271/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 15. März 2020 betreffend weitergehende Maßnahmen, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Coronavirus effektiv zu bekämpfen

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz) (396/A)

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat ein weiteres Maßnahmenpaket vorzulegen,

- das eine Arbeitsplatzgarantie für alle Betriebe enthält, die eine Unterstützung bekommen und den Sozialpartnervorschlag zur Kurzarbeit voll umsetzt,

- das volle Entschädigung für Verdienstentgang und Löhne nach dem Epidemie-Gesetz zumindest für Betriebe mit bis zu 25 Beschäftigten enthält,

- das für Arbeitnehmerlnnen, die wegen ihrer Kinder oder wegen ihrer zu pflegenden Angehörigen zu Hause bleiben müssen, volle Entgeltfortzahlung durch die öffentliche Hand vorsieht,

- das mit sofortiger Wirkung ein zinsloses, automatisches Moratorium (Aussetzen) für Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge für betroffene Betriebe ohne Individualantrag umsetzt und

- das eine Stundung von Krediten, Geschäftslokalmieten sowie Zahlungen für Strom- und Gaslieferungen analog der italienischen Regelung vorsieht.“