271/E-BR/2020 - Entschließung
Entschließung
des Bundesrates vom 15. März 2020 betreffend weitergehende Maßnahmen, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Coronavirus effektiv zu bekämpfen
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angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz) (396/A)
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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat ein weiteres Maßnahmenpaket vorzulegen,
- das eine Arbeitsplatzgarantie für alle Betriebe enthält, die eine Unterstützung bekommen und den Sozialpartnervorschlag zur Kurzarbeit voll umsetzt,
- das volle Entschädigung für Verdienstentgang und Löhne nach dem Epidemie-Gesetz zumindest für Betriebe mit bis zu 25 Beschäftigten enthält,
- das für Arbeitnehmerlnnen, die wegen ihrer Kinder oder wegen ihrer zu pflegenden Angehörigen zu Hause bleiben müssen, volle Entgeltfortzahlung durch die öffentliche Hand vorsieht,
- das mit sofortiger Wirkung ein zinsloses, automatisches Moratorium (Aussetzen) für Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge für betroffene Betriebe ohne Individualantrag umsetzt und
- das eine Stundung von Krediten, Geschäftslokalmieten sowie Zahlungen für Strom- und Gaslieferungen analog der italienischen Regelung vorsieht.“