297/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 4. Juni 2020 betreffend COVID-19-Aufzahlung für Notstandshilfebezieher durch AMS

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (528/A und 194 d.B. sowie 10346/BR d.B.)

Die zuständige Bundesministerin für Arbeit, Jugend und Familie wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die COVID-19-Aufzahlungen für Notstandshilfebezieher durch das Arbeitsmarktservice umgehend umgesetzt werden und sichergestellt wird, dass dieser Aufzahlungsmodus monatlich eingehalten wird. Weiters wird die Bundesministerin aufgefordert, die im Nationalrat mit Entschließung vom beschlossene Aufstockung des AMS-Personals um zumindest 500 Planstellen umgehend umzusetzen, um der Überlastung des AMS-Personals und den damit im Zusammenhang stehenden Verzögerungen rasch entgegenzuwirken.