337/E-BR/2021 - Entschließung
Entschließung
des Bundesrates vom 12. März 2021 betreffend Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens
angenommen anlässlich der Debatte über den Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens (288/A(E)-BR/2021 sowie 10572/BR d.B.)
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert dem Bundesrat einen Bericht bis 1. April 2021 zuzuleiten, der eine Stellungnahme zu den Forderungen sowie eine Darstellung, wie die einzelnen Forderungen des Volksbegehrens in konkreten Gesetzestexten umgesetzt werden können, beinhaltet und darstellt, in welcher Kompetenz diese Forderungen jeweils umgesetzt werden können (Gesetzgebung Bund oder Länder, Maßnahmen außerhalb der Gesetzgebung).“