E-224-BR/2007

 

 

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 20. Dezember 2007

betreffend Vermeidung von Härtefällen für Betroffene

der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung

 

 

angenommen anlässlich der Beratungen über den Beschluss des Nationalrates

vom 4. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung

der 24-Stunden-Betreuung (309 d.B. und 356 d.B. sowie 7878/BR d.B.)

 

 

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung in jedem Fall Härten für die Betroffenen unter Ausschöpfung der im Gesetz vorgesehenen Nachsichtsmöglichkeiten im Sinne einer sozialen Rechtsanwendung vermieden werden und dadurch die schwierige Situation pflegebedürftiger Personen berücksichtigt wird.

 

Der Bundesrat geht weiters davon aus, dass die Krankenversicherungsträger bzw. die KIAB weder entsprechende Schwerpunktaktionen setzen noch die Legalisierung bisher illegaler Betreuungspersonen zum Anlass für Nachforderungen nehmen.

 

Die zuständigen Bundesminister werden daher ersucht, auf die Verwaltungsbehörden und Sozialversicherungsträger im Rahmen ihrer Kompetenzen dahingehend einzuwirken, dass diese im oben dargestellten Sinne vorgehen.