311/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 15. Juli 2020 betreffend Genehmigungspflicht für alle in der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche unbefristet und mit Erreichen oder Überschreiten eines Mindestanteils an Stimmrechten von 10 %

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Investitionskontrollgesetz erlassen und das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird (240 d.B. und 276 d.B. sowie 10376/BR d.B.)

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine Genehmigungspflicht gemäß § 2 Investitionskontrollgesetz für alle in Teil 1 und Teil 2 der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche mit Erreichen oder Überschreiten eines Mindestanteils an Stimmrechten von 10 % unbefristet normiert wird.