309/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 2. Juli 2020 betreffend keine Preiserhöhung durch USt-Begünstigung per 1.1.2021

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (722/A und 242 d.B. sowie 10361/BR d.B. und 10362/BR d.B.)

Die Bundesregierung wird aufgefordert sicher zu stellen, dass die mit 1.1.2021 vorgesehene Anhebung der Umsatzsteuersätze nicht zu einer Preiserhöhung für die Konsumentinnen und Konsumenten ab 1.1.2021 führt.