303/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 4. Juni 2020 betreffend Ausfallshaftung des Bundes für die Krankenversicherung

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Einkommensteuergesetz 1988, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert werden (480/A und 171 d.B. sowie 10326/BR d.B. und 10347/BR d.B.)

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, eine Ausfallshaftung des Bundes für nicht einbringliche Beiträge und Beitragsmindereinnahmen aufgrund der COVID-19-Krise im Vergleich zum Beitragsaufkommen vor Beginn der COVID-19- Krise zu garantieren und dem Nationalrat und dem Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage zu übermitteln.