317/E-BR/2020 - Entschließung
Entschließung
des Bundesrates vom 16. Juli 2020 betreffend Verdoppelung der Familienbeihilfe in Monaten mit coronabedingter Schulschließung
angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden (285 d.B. und 319 d.B. sowie 10383/BR d.B.)
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kinderbeihilfe bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes für jene Monate zu verdoppeln, in denen die Betreuungseinrichtungen wie Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen und Horte coronabedingt geschlossen waren bzw. sind. Die Auszahlung hat unverzüglich zu erfolgen.