E-234-BR/2009
E n t s c h l i e ß u n g
des Bundesrates vom 5. Juni 2009
betreffend vergünstigte Reisepässe für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren
angenommen anlässlich der Beratungen über den
Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz 1992 und das Konsulargebührengesetz 1992 geändert werden
(204 d.B. sowie 8111/BR d.B.)
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, umgehend eine Novelle des Gebührengesetzes mit dem in den Erläuterungen dargestellten Ziel vorzubereiten.
Erläuterungen zum Entschließungsantrag:
Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates werden auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren Reisepässe eingeführt, die mit einem Chip als Sicherheitsmerkmal versehen sind. Es fehlen jedoch bei diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates flankierende Bestimmungen im Gebührengesetz, damit bei der Ausstellung eines solchen Passes nicht die Kosten für die Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses in der Höhe von beinahe 70 Euro anfallen.
Die Ausstellung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren zu einem vergünstigten Tarif vorzusehen, ist nicht nur eine familienpolitische Maßnahme, sondern auch dahingehend gerechtfertigt, da die Gültigkeitsdauer eines solchen Passes nur fünf Jahre beträgt und nicht zehn Jahre, wie dies bei Erwachsenen der Fall ist.