge wie die direkt erhobene Einkommenssteuer auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen.

Sollten dem zwingende Bestimmungen des Finanz-Verfassungsgesetzes oder des Finanzausgleichsgesetzes entgegenstehen, wird die Bundesregierung ersucht, sofort nach Beginn der XXIII. Gesetzgebungsperiode dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird.