301/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 4. Juni 2020 betreffend arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (528/A und 194 d.B. sowie 10346/BR d.B.)

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend beschäftigungsfördernde Maßnahmen zu setzen, um der höchsten Arbeitslosigkeit der zweiten Republik entsprechend entgegenzuwirken.

Insbesondere soll

     •      ein Beschäftigungsförderungsprogramm, ähnlich der „Aktion 20.000“ für zumindest 40.000 ältere Arbeitnehmerlnnen gestartet,

     •      ein Qualifizierungsgeld für 30.000 finanziell schlechter gestellte Arbeitnehmerlnnen für entsprechende Maßnahmen einer beruflichen Weiter- oder Um-Qualifizierung zur Verfügung gestellt,

     •      das Fachkräftestipendium ausreichend finanziell abgesichert und entsprechend beworben werden und

     •      eine Aufstockung der Ausbildungsplätze bei den überbetrieblichen Lehrwerkstätten entsprechend dem Bedarf zur Erfüllung der Ausbildungspflicht bis 18 und der Ausbildungsgarantie bis 25 erfolgen.