300/E-BR/2020 - Entschließung
Entschließung
des Bundesrates vom 4. Juni 2020 betreffend Schutz für Schwangere und Jugendliche vor Strahlenbelastung am Arbeitsplatz
angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020) (114 d.B. und 162 d.B. sowie 10344/BR d.B.)
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bereits vor Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes 2020 mit 1. August 2020 dafür Sorge zu tragen, dass durch die Neuregelung für die Tätigkeit von Schwangeren und Jugendlichen im Überwachungs- und Kontrollbereich gem. oben genannten Gesetzes besondere Vorkehrungen zum Schutz dieser Gruppen getroffen werden. Die Neuregelung ist von Anbeginn an einem intensiven Monitoring zu unterziehen und dem Nationalrat und dem Bundesrat ist binnen Jahresfrist ab Inkrafttreten ein Bericht zu übermitteln, der wesentliche Kennzahlen (z.B. über Anzahl und Dauer der Tätigkeit, spezielle Maßnahmen zur Schulung dieser Gruppen, gesundheitliche Auswirkungen, etc.) über die Folgen dieser Neuregelung enthält.